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19.02.2021Wasserschaden - welche Versicherung zahlt wann?

In Deutschland kommt es mehr als 3.000 Mal am Tag zu einem Wasserschaden. Gründe für diese sehr kostspieligen Schäden sind mannigfaltig. Das größte Risiko geht dabei vom Leitungswasser aus. Es macht ca. 50 Prozent der Wasserschäden (etwa 3,1 Milliarden Euro pro Jahr) aus.

Die große Frage, vor der Betroffene bei einem Wasserschaden stehen: Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden? Ist dieser Schaden überhaupt durch die Versicherung abgedeckt?

Eine Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Haus (Decken, Wände etc.), welche durch Leitungslecks entstanden sind. Dabei spielt keine Rolle, ob es sich um Trinkwasser- oder Abwasserleitungen handelt. Auch Heizkörper, Heizungsrohre, Boiler etc. sind versichert. Regenrinnen, Badewasser, Hochwasser oder Rückstaus durch überflutete Kanalisationen sind hingegen nicht abgedeckt. Diese Schäden werden nur durch eine Elementarschadenpolice übernommen. Sowohl Gebäude- als auch Hausratsversicherung lassen sich um den Elementarschutz erweitern. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, welche durch Wasser entstehen, welches vom Balkon oder der Terrasse ins Haus läuft, beispielsweise wenn das Abflussloch mit Blättern oder Schmutz verstopft ist. Die meisten Versicherungen zahlen nicht, wenn Schäden durch Rohre entstanden sind, welche außerhalb des Hauses verlaufen.

Die Hausratversicherung ersetzt nur bewegliche Sachen wie Teppiche (auch Teppichböden, wenn sie lose verlegt und nicht verklebt sind), Elektrogeräte, Bücher etc. – das aber nur bei Lecks in Rohren und Leitungen, der Heizungsanlage und angeschlossenen Schläuchen. Reinigungswasser, Rückstaus oder aufsteigendes Grundwasser sind nicht versichert. Die Hausratversicherung greift auch bei eigens verschuldetem Schaden am Inventar.

Wer einen Wasserschaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, hat keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Schadensersatz. Vor allem bei älteren Waschmaschinen ohne Aquastopp ist dies der Fall. Theoretisch muss bei einer Waschmaschine ohne Aquastopp der Zulaufhahn nach jedem Waschgang zugedreht werden. Sonst steht der Schlauch ständig unter Druck. Nach Jahren der Benutzung werden die Schläuche spröde und können platzen. Dasselbe Risiko gilt für Besitzer eines Aquariums. Wenn dies geschieht, dürfen Hausrat- und Gebäudeversicherungen ihre Zahlungen ablehnen oder kürzen. Trotzdem wird auch Besitzern einer Waschmaschine mit Aquastopp geraten, denn Wasserzulauf abzudrehen, wenn sie mehrere Tage nicht zu Hause sind.

Wenn Eigentümer die Kosten für die Gebäudeversicherung auf Ihre Mieter umlegen, profitieren auch die Mieter davon. Wenn der Mieter dann einen Wasserschaden verursacht hat, zahlt die Versicherung diesen Schaden. Wenn die Kosten für die Police nicht umgelegt werden, muss der Vermieter den Schaden tragen (falls vorhanden, zahlt dann die Privathaftpflichtversicherung des Mieters). In jedem Fall gilt: Der Schaden muss umgehend gemeldet werden, sonst erlöschen Ansprüche der Mieter gegenüber der Versicherung.

Wenn ein Schaden entsteht, muss er ausführlich dokumentiert und gemeldet werden. Wer einen größeren Schaden angibt und beispielsweise eine kaputte Duschvorrichtung meldet, welche durch überlaufendes Wasser beschädigt wurde und in demselben Atemzug Duscharmaturen reparieren lässt, welche nicht vom Schaden betroffen sind, diese Kosten aber der Versicherung vorlegt, verliert sämtliche Ansprüche gegenüber der Versicherung und riskiert eine Verurteilung wegen arglistiger Täuschung.

Warum sollte ich in Einzelfällen darauf verzichten, den Schaden der Versicherung zu melden? Häufig kündigen Versicherungen nach einem Wasserschaden den Vertrag. Deshalb sollte man abwägen, ob es ratsamer ist, einen kleineren Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen und nur bei kostspieligen Schäden die Versicherung hinzuzuziehen.

Unsere Tipps bei Wasserschäden:

- Rohrbruch: sofort Wasserhahn oder Hauptwasserhahn zudrehen (im Uhrzeigersinn)

- Austritt Wasser am Heizkörper: Absperrventil mit Rohrzange zudrehen

- bei starkem Wasseraustritt: Strom abstellen

- Schaden sofort mit Foto dokumentieren und umgehend der Versicherung melden, Mieter müssen umgehend den Vermieter und Eigentümer die Hausverwaltung informieren

- bei großen Wassermengen eine professionelle Sanierungsfirma beauftragen, so kann man späterem Schimmel vorbeugen

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Angaben lediglich dazu dienen, sich zu informieren. Wir geben keine Handlungsempfehlungen! Wenn bei Ihnen ein Wasserschaden auftritt, kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung und besprechen das weitere Vorgehen. 

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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