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Ratgeber

Neuregelung der Maklercourtage

1 Min. LesezeitCornelia Hopf Immobilien
Neuregelung der Maklercourtage

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten in Deutschland nun erstmalig bundesweit einheitliche Regeln für die Aufteilung der Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie. Immobilienexperten des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwarten dadurch mehr Wettbewerb, zukünftig sinkende Courtagesätze und eine Veränderung der Maklertätigkeit. Wer in den Zentren oder Speckgürteln deutscher Großstädte eine Immobilie kauft, kann künftig Summen im mittleren fünfstelligen Bereich sparen, denn in vielen Städten wurde die bisherige Maklerprovision alleine durch den Käufer entrichtet. In einigen Städten gab es diesbezüglich schon vor dem 23. Dezember abweichende Regelungen.  

Die Branche der Immobilienmakler hofft mehrheitlich auf eine Beibehaltung der bisher üblichen Provisionen von ca. 6 Prozent des Kaufpreises.

Durch die Beteiligung des Verkäufers an der Maklerprovision hat der Verkäufer nun ein echtes Interesse, die Provision zu verhandeln und zu reduzieren. Vorher bestand dieses Interesse bei voller Provisionsbezahlung durch den Käufer nicht.

Es gab viele Stimmen, die die komplette Einführung des Bestellerprinzips gefordert hatten, bei dem der Verkäufer die gesamte Maklercourtage übernehmen muss, was zu noch härteren Verhandlungen bei der Höhe der Courtage geführt hätte. Insgesamt wird für die Branche ein verstärkter Preiswettbewerb eintreten, was dazu führt, dass Maklerunternehmen mehr Transaktionen abschließen müssen, um die Umsätze auf dem derzeitigen Niveau zu halten. Die möglicherweise sinkenden Courtagen könnten dazu führen, dass mehr Eigentümer als bisher einen Immobilienmakler beim Verkauf ihrer Immobilie beauftragten. Zurzeit wird in weniger als 60 Prozent der Immobilienverkäufe ein Makler beauftragt.

Quelle: https://www.xing-news.com/reader/news/articles/3682059?cce=em5e0cbb4d.%3AnlSMVpBLC4sj7M3zvsROAB&link_position=digest&newsletter_id=70276&toolbar=true&xng_share_origin=email

 

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