Cornelia Hopf Immobilien

04.01.2021Diese Faktoren steigern den Wert Ihrer Immobilie

Es kommt vor, dass Eigentümer den Wert Ihrer Immobilie aus subjektiver Perspektive anders einschätzen als ein Käufer, denn Bedürfnisse und Vorstellungen können zwischen den beiden Parteien sehr divergent sein.

So stellt ein Pool beispielsweise in den Augen des Besitzers eine Möglichkeit der Entspannung und für Interessenten in erster Linie einen Kostenfaktor dar, denn dieser muss, auch wenn er nicht genutzt wird, instandgehalten werden.

Man kann nicht generell sagen, dass jede Investition in eine Immobilie auch automatisch zu deren Wertsteigerung führt.

Generell gibt es einige Wege, wie der Wert einer Immobilie auch langfristig gesteigert werden könnte: Je individueller und ausgefallener das Design, desto schwieriger ist es, einen neuen Liebhaber dafür zu finden. Häufig rechnen Interessenten schon bei der Besichtigung durch, was der Rückbau bestimmter ausgefallener Design kosten würde, was folglich dazu führt, dass ihr Budget knapper wird und der Kaufpreis gedrückt werden soll.

Ein großes Grundstück steigert in der Regel den Wert einer Immobilie. Aber auch hier gibt es Grenzen. Wenn es zu viel Zeit in Anspruch nimmt, den Rasen zu mähen, Bäume und Hecken zu schneiden und Laub zu entsorgen, muss ein Dienstleister eingestellt werden. Diese Maßnahme kann potenzielle Interessenten abschrecken.

Offene Wohnküchen erfreuen sich großer Beliebtheit. Diese führen durch ihre Größe auch zu steigenden Heizkosten. Hohe Betriebskosten können ebenfalls abschreckend auf Interessenten wirken.

Natürlich sind diese Regeln allgemein gefasst und berücksichtigen nicht, dass die Betriebskosten für einen Käufer zweitrangig sind, wenn er genau diese Immobilie kaufen will. Gerade in Großstädten dürften die genannten Faktoren eher zweitrangig sein.

Quelle: https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/immobilienwert-fuenf-faktoren-die-ihr-haus-wertvoller-machen/26665652.html?xing_share=news

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
https://www.facebook.com/Immobilien.Recht.Inkasso.Erfurt/

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