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Thüringen Ausstellung - ThüMobililen


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Den Traum vom Eigenheim verwirklichen? Auf der Suche nach der perfekten Immobilie?

Dann ab zur ThüMobilien, die Immobilienmesse Thüringens, vom 9. bis 10. März 2019  (1. Wochenende der Thüringen Ausstellung) in der Messe Erfurt. Wir sind vor Ort, halten spannende Vorträge, beraten Sie gerne rund um Ihre Immobilien und bei unserem tollen Gewinnspiel gibt es ein Wochenende im Hotel & Restaurant Jens Weißflog zu gewinnen!

Vorbeikommen lohnt sich...


Finanzierungs – Kolumne
Frühlingsgefühle – verliebt in Immobilien


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Objektophilie heißt der Fachausdruck, wenn Menschen Liebesbeziehungen zu Gegenständen aufbauen :-) Vielleicht geht es Ihnen beim aufkommenden Frühlingswetter genauso und Ihre Schmetterlinge im Bauch schlagen kräftig mit den Flügeln, wenn Sie Ihre Traumimmobilie sehen.

Nun stellen Sie sich aber die Frage: Kann ich mir das überhaupt leisten? Hier empfiehlt sich eine komplette Aufstellung aller Ihrer Einnahmen und Ausgaben unabhängig davon ob es eine eigengenutzte oder vermietete Immobilie ist. Bitte beachten Sie dabei ein paar Punkte:

  • Grundlage ist eine Tabelle aller Einnahmen und Ausgaben für das gesamte Jahr und nicht nur für einen Monat
  • Als Einnahmen nur die regelmäßigen durchschnittlichen Werte ansetzen
  • Puffer für den Alltag/Unvorhergesehenes einrechnen z.B. 100€ p.M.
  • Einnahmen- und ausgabenverändernde Ereignisse in der gesamten Finanzierungszeit wie z.B. Kinder, Heirat, Weiterbildung, erneuter Kreditbedarf, Rente, Gehaltssteigerung etc. beachten
  • Zukünftige Bewirtschaftungskosten (Strom, Heizung, Wasser, Grundsteuer etc.) bzw. nicht auf den Mieter umlegbare Kosten (Hausverwaltung, Instandhaltungsrücklage) mit einberechnen
  • Berücksichtigung des Aufbaus einer Instandhaltungsrücklage für die Zukunft

Wenn Sie diese detaillierte Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben im Jahresüberblick (unter Berücksichtigung der zukünftigen Veränderungen) gemacht haben, können Sie daraus Ihre investierbaren Kreditraten monatlich festlegen. Außerdem können Sie dann noch Überlegungen anstellen, ob Sie jährliche feste Sondertilgung einplanen und zu welchem Zeitpunkt (z.B. Urlaubsgeld, jährlich angesparter Überschuss o.ä.). Wenn Sie das beides haben, wissen Sie recht schnell was und wieviel ich mir leisten kann. Mit solch einer Übersicht sind Sie auch ein gern gesehener Gast bei Ihrem Bänker oder Finanzierungsberater. Machen Sie sich dann gerne auf die Suche nach einem qualitativen Objekt und besprechen den Kauf mit dem Verkäufer bzw. Ihrem Maklerbüro des Vertrauens.

Und nun viel Spaß mit den Frühlingsgefühlen und Ihrer persönlichen Objektophilie :-)

 

Ihr Finanzierungsberater

Andreas Pfestroff

 

P.S. Wenn Sie solch eine Tabelle und Erklärungen dazu wünschen kontaktieren Sie uns einfach unter info@yourwayfinance.de.

https://www.hopf-immobilien.de/index.php?rex_media_type=tinymcewysiwyg&rex_media_file=yourway.jpg


CNN von Thüringen begeistert: Diese geheimen Orte hebt der amerikanische Sender besonders hervor


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Erfurt. Nicht nur wir Thüringer, sondern auch viele Touristen sind angetan von den Sehenswürdigkeiten in unserem schönen Bundesland. So animiert der US-amerikanische Fernsehsender CNN aktuell auch Touristen dazu, sich auch entlegene Orte in Deutschland anzuschauen. Dabei sollte natürlich auch Thüringen nicht zu kurz kommen. 

Der CNN-Artikel heißt nicht umsonst: „Geheime Orte: Deutschlands weniger bekannte Juwelen.“

Mehr dazu!


