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Fragen und Antworten

Häufige Fragen an Cornelia Hopf Immobilien

Antworten auf die Fragen, die uns Mieter, Eigentümer und Kaufinteressenten am häufigsten stellen.

Für Mieter

Wen erreiche ich bei einem Wasserschaden oder Heizungsausfall?

Im Notfall rufen Sie bitte sofort unseren Havarie-Notruf an, er ist rund um die Uhr erreichbar: 0151 11 44 70 06.

Schäden, die nicht sofort behoben werden müssen, melden Sie am einfachsten online über den Servicekontakt, gern mit Fotos.

Wie melde ich einen Mangel in meiner Wohnung?

Über den Servicekontakt mit dem Anliegen „Schaden, Mangel oder Hinweis an die Verwaltung“. Geben Sie Anschrift, Lage der Wohnung und eine kurze Beschreibung an, Fotos helfen unseren Facility Managern bei der Einschätzung.

Lieber per Post? Nutzen Sie die Mängelanzeige als PDF.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig?

Die Kündigung muss schriftlich mit Ihrer Unterschrift bei uns eingehen, per Post oder persönlich. Eine E-Mail oder ein Online-Formular reicht dafür nicht aus.

Damit ein Monat für die Frist mitzählt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag dieses Monats vorliegen. Welche Frist für Sie gilt, steht in Ihrem Mietvertrag. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Kündigung.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Sie dürfen die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen.

Bis wann muss meine Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie später, können in der Regel keine Nachzahlungen mehr verlangt werden. Einwände gegen die Abrechnung können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.

Fragen zu Ihrer Abrechnung stellen Sie am einfachsten über den Servicekontakt.

Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was nun?

Bestellen Sie Ersatz über den Servicekontakt mit dem Anliegen „Schlüsselbestellung oder Zylindertausch“. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Gehört der Schlüssel zu einer Schließanlage, fragen wir aus Sicherheitsgründen nach den Umständen des Verlusts.

Muss ich als Mieter eine Maklerprovision zahlen?

Nein. Wir vermieten im Auftrag der Eigentümer. Nach dem Bestellerprinzip zahlt der Auftraggeber die Provision, für Sie als Mieter ist die Vermittlung kostenfrei. Alle aktuellen Wohnungen finden Sie in unseren Mietangeboten.

Wie läuft die Wohnungsübergabe beim Auszug ab?

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Übergabetermin über den Servicekontakt. Bei der Übergabe gehen wir gemeinsam durch die Wohnung, halten Zustand und Zählerstände im Protokoll fest und nehmen alle Schlüssel entgegen. Denken Sie daran, sich bei Ihren Versorgern abzumelden.

Für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften

Was ist der Unterschied zwischen WEG-, Miet- und SEV-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft im Auftrag aller Eigentümer. Die Mietverwaltung betreut ein Haus für einen Eigentümer mit allen Mietverhältnissen. Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) betreut eine einzelne vermietete Eigentumswohnung für ihren Eigentümer. Mehr auf unserer Seite Hausverwaltung.

Was kostet eine Hausverwaltung?

Die Vergütung hängt von Art, Größe und Zustand des Objekts ab und wird pro Einheit und Monat vereinbart. Sie erhalten von uns ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, damit Sie wissen, was enthalten ist und was gesondert abgerechnet wird. Angebot anfragen.

Wie läuft ein Verwalterwechsel ab?

Bei einer WEG beschließt die Eigentümerversammlung die Abberufung des bisherigen und die Bestellung des neuen Verwalters, die Beschlussvorlage bereiten wir vor. Bei Miet- und Gewerbeobjekten gilt die Kündigungsfrist des bestehenden Verwaltervertrags. Danach übernehmen wir Unterlagen, Konten und Schlüssel und informieren Mieter, Versorger und Dienstleister.

Braucht unsere WEG einen zertifizierten Verwalter?

Seit der WEG-Reform hat jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Unsere WEG-Verwalter sind zertifiziert, das Unternehmen trägt das Siegel des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

Ich verkaufe meine Eigentumswohnung. Was muss ich der Verwaltung melden?

