VerwaltungVermietungVerkaufImmobilienangeboteUnternehmenKarriereImmobilienbewertung NewsKontakt Kontakt Kundenlogin

FAQ

Start eines neuen Mietverhältnisses – Was müssen Sie beachten?

2 Min. LesezeitCornelia Hopf Immobilien
Start eines neuen Mietverhältnisses – Was müssen Sie beachten?

Neue Wohnsituationen gehen meist mit Veränderungen im alltäglichen Leben einher oder sind sogar ein Auslöser dafür. Damit Sie mit hoffentlich ungebremster Vorfreude in Ihr neues Mietverhältnis starten können, wollen wir Ihnen heute ein paar Tipps geben und verdeutlichen, worauf Sie achten müssen.

Der Mietvertrag

Dieser sollte Ihnen vollständig unterschrieben spätestens zum Einzugstermin von Ihrem Vermieter oder dessen Vertreter überreicht werden. Daraus resultiert schon, dass wir Ihnen den Vertrag in Schriftform empfehlen. Auch ein Mietverhältnis auf der Grundlage einer mündlichen Absprache kann rechtsgültig bestehen, ist aber denkbar unpraktisch, sobald es zu Unstimmigkeiten kommt. Prüfen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben wie Namen, Geburtsdaten, Anschriften,  Mietbeginn sowie die Höhe von Mietpreis oder Mietsicherheit und achten Sie darauf, dass eventuelle Individualabsprachen vorhanden und korrekt sind.

Der Einzugstermin

Ein Recht auf Ihren Einzugstermin haben Sie spätestens an dem Tag, der als Mietbeginn im Mietvertrag beschrieben ist. (Meistens der 01. eines Monats) Fällt der Tag jedoch auf einen Sonn- oder Feiertag, kann sich der Termin auf den nächsten Werktag verschieben. Grundsätzlich ist der Einzugstermin Kommunikationssache und wird in der Praxis mit dem Einvernehmen des Vermieters ein paar Tage vor dem vertraglichen Mietbeginn vereinbart. Beim Einzugstermin begehen der Mieter und der Vermieter oder dessen Vertreter gemeinsam die Wohnung. Dieses Geschehen sollte gründlich protokolliert werden.

Das Einzugsprotokoll

Das Einzugsprotokoll dient der Beschreibung der aktuellen Beschaffenheit des Mietgegenstandes und soll den Zustand von einzelnen Räumen, die aktuellen Zählerstände, vorhandene Einrichtungen, eine Aufstellung aller übergebener Schlüssel, Individualabreden, das Datum, die Namen von Mieter und Vermieter sowie die Unterschriften beider Parteien beinhalten. Halten Sie beim Einzug die Augen nach eventuellen Mängeln am Mietgegenstand offen und achten Sie darauf, dass alle Mängel im Protokoll festgehalten werden. Das ist sehr wichtig, da zum Ende eines Mietverhältnisses durch die Protokollierung ermittelt wird, welche Mängel am Wohnraum durch Ihr Verschulden verursacht und eventuell auch durch Sie oder auf Ihre Kosten behoben werden müssen.

Sind noch Fragen offen? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung!

← Alle Beiträge

Newsletter

Neue Beiträge und Angebote direkt ins Postfach

Rechtsänderungen, Markttrends aus Erfurt und Thüringen und neue Immobilien – oft bevor sie in den Portalen stehen.

  • Kostenlos
  • Jederzeit abbestellbar
  • Keine Weitergabe Ihrer Adresse

Service

Für Eigentümer und Verwaltungsbeiräte

Häufige Fragen

FAQ zur Verwaltung

Antworten auf die Fragen, die uns Eigentümer und Mieter am häufigsten stellen.

Zu den FAQ
Absicherung

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Unser Rahmenvertrag mit der KSH bietet Eigentümergemeinschaften günstigen Rechtsschutz. Bei Interesse schreiben Sie uns an office@hopf-immobilien.de.

Leistungsübersicht (PDF)
Für Beiräte

Fachzeitschrift BEIRATAKTUELL

Hilfreiche Informationen für die tägliche Arbeit als Verwaltungsbeirat – direkt vom Fachverlag.

Abonnieren
Ihre Frage ist nicht dabei?Unsere Fachleute in Erfurt, Weimar, Gotha, Sömmerda und Apolda beraten Sie persönlich.
0361 74973-0