Cornelia Hopf Immobilien

13.07.2021Wir machen uns stark für Thüringer Nachwuchssportler*innen

Endlich wieder SPORT FREI! Das wünschen sich gerade alle talentierten jungen Thüringer Sportler*innen. Deshalb machen wir, Cornelia Hopf Immobilien, jetzt mobil und unterstützen kurzerhand den Thüringer Sportnachwuchs.

Denn während sich in Parks und Steigerwald immer mehr Jogger*innen tummeln, dürfen die WM- und Olympia-Anwärter*innen nur eingeschränkt bis gar nicht trainieren. Sport ist ein wichtiges Thema. Auch für das Team von Cornelia Hopf Immobilien ist Sport ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens, um fit zu sein und zu bleiben. Deshalb wollen wir einen Teil dazu beitragen, dass sportliche Talent der aufstrebenden Athlet*innen auch in der Krise weiterhin bestmöglich zu pushen. Und wie leisten wir das?

Wir werden einen Teil der Provisionen für alle Käufe bzw. Verkäufe, die im Monat Mai im Unternehmen Cornelia Hopf Immobilien aktiviert, beauftragt oder abgewickelt werden, sammeln und an die Stiftung Thüringer Sporthilfe, die sich schon seit 1997 in der Sportförderung verdient macht, überreichen. Beim Vorstandsvorsitzenden und Olympiasieger im Rodeln, David Möller, kam die Idee auch bereits gut an!

Wer also sowieso ein Auge auf eine Immobilie in unserem Portfolio geworfen hat oder sein Eigentum demnächst veräußern möchte, darf gern im Mai den Auftrag dafür bei uns im Vertriebsbüro auslösen und uns somit bei der Aktion helfen, zu helfen.

Interview mit Rodel-Olympiasieger David Möller und Cornelia Hopf-Lonzen

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
https://www.facebook.com/Immobilien.Recht.Inkasso.Erfurt/

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GRUNDSTÜCKS-RECHTSSCHUTZ

Kennen Sie unseren Rahmenvertrag KSH-Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz? Lesen Sie in der Leistungsübersicht mehr zum Inhalt der Versicherung. Wenn Sie an einem Angebot interessiert sind, senden Sie uns eine Mail an office@hopf-immobilien.de.

Beirat aktuell

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