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Recht

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

1 Min. LesezeitCornelia Hopf Immobilien
Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
https://www.facebook.com/Immobilien.Recht.Inkasso.Erfurt/

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