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Ratgeber

Denkmalimmobilien: Chancen, Risiken und steuerliche AfA-Vorteile im historischen Thüringen

3 Min. LesezeitCornelia Hopf Immobilien
Denkmalimmobilien: Chancen, Risiken und steuerliche AfA-Vorteile im historischen Thüringen

Historische Fachwerkhäuser, repräsentative Gründerzeitvillen und liebevoll erhaltene Altbauten prägen viele Städte und Gemeinden in Thüringen. Gerade in Erfurt, Weimar, Gotha und zahlreichen kleineren Orten gehören denkmalgeschützte Gebäude fest zum Stadtbild. Für Käufer bieten solche Immobilien die Möglichkeit, besonderen Wohnraum zu erwerben und zugleich ein Stück regionaler Baugeschichte zu erhalten.

Doch eine Denkmalimmobilie stellt Eigentümer auch vor spezielle Herausforderungen. Sanierungen müssen sorgfältig geplant, Vorgaben des Denkmalschutzes berücksichtigt und Kosten realistisch kalkuliert werden. Gleichzeitig können unter bestimmten Voraussetzungen attraktive steuerliche Vergünstigungen genutzt werden.

Denkmalimmobilien: Was macht sie besonders?

Historische Immobilien besitzen einen Charakter, der sich bei Neubauten kaum reproduzieren lässt. Hohe Decken, alte Holzböden, Stuckelemente, Fachwerk oder aufwendig gestaltete Fassaden machen den außergewöhnlichen Reiz dieser Gebäude aus.

Auch die Lage kann interessant sein: Viele denkmalgeschützte Immobilien befinden sich in gewachsenen Stadtquartieren und historischen Ortskernen. Für Kapitalanleger stellen solche Objekte deshalb eine interessante Ergänzung des Immobilienportfolios dar. Wie gut sich eine Denkmalimmobilie vermieten oder später verkaufen lässt, hängt jedoch stark von Lage, Zustand, Grundriss, Ausstattung und der lokalen Nachfrage ab..

Denkmal-AfA: Welche steuerlichen Vorteile sind möglich?

Ein weiterer Vorteil sind die steuerlichen Vergünstigungen für bestimmte Sanierungsmaßnahmen. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie vermietet, kann unter den Voraussetzungen des § 7i EStG erhöhte Absetzungen für begünstigte Baumaßnahmen geltend machen. Dabei können im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent sowie in den anschließenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der begünstigten Kosten abgeschrieben werden.

Auch Eigennutzer profitieren. Nach § 10f EStG können bestimmte begünstigte Aufwendungen im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahmen und in den folgenden neun Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Wichtig: Die steuerlichen Vorteile gelten nicht automatisch für sämtliche Kosten einer Sanierung. Entscheidend ist unter anderem, dass die Maßnahmen für den Erhalt des Denkmals oder seine sinnvolle Nutzung erforderlich sind und entsprechend abgestimmt wurden. Welche Aufwendungen letztlich steuerlich anerkannt werden, muss daher im Einzelfall geprüft werden.

Denkmalschutz bringt besondere Anforderungen mit sich

Der Schutz historischer Bausubstanz bedeutet zugleich, dass Eigentümer bei Umbauten weniger frei entscheiden können als bei vielen anderen Bestandsimmobilien. Maßnahmen an Fenstern, Fassaden, Dächern oder anderen geschützten Gebäudeteilen erfordern in der Regel eine denkmalrechtliche Abstimmung beziehungsweise Genehmigung.

Gerade deshalb sollte die Planung frühzeitig mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden. Das gilt vor allem dann, wenn später steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden sollen.

Hinzu kommt das typische Kostenrisiko älterer Gebäude. Feuchtigkeit, Schäden an der Tragkonstruktion, veraltete Leitungen oder andere bislang unentdeckte Mängel können während einer Sanierung zusätzliche Arbeiten erforderlich machen. Eine gründliche Prüfung der Bausubstanz vor dem Kauf und ein ausreichender finanzieller Puffer sind deshalb besonders wichtig.

Energetische Sanierung: Denkmalschutz und Effizienz zusammenbringen

Auch energetische Verbesserungen sind bei historischen Gebäuden möglich, erfordern jedoch individuelle Lösungen. Eine klassische Außendämmung kollidiert beispielsweise oft mit dem Erhalt der historischen Fassade. Alternativen sind je nach Gebäude eine Innendämmung, die Optimierung der Heiztechnik oder denkmalgerechte Lösungen für Fenster und andere Bauteile.

Für Baudenkmäler bestehen zudem gesetzliche Sonderregelungen, wenn energetische Anforderungen die geschützte Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden.

Vor dem Kauf genau prüfen

Wer eine Denkmalimmobilie in Thüringen erwerben möchte, sollte deshalb nicht allein auf den Charme des Gebäudes oder mögliche Steuervorteile schauen. Mindestens ebenso wichtig sind der bauliche Zustand, bereits bestehende Auflagen, der tatsächliche Sanierungsbedarf und die wirtschaftliche Perspektive der Immobilie.

Besonders sinnvoll ist es, bereits vor dem Kauf Fachleute einzubeziehen. Ein erfahrener Architekt oder Sachverständiger beurteilt den Zustand der Bausubstanz präzise und schätzt mögliche Sanierungskosten ein. Fragen zur steuerlichen Behandlung sollten zusätzlich mit einem Steuerberater geklärt werden.

Denkmalimmobilien in Thüringen mit Weitblick betrachten

Eine historische Immobilie kann ein außergewöhnliches Zuhause oder eine interessante Kapitalanlage sein. Gleichzeitig erfordern Denkmalschutz, Sanierung und Finanzierung eine sorgfältigere Vorbereitung als bei vielen anderen Immobilien. Wer die Bausubstanz frühzeitig prüfen lässt, erforderliche Maßnahmen mit den zuständigen Stellen abstimmt und die Wirtschaftlichkeit realistisch kalkuliert, schafft eine solide Grundlage für den Kauf oder die Sanierung.

Sie besitzen eine historische Immobilie in Erfurt, Weimar, Gotha, Sömmerda oder der Region und denken über einen Verkauf nach? Oder interessieren Sie sich für den Kauf einer geschichtsträchtigen Bestandsimmobilie? Cornelia Hopf Immobilien unterstützt Sie mit regionaler Marktkenntnis bei der Bewertung und Vermarktung Ihrer Immobilie. Sprechen Sie uns gerne persönlich an.

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