Baumaterial ist heute mehr denn je knapp und teuer. Da im Moment immer mehr gebaut wird, ist in der Zukunft mit einer weiteren Zuspitzung zu rechnen. Eine Lösung ist unter anderem das Recycling von Bauschutt. Nun hat die Bundesregierung eine einheitliche Regelung für den Einsatz von mineralischen Abfällen getroffen. Bisher hatte jedes Bundesland eine eigene Regelung für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen. In der Zukunft sollen die in den Bauabfällen enthaltenen Rohstoffe nach einheitlichen Standards beseitigt werden, um das Recycling von Bauabfällen zu verbessern. Dadurch können Recycling-Anbieter durch deutschlandweit einheitliche Standards Verfahren erarbeiten, um an verschiedenen Standorten die Rohstoffe nach demselben Prinzip weiter zu verarbeiten. Die Regierung verspricht sich davon einen größeren Anteil an recycelten Materialien in der Bauwirtschaft. Besonders bei Beton ist ein enormes Potenzial vorhanden.
Somit soll das enorme Recycling-Potenzial, was in den Bauabfällen steckt, genutzt werden. Dadurch kann man große Mengen an Primärstoffen sparen und dadurch natürlich Ressourcen schonen.
Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.
Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!
BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:
Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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