Hinweis unseres Versicherungsmaklers Thomas Reinhardt zu Wasserschäden bei undichten Silikonfugen


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Das Branchenmagazin Versicherungswirtschaft berichtete:

„Immer wieder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden an der Gebäudesubstanz durch undichte Silikonfugen an Badewannen und Duschwannen. Dies sind Schäden, die teilweise enorme Kosten verursachen können, da diese aufgrund der geringen austretenden Feuchtigkeit erst spät entdeckt werden. Bei diesen Schäden gibt es unterschiedliche Rechtsprechungen und Regulierungspraxen der führenden Gebäudeversicherungen.

Bisher haben sich fast alle Versicherer an ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (AZ: 42 C 9839/01) aus dem Jahr 2001 gehalten. Hier wird davon ausgegangen, „dass es keinen Unterschied macht, ob bei einer Duschtasse das Wasser etwa durch einen defekten Abfluss ausläuft oder durch eine undicht gewordene Silikonfuge. Die Gefahrenlage, die durch entsprechende Versicherungsverträge abgedeckt werden sollte, ist insoweit die gleiche.“ Feuchtigkeitsschäden infolge von undichten Silikonfugen wurden von fast jedem Versicherer beglichen. 

Am 25.07.2013 gab es zu diesem Thema ein richtungsweisendes Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (I-4 U24/13). Hier wurde wie folgt geurteilt:

„Gelangt Wasser durch undichte Silikonfugen in der Dusche ins Mauerwerk des Gebäudes, liegt kein Leitungswasserschaden in der Gebäudeversicherung vor. Es fehlt an einem bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser, denn ausgetreten ist das Wasser bestimmungsgemäß durch den Duschkopf, es fehlt lediglich an einem bestimmungsgemäßen Ablauf.“

Erste kleinere Gebäude-Versicherer haben hier schon ihre Regulierungspraxis dem Urteil des Oberlandesgerichtes angepasst und regulieren diese Feuchtigkeitsschäden nicht mehr. Aufgrund des immer weiter steigenden Schadenaufwandes in der Gebäude-Versicherung kann davon ausgegangen werden, dass sich in Zukunft immer mehr Versicherer dieser Sichtweise anschließen werden. Zur Vermeidung dieser Schäden ist ein Umdenken bei allen Wohnungsunternehmen erforderlich. Fast alle undichten Silikonfugen lassen sich mit relativ kleinem Aufwand erkennen und reparieren. Jeder Aufenthalt in der Mietwohnung sollte zur Sichtkontrolle der Silikonfugen genutzt werden, auch die Mieter sollten entsprechend sensibilisiert werden.“

Fazit: Zukünftig ist eine flächendeckend von der bisherigen Praxis abweichende Regulierung derartiger Schäden denkbar. Dadurch würde kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser mehr unterstellt, was eine Ablehnung der Regulierung von Feuchtigkeitsschäden zur Folge hätte.

Versicherungsmakler der Cornelia Hopf Immobilien Thomas Reinhardt

 


Citynähe und trotzdem idyllisch?


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  • Wohnfläche: ca. 112 m²
  • Lage: Erfurt Ringelberg
  • Objektart: ETW mit Garage
  • Kaufpreis: 249.000 €

 

Objektbeschreibung:

Im Jahre 2014 entstand diese moderne Stadtvilla mit drei Eigentumswohnungen. Die zum Verkauf stehende Vier-Zimmer-Wohnung befindet sich im zweiten Obergeschoss und verteilt sich auf ca. 112 m² Wohnfläche. Diese Einheit besticht mit einem optimalen Grundriss, einem einladenden Balkon sowie hellen Zimmern. Die modernen Sanitärobjekte, dreifachverglaste Fenster mit elektrischen Rollläden und die Fußbodenheizung runden dieses Angebot ab. Alle Räume sind vom Flur aus begehbar. In den Zimmer wurde Laminat in Holzoptik verlegt, Küche und Bad wurden mit  cremefarbenen Fliesen ausgestattet. Zusätzlichen Stauraum bietet die Abstellkammer. Ihr Auto parken Sie in einer Garage. Das derzeit bestehende Mietverhältnis zur Wohneinheit bzw. Garage endet vorraussichtlich zum 01.09.2019. Eine Jahresnettokaltmiete von ca. 12.000 € inkl. Garage scheint realistisch und bietet somit eine lukrative Kapitalanlage. Auch für Eigennutzer kann diese trendige Wohnung ein neues Zuhause mit Wohlfühlcharakter werden.

 

Lagebeschreibung:

Die Ringelberg-Siedlung der Landeshauptstadt Erfurt hat sich zunehmend zum beliebten, stadtnahen Wohngebiet entwickelt. Vorteilhaft ist die gewachsene Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten und hervorragender Verkehrsanbindung. Mit der Straßenbahn erreichen Sie in kurzer Zeit die Innenstadt und der nahegelegene Autobahnzubringer erspart Autofahrern den Stadtverkehr.

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