Stellen Sie sich vor, Sie überlassen fremden Menschen Ihren wertvollen Wohnraum.
Man weiß nie genau, wie die Mieträume behandelt werden und in welchem Zustand man sie eines
Tages wieder zurückerhält. Sie können sich nicht sicher sein, dass Sie die vereinbarten Mietzahlungen
immer pünktlich und in voller Höhe erhalten.
Wie kann man Risiken dieser Art entgegenwirken? Genau! Mit einer Mietsicherheit.
Die 3 besten Arten von Mietsicherheiten
Barkaution/Überweisung - Die Kaution wird bar zum Mietbeginn oder als Überweisung gezahlt und
vom Vermieter bei einem Kreditinstitut angelegt.
Kautionssparbuch – Es wird bei einer Bank eröffnet, zur Anlage einer Mietkaution genutzt und
verpfändet. Dem Vermieter wird eine Verpfändungserklärung zugestellt. Der Mieter kann während
der Mietzeit nicht über den angelegten Kautionsbetrag verfügen, solange der Vermieter die
Verpfändungserklärung nicht unterschrieben an den Mieter zugestellt und somit die Rückerstattung
der Kaution und das Ende des Mietverhältnisses bestätigt hat.
Bürgschaft - Sie kann als private Bürgschaft durch Familie und Bekannte oder durch die Bank gegen
ein monatliches Entgelt vereinbart werden. Der Bürge wird bei Schulden aus dem Mietverhältnis zur
Begleichung dieser verpflichtet. Es wird zwar kein Geldbetrag hinterlegt, aber die Höhe der
Bürgschaft im Schadensfall darf die gesetzliche Regelung von max. 3 Grundmieten insgesamt
trotzdem nicht überschreiten.
Möglichkeiten und Grenzen
Grundsätzlich ist die Art und Höhe der Mietsicherheit reine Vereinbarungssache und unterliegt der
Vertragsfreiheit. Einschränkend wirkt hier nur das Gesetz, welches festlegt, dass die Höhe der
Kaution nicht mehr als 3 Grundmieten betragen darf. (§551 BGB Abs. 1)
Fälligkeit und Aufbewahrung
Die Kaution ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Mieter hat allerdings das Recht, die
Kaution in bis zu max. 3 gleichgroßen Raten zu zahlen. (§551 BGB Abs. 2) Die Teilbeträge der Kaution
werden dann gemeinsam mit den ersten 3 Monatsmieten überwiesen.
Der Kautionsbetrag muss während der Mietdauer getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem
Sparkonto zu den üblichen Konditionen angelegt werden. (§ 551 BGB Abs. 3)
Achtung! Sobald ein Kautionsrückstand in Höhe von 2 Monatsgrundmieten besteht, hat der
Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mieters! (§ 569 Abs. 2a)
Wofür darf die Mietsicherheit beansprucht werden?
Die Kaution darf für alle Schulden aus einem Mietverhältnis wie Mietrückstände, Nachzahlungen aus
Betriebskostenabrechnungen, entstandene Kosten wegen Schlüsselverlusten oder für
Reparaturkosten von durch den Mieter verursachten Schäden am Mietgegenstand verwendet
werden.
Der Sicherheitseinbehalt
Der Sicherheitseinbehalt ist eine Kostenposition, die in den meisten Kautionsabrechnungen dafür
verwendet wird, einen angemessenen Teilbetrag für eine eventuelle Nachzahlung aus der nächsten
Betriebskostenabrechnung einzubehalten.
Sobald das Abrechnungsergebnis ermittelt und eine Nachzahlung entstanden sein sollte, wird der
Nachzahlungsbetrag mit dem Sicherheitseinbehalt verrechnet und der Restbetrag an den Mieter
zurück überwiesen.
Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Autor: Enola Nickl - 3. Ausbildungsjahr bei Cornelia Hopf Immobilien



