Der Abtragszeitraum für die Genehmigung des Baukindergeldes für Familien hat sich um drei Monate bis zum 31. März verlängert. Familien und Alleinerziehende mit Kindern können eine staatliche Zuschusszahlung für den Bau oder den Kauf eines Eigenheims beantragen. Beim Kauf einer Immobilie muss die Unterschrift spätestens am 31. März 2021 erfolgt sein. Im Falle eines Neubaus kann man den Antrag noch bis 2023 stellen, vorausgesetzt, Sie reichen den Antrag spätestens 6 Monate nach Einzug in die Immobilie ein.
Das Baukindergeld können nur Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind beziehen, die weniger als 90.000 Euro im Jahr zur Verfügung haben. Bei jedem weiteren Kind steigt das maximale Jahreseinkommen um 15.000 Euro. (Bsp. Familie mit 3 Kindern können ein maximales Jahreseinkommen von 120.000 Euro erzielen, um das Baukindergeld beantragen zu können).
Die Höhe des Baukindergeldes bestimmt sich nach der Anzahl der Kinder. Pro Kind werden jährlich 1.200 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren an die Familien ausgezahlt. Somit erhalten die Familien pro Kind insgesamt 12.000 Euro zur Unterstützung.
Ein Antrag lässt sich über das Zuschussportal KfW stellen: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
Quellen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/09/baukindergeld.html
https://www.sparkasse.de/themen/eigenheim-finanzieren/baukindergeld.html



