Cornelia Hopf Immobilien

26.08.2020Sanierung von Holzöfen 2020: Was bedeutet das konkret für Eigentümer?

Hauseigentümer müssen bis zum Stichtag des 31.12.2020 prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrennstoffe den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Betroffen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz. Wenn diese über eine Leistung von mindestens vier Kilowatt verfügen und in den Jahren 1985 bis 1994 errichtet wurden, deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten, muss der Eigentümer bis Ende 2020 eine Nachrüstung vornehmen. Andernfalls darf die Anlage nicht weiter betrieben werden.

Nachrüstungen sind zwar möglich, dennoch sollten Betroffene in Betracht ziehen, eine effizientere Anlage einzubauen. Meist sind die Kosten für die Nachrüstung in Kombination mit den folgenden Nachmessungen teurer als eine neue Anlage. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.

Ob Sie betroffen sind, können Sie dem Typenschild auf dem Ofen entnehmen können, hier sollten Sie das Alter finden. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, Messdaten von Ihrem Schornsteinfeger oder eine Bescheinigung des Herstellers einzuholen. Über die Datenbank des HKI (https://hki-online.de/de) lassen sich viele Werte finden. Sollte es Ihnen nicht gelingen die Daten einzuholen, muss die Anlage außer Betrieb genommen werden.

https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/sanierung-von-holzofen-2020-was-heisst-das-fur-verbraucher-DCTWM7NBJ4TBJLZBTK3HZWNP4M.html

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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