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Recht

Übergangsfrist für Mindestlöhne ist abgelaufen

1 Min. LesezeitCornelia Hopf Immobilien
Übergangsfrist für Mindestlöhne ist abgelaufen

Seit Jahresbeginn müssen Unternehmen branchenübergreifend einen gesetzlichen Mindestlohn von einheitlich 8,84 Euro zahlen. Damit ist eine Übergangsfrist abgelaufen, die vorher noch für jene Tarifverträge galt, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsahen. Auch Sonderregelungen für Zeitungszusteller, die im Jahr 2017 lediglich einen Anspruch auf 8,50 Euro hatten, gehören der Vergangenheit an. Ausnahmen beim Mindestlohn gelten nur für Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, ehrenamtlich tätige Mitarbeiter, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung, Freiberufler und Selbständige.

Weiterführende Informationen unter www.bmas.de

Quelle: BVI-News vom 09.04.2018, Herausgeber: BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.

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