Es ist der Traum vieler Mieter: Möglichst lange in einer für sie perfekten Wohnung zu leben. Mit voranschreitendem Alter ändern sich jedoch auch die Ansprüche ans Wohnen. So kann die Badewanne beispielsweise ein echtes Hindernis darstellen. Ein Badumbau könnte dieses Problem lösen und die Suche nach einer altersgerechten Wohnung überflüssig machen.
Doch bevor ein Badumbau geplant werden kann, muss dafür das Einverständnis des Eigentümers vorliegen. Das erklärt auch ausdrücklich der Deutsche Mieterbund (DMB).
Die Eigentümer können die Zustimmung verweigern, wenn ihr Interesse an einem unveränderten Zustand der Wohnung schwerer wiegt als das des Mieters. Die Art und die Schwere der Behinderung des Mieters, welcher einen Umbau wünscht, spielen dabei eine entscheidende Rolle. Außerdem sind der Umfang der baulichen Maßnahme, die Dauer der Bauzeit und die Möglichkeit des Rückbaus oder Baurechtsfragen entscheidende Faktoren. Die Regelungen lassen viel Interpretationsspielraum offen.
Der Vermieter kann seine Zustimmung zur baulichen Maßnahme davon abhängig machen, ob der Mieter eine angemessene zusätzliche Sicherheit leistet. Das bedeutet, dass eine Sicherheit erbracht werden muss, deren Höhe einen möglichen Rückbau nach Beendigung des Mietverhältnisses finanzieren kann. Bei vielen Umbaumaßnahmen bewegt man sich im fünfstelligen Bereich. Das macht einen Umbau inkl. Sicherheitseinlage für viele Mieter unmöglich.