Teilen Sie uns den Eigentumswechsel mit der gemeinsamen Erklärung von Verkäufer und Käufer mit. Damit können wir Hausgeld, Abrechnung und Zugänge zum richtigen Stichtag umstellen. Einen Käufer für Ihre Wohnung finden wir auf Wunsch gleich mit: Immobilie verkaufen.

Wo finde ich Formulare, etwa für das SEPA-Lastschriftmandat?

Kaufen und Verkaufen

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Nichts. Die Bewertung ist unverbindlich und Bestandteil unserer Tätigkeit als Makler. Sie erhalten eine fundierte Marktpreiseinschätzung und entscheiden danach frei, ob Sie mit uns verkaufen möchten. Jetzt Immobilie bewerten.

Wer zahlt beim Kauf die Maklerprovision?

Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit Ende 2020 in der Regel zu gleichen Teilen (§§ 656a ff. BGB). Die genaue Höhe steht im jeweiligen Exposé.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Wichtig sind vor allem Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung. Was fehlt, beschaffen wir gemeinsam mit Ihnen.

Wie erfahre ich als Erster von neuen Angeboten?

Mit unserem Newsletter erhalten Sie neue Objekte vor der öffentlichen Vermarktung. Außerdem können Sie sich in den Mietangeboten als Suchkunde hinterlegen, dann melden wir uns, sobald etwas Passendes frei wird.

Service und Kontakt

Wann und wo sind Sie erreichbar?

Montag bis Donnerstag 8–12 und 13–17 Uhr, Freitag 8–12 Uhr. Hausverwaltung: 0361 74973-0, Vermietung und Verkauf: 0361 74973-200. Unsere Büros sind in Erfurt, Weimar, Gotha, Sömmerda und Apolda, alle Adressen finden Sie auf der Kontaktseite.

Wo finde ich als Mieter oder Eigentümer meine Unterlagen?

Im Kundenlogin haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf Abrechnungen, Protokolle und Dokumente. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie von uns, bei Fragen dazu hilft Ihnen unser Office-Team unter 0361 74973-0.

Wie bewerbe ich mich bei Ihnen?

Alle offenen Stellen und unsere Ausbildungsplätze finden Sie auf der Seite Karriere. Bewerben können Sie sich direkt online oder per E-Mail an office@hopf-immobilien.de.

Ausführlich erklärt

Ratgeber zu Miete, Betriebskosten und Eigentum

Die kurzen Antworten oben reichen nicht? In den folgenden Beiträgen erklären unsere Fachleute die wichtigsten Themen Schritt für Schritt. Weitere Artikel finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ

Dienstbarkeiten, Nießbrauch & Co.: Wie Grundbucheinträge den Immobilienwert beeinflussen

3 Min. LesezeitCornelia Hopf Immobilien
Dienstbarkeiten, Nießbrauch & Co.: Wie Grundbucheinträge den Immobilienwert beeinflussen

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie stehen häufig zunächst Lage, Größe, Ausstattung und Zustand im Mittelpunkt. Für den tatsächlichen Immobilienwert spielen jedoch auch rechtliche Faktoren eine wichtige Rolle. Einen entscheidenden Einblick liefert dabei das Grundbuch.

Besonders relevant ist Abteilung II. Hier können unter anderem Dienstbarkeiten, Wohnungsrechte, Nießbrauch, Reallasten und Vorkaufsrechte eingetragen sein. Je nachdem, welche Nutzungsmöglichkeiten dadurch eingeschränkt werden und wie lange ein Recht besteht, kann sich dies auf die Verkäuflichkeit und den Wert einer Immobilie auswirken. Wir stellen einige typische Eintragungen genauer vor.

1. Wohnungsrecht: Wenn Dritte die Immobilie nutzen dürfen

Ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB (oft auch als Wohnrecht bezeichnet) räumt einer Person das Recht ein, ein Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Häufig findet sich eine solche Regelung bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie: Die Immobilie wird beispielsweise bereits an die nächste Generation übertragen, während sich die Eltern ein lebenslanges Wohnungsrecht sichern.

Für einen späteren Verkauf ist entscheidend, welche Räume von dem Recht betroffen sind, wie das Recht ausgestaltet ist und wie lange es voraussichtlich besteht. Kann ein Käufer die Immobilie deshalb beispielsweise über einen längeren Zeitraum nicht vollständig selbst nutzen, beeinflusst dies den erzielbaren Kaufpreis.

