Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.
Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!
BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:
Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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Das Baukindergeld kann ab August 2018 bei der KfW beantragt werden und es gilt rückwirkend ab 1. Januar 2018. Danach können Familien, die eine selbstgenutzte Wohnimmobilie gekauft haben von der Eigentumsförderung profitieren, egal ob eine Neubau- oder Bestandsimmobilie.
Was Sie zum Baukindergeld noch wissen müssen:
Das Baukindergeld wird jungen Familien deutliche Vorteile bringen. So kann zum Beispiel eine Immobilie mit einem Kreditvolumen von 100.000 Euro einen monatlichen Kreditratenvorteil von bis zu 24 Prozent erbringen. Ein Immobilienkreditvolumen von 270.000 Euro lässt eine Ermäßigung von bis zu 10 % der monatlichen Kreditrate zu.
Der Haushaltsplan der Bundesregierung wird derzeit im Deutschen Bundestag in der Endrunde beraten. Demnach sind für das Baukindergeld 400 Millionen Euro für 2018 im Haushalt eingestellt. Damit könnten durchschnittlich ca. 220.000 junge Familien allein in diesem Jahr in Deutschland gefördert werden. Der Haushaltsplan mit dem Baukindergeld soll vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden. Damit ist der Weg frei für das Baukindergeld und für die Anträge.
Quelle: IVD
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