Ein Eigenheim ist der Wunsch vieler Menschen. Kein Wunder: Die eigene Immobilie können Sie vollkommen frei gestalten, ohne Rücksprache mit einem Vermieter halten zu müssen. Außerdem wohnen Sie nach dem Ablauf der Finanzierung mietfrei und sorgen optimal fürs Alter vor. Für Familien mit Kindern rückt dieser Traum dank des neuen Fördermittels in Thüringen nun ein großes Stück näher.
Fördermittel für den Ersterwerb einer Immobilie
Das sogenannte Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum von Familien wurde bereits Ende 2023 vom Thüringer Landtag verabschiedet. Seit dem 17. Juni können Sie nun einen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank stellen.
Was wird gefördert?
Erwerben Sie als Familie das erste Mal Wohneigentum, haben Sie Anspruch auf die Förderung. Zum Wohneigentum zählen Eigentumswohnungen, Wohnhäuser im Bestand oder im Neubau und Grundstücke, die bebaut werden können. Wichtig ist, dass sich die Immobilie in Thüringen befindet und der Kaufvertrag nach dem 2. Januar 2024 beurkundet wurde.
Wer wird gefördert?
Zu förderberechtigten Familien zählen Ehepaare und Lebenspartner, die aktuell oder künftig in einer Hausgemeinschaft leben, sowie Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren gemeldet ist. Zudem muss für Sie als Immobilienkäufer ein eigener Kindergeldanspruch bestehen.
Wie viel wird gefördert?
Die Förderung beträgt fünf Prozent des Kaufpreises. Als maximale Bemessungsgrundlage gilt bei einer Wohneinheit oder Eigentumswohnung ein Kaufpreis von maximal 400.000 Euro und bei einem Grundstück ein Preis von bis zu 100.000 Euro. Liegt der errechnete Zuschuss dagegen unter 1.000 Euro, entfällt der Anspruch auf das Fördergeld.
Wie reiche ich meine Förderung ein?
Ihren Antrag reichen Sie über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank (TAB-Portal) ein. Hierfür müssen Sie sich registrieren und einen Account erstellen. Anschließend drucken Sie den im Portal gestellten Antrag aus, unterschreiben ihn und senden ihn bis spätestens zum 30. November per Post an die Thüringer Aufbaubank.
Das müssen Sie außerdem beachten
Für die Antragstellung benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Dazu zählen der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Vorlage des Grunderwerbsteuerbescheids inklusive Zahlungsbeleg und ein Nachweis zum Bezug des Kindergelds. Erwerben Sie ein Grundstück, müssen Sie außerdem belegen, dass sich dieses zur Wohnbebauung eignet. Sobald der neue Grundbuchauszug und eine amtliche Meldebescheinigung für alle genannten Familienmitglieder vorliegen, reichen Sie diese ebenfalls ein bzw. nach.
Für die Förderung gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Das bedeutet, dass Sie die Immobilie innerhalb dieser Zeit selbst bewohnen müssen. Ziehen Ihre Kinder vor Fristende aus, hat dies jedoch keine negativen Auswirkungen.
Mit Cornelia Hopf Immobilien zum ersten Eigenheim
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Immobilienkauf und beraten Sie zu Fördermitteln. Stöbern Sie gerne durch unsere Immobilienangebote und kontaktieren Sie uns bei Rückfragen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!