Bei der Wertermittlung wird deshalb der wirtschaftliche Wert des Wohnungsrechts berücksichtigt. Dabei spielen unter anderem der Mietwert der betroffenen Räume und die voraussichtliche Dauer des Rechts eine Rolle.

2. Nießbrauch: Mehr als ein Recht zum Wohnen

Der Nießbrauch geht weiter als ein Wohnungsrecht: Der Berechtigte darf die Immobilie nicht nur selbst nutzen, sondern grundsätzlich auch wirtschaftliche Erträge daraus ziehen. Bei einer vermieteten Immobilie stehen ihm somit beispielsweise weiterhin die Mieteinnahmen zu.

Ein typischer Fall: Eltern übertragen eine Immobilie zu Lebzeiten auf ihre Kinder und behalten sich einen lebenslangen Nießbrauch vor. Das Eigentum wechselt, die wirtschaftliche Nutzung verbleibt jedoch zunächst bei den Eltern.

Für Kaufinteressenten kann ein bestehender Nießbrauch eine erhebliche Einschränkung darstellen. Wie stark er sich auf den Immobilienwert auswirkt, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung und seinem Kapitalwert ab. Auch Regelungen zur Kostentragung und Instandhaltung sollten dabei genau geprüft werden.

3. Grunddienstbarkeiten: Wegerecht, Leitungsrecht und weitere Beschränkungen

Grunddienstbarkeiten sichern bestimmte Nutzungsrechte zugunsten eines anderen Grundstücks. Ihre Auswirkungen auf den Immobilienwert fallen sehr unterschiedlich aus.

Ein Wegerecht kann beispielsweise einem Nachbarn erlauben, einen Teil des Grundstücks zu betreten oder zu befahren, um sein eigenes Grundstück zu erreichen. Verläuft der Weg unauffällig am Grundstücksrand, fällt die Einschränkung möglicherweise gering aus. Führt er dagegen unmittelbar am Wohnhaus oder durch einen intensiv genutzten Gartenbereich, kann die Beeinträchtigung deutlich größer sein.

Ähnliches gilt für Leitungsrechte. Sie ermöglichen die Verlegung und Unterhaltung von Wasser-, Strom- oder anderen Versorgungsleitungen auf dem Grundstück. Für den Wert ist unter anderem relevant, wo die Leitungen verlaufen und inwiefern dadurch eine zukünftige Bebauung oder Nutzung eingeschränkt wird.

Auch weitere Nutzungs- oder Bebauungsbeschränkungen können als Dienstbarkeit vereinbart werden. Begrenzen sie beispielsweise die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks, beeinflusst dies dessen Entwicklungspotenzial und damit auch den Marktwert.

4. Vorkaufsrechte und Reallasten

Darüber hinaus können dingliche Vorkaufsrechte im Grundbuch eingetragen sein. Wird die Immobilie verkauft, erhält der Berechtigte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in den mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrag einzutreten. Für Eigentümer bedeutet das vor allem, dass das Vorkaufsrecht im Verkaufsprozess frühzeitig berücksichtigt werden sollte. 

Bei einer Reallast ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu erbringen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Geldzahlungen oder andere vereinbarte Leistungen. Bestehende Verpflichtungen müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Grundbucheinträge immer im Einzelfall bewerten

Ein Eintrag in Abteilung II bedeutet nicht automatisch, dass eine Immobilie nur schwer oder mit erheblichen Abschlägen verkauft werden kann. Entscheidend sind vielmehr Art, Umfang, Dauer und konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Rechts. Ein Wegerecht am äußersten Grundstücksrand ist beispielsweise anders zu bewerten als ein lebenslanges Nießbrauchrecht an der gesamten Immobilie.

Deshalb lohnt es sich für Eigentümer, den Grundbuchauszug bereits vor Beginn der Vermarktung sorgfältig prüfen zu lassen. So können mögliche Einschränkungen frühzeitig eingeordnet, bei der Wertermittlung berücksichtigt und gegenüber Kaufinteressenten transparent kommuniziert werden.

Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie in Erfurt, Weimar, Gