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Ratgeber

Gebäudeenergiegesetz: Das müssen Immobilienbesitzer und Käufer wissen

2 Min. LesezeitCornelia Hopf Immobilien
Gebäudeenergiegesetz: Das müssen Immobilienbesitzer und Käufer wissen

Anfang 2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, das für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten erhebliche Auswirkungen hat. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des GEG.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das ursprüngliche GEG gilt bereits seit November 2020. Angesichts der Tatsache, dass über 30 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland auf Gebäude entfällt, ist das Ziel des Gesetzes, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern. Das GEG stellt konkrete Anforderungen an die Energieeffizienz von Immobilien und verpflichtet zu Sanierungsmaßnahmen.

Das neue GEG, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, umfasst neue Regelungen für die Anschaffung und den Austausch von Heizungsanlagen. Aufgrund dieser Änderungen wird das GEG oft auch als Heizungsgesetz bezeichnet. Übergeordnetes Ziel der Neuerungen ist es, die Effizienz von Heizungsanlagen zu steigern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Was bedeutet das GEG für Neubauimmobilien?

Sie bauen eine Immobilie in einem Neubaugebiet? Dann müssen Sie von Anfang an eine Heizung installieren, die mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben wird. Dazu zählen:

 

  • Durch eine Wärmepumpe erzeugte Umweltwärme
  • Wärme aus Biomasse wie etwa Holzpellets oder Biogas
  • Durch Solarthermie erzeugte Wärme
  • Am Gebäude selbst erzeugter Photovoltaikstrom
  • Grüner Wasserstoff

 

Errichten Sie einen Neubau in einer Baulücke, gelten dagegen die gleichen Vorgaben wie bei einer Bestandsimmobilie.

Was bedeutet das GEG für Bestandsimmobilien?

Liegt Ihr Bauantrag vor 2024 und wohnen Sie in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern, müssen Sie der Pflicht zum umweltfreundlichen Heizen bis spätestens Juni 2026 nachkommen – in einer Stadt mit weniger Einwohnern haben Sie bis Juli 2028 Zeit.  

Öl-, Gas- und Kohleheizungen dürfen nicht länger als 30 Jahre in Betrieb sein. Installieren Sie eine neue Heizung, muss diese ebenso wie bei Neubauten mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Einbau einer reinen Öl-, Kohle- oder Gasheizung ist somit bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr zulässig. 

 

Gut zu wissen: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Erst wenn Ihre Heizung über 30 Jahre alt ist oder zwingend ausgetauscht werden muss, gelten die genannten Regeln.

Das müssen Sie außerdem wissen

Der Staat hält einige Fördermittel bereit, die Ihnen den Umstieg erleichtern. Für den Austausch der Heizung gibt es beispielsweise eine Grundförderung von 30 %. Gerne verschaffen wir Ihnen einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten

 

Vermieten Sie eine Immobilie? Wenn Sie die Heizung in dieser austauschen und hierfür staatliche Fördermittel nutzen, können Sie nach § 559e Bürgerliches Gesetzbuch eine Modernisierungsumlage von 10 % auf die Miete aufschlagen. Ohne Fördermittel bleibt die Umlage bei maximal 8 %.

 

Sie haben Fragen zu dem Thema? Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen bei allen Anliegen rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Seite.

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