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Lebensretter an der Decke - Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Thüringen kommt


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Nach einer zehnjährigen Übergangsfrist ist es nun soweit: Bis zum Ende dieses Jahres müssen in Thüringen auch Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bisher betraf dies nur Neu- und Umbauten. Für Beschaffung, Installation und jährliche Prüfung der Geräte ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich.

Die Mindestausstattung umfasst Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Eine optimale Ausstattung berücksichtigt auch Wohn- und Arbeitszimmer. So wird gewährleistet, dass auch im Falle der Nutzungsänderung eines Raums ausreichend Rauchmelder vorhanden sind.

Qualitätsversprechen Q-Label

Geräte mit besonders hoher Qualität erkennt der Kunde am „Q“-Label. Nur Rauchmelder, die aufgrund ihrer erhöhten Stabilität sowie einer fest eingebauten 10-Jahresbatterie über besondere Langlebigkeit und Zuverlässigkeit verfügen, dürfen dieses Zeichen tragen. Die weithin bekannte CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätsmerkmal. Seit 2008 dürfen nämlich ohnehin nur noch Rauchmelder verkauft werden, die nach EN 14604 geprüft und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inklusive der Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind.

Fachgerechte Montage nach DIN 14676

Wer bei der Rauchmelder-Montage nichts verkehrt machen möchte, lässt sich die Geräte von einer „geprüften Fachkraft nach DIN 14676“ montieren. Professionelle Dienstleister bieten auch Servicepakete für jährliche Funktionsprüfung und Dokumentation an. Um Liefer- oder Montageengpässen vorzubeugen, empfiehlt es sich, mit der Beauftragung nicht bis zum Ende der Übergangsfrist zu warten.

Quelle: BVI - Bundesfachverband der Immobilienverwalter, Herausgeber: Christopher Intsiful, www.brunata-metrona.de


Muss ich heutzutage meinen Müll trennen?
BGH-Urteil vom 18.11.2016 – V ZR 221/1


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Die Frage, ob Mülltrennung sinnvoll ist oder nicht, stellt sich für die Allgemeinheit nicht mehr. Ob sie eine Pflicht ist, fragen sich indes noch viele.

Kreislaufwirtschaftsgesetz soll natürliche Ressourcen schonen

Seit 2015 regelt der Gesetzgeber mit der Neufassung des sogenannten Kreislaufwirtschaftgesetzes die Mülltrennung deutlich präziser. Jeder Deutsche ist jetzt verpflichtet, seinen Müll nach diversen Gesichtspunkten wie Kunststoffverpackungen, Glas, Metall oder Biomüll zu trennen.

Wer nicht recycelt, zahlt drauf, denn in den Müllgebühren ist nur eine bestimmte Anzahl von Leerungen der „Grauen Tonne“ enthalten. Wer nicht trennt, muss diese deutlich öfter leeren lassen und das teuer bezahlen. In einem Mehrfamilienhaus ist der „Schuldige“ oft nicht so einfach auszumachen. Im Zweifelsfall muss der Vermieter zahlen. Verletzt nämlich ein einzelner Mieter seine Pflicht zur Mülltrennung und erhöht dadurch das Müllaufkommen, kann das nicht auf die anderen vertragstreuen Mieter umgelegt werden.

Wer nicht trennt, muss zahlen

Der Vermieter ist deswegen schon aus eigenem Interesse dazu aufgerufen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Trennen des Mülls zu erleichtern und Müllentstehung zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Dem Mieter ohne Trennambition drohen in dem Falle, dass er als Verursacher eindeutig identifiziert wird, empfindliche Strafen.

Bei den Kosten gilt das Verursacherprinzip

Wie einmal entstandener Müll ordnungsgemäß zugeordnet wird, entscheidet letztlich darüber, wer die Kosten zu tragen hat. Das Verursacherprinzip ist dabei die zentrale Norm. Denn wer Müll erzeugt oder besitzt, ist zu dessen sachgerechter Entsorgung verpflichtet.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt dabei nicht auf ein „Freikaufen“ von der Mülltrennpflicht, sondern in erheblichem Maße auf Müllverhinderung und Förderung von abfallneutralen Verpackungen, Verpackungsvermeidung oder wiederverwendbaren Verpackungen.

Quelle: BVI - Bundesfachverband der Immobilienverwalter, Herausgeber: Annett Baumgarten


Ein Sommernachtstraum - Premiere am Mittwoch, den 01.08. um 21:00 Uhr
Komödie von William Shakespeare in einer Fassung von Sasha Mazzotti


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Ein heiteres Verwirrspiel um Liebe und Leidenschaft, Lug und Trug, junge und alte, kleine und große Sünder. Am Anfang scheint alles klar, dann kommt alles Durcheinander und zum Schluss wird alles gut?

Ab 1. August starten die abendlichen Aufführungen in der romantischen Kulisse der Barfüßerkirche, gespielt wird dienstags bis sonntags immer um 21:00 Uhr.

Eintrittskarten zu 25€/21€ finden Sie an den Vorverkaufsstellen zzgl. Vorverkaufsgebühr.

Einlass und Abendkasse ab 19:30 Uhr. Ab 20:00 Uhr werden die Zuschauerränge für die freie Platzwahl freigegeben. Sitzkissen stehen unentgeltlich zur Verfügung.

Infos für Tickets & Spielplan finden Sie unter: www.sokoerfurt.de


Kolumne
Unser Student stellt sich vor


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Mein Name ist Johann Elias Landsmann, ich bin 21 Jahre jung, begeisterter Ballsportler und Volleyballer. Nachdem ich mein Sportabitur in Hamburg erfolgreich absolviert hatte, habe ich mich in der ursprünglichen Heimat Erfurt auf die Suche nach einem interessanten, aber zukunftsorientierten Studiengang gemacht.

Schnell stand fest: Immobilienmanagement soll´s werden!

Bei Cornelia Hopf Immobilien habe ich nun sogar die Möglichkeit diesen Studiengang dual zu studieren. Somit genieße ich die Vorteile, schon während des Studiums Berufserfahrung zu sammeln und praxisnah zu studieren. Zudem unterstützt Frau Hopf-Lonzen meine sportlichen Ambitionen, sodass ich auch weiterhin meiner Leidenschaft im Volleyball treu bleiben kann.

Um schon vorab Erfahrungen zu sammeln, arbeite ich bis zum Studienbeginn im Oktober bereits zweimal wöchentlich im Unternehmen und bekomme erste Einblicke in die Immobilienwelt.

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Inhaber: Cornelia Hopf-Lonzen
Salinenstraße 19, 99086 Erfurt
Ust-IdNr. DE 150 152 585



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