Hauseigentümer müssen bis zum Stichtag des 31.12.2020 prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrennstoffe den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Betroffen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz. Wenn diese über eine Leistung von mindestens vier Kilowatt verfügen und in den Jahren 1985 bis 1994 errichtet wurden, deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten, muss der Eigentümer bis Ende 2020 eine Nachrüstung vornehmen. Andernfalls darf die Anlage nicht weiter betrieben werden.
Nachrüstungen sind zwar möglich, dennoch sollten Betroffene in Betracht ziehen, eine effizientere Anlage einzubauen. Meist sind die Kosten für die Nachrüstung in Kombination mit den folgenden Nachmessungen teurer als eine neue Anlage. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.
Ob Sie betroffen sind, können Sie dem Typenschild auf dem Ofen entnehmen können, hier sollten Sie das Alter finden. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, Messdaten von Ihrem Schornsteinfeger oder eine Bescheinigung des Herstellers einzuholen. Über die Datenbank des HKI (https://hki-online.de/de) lassen sich viele Werte finden. Sollte es Ihnen nicht gelingen die Daten einzuholen, muss die Anlage außer Betrieb genommen werden.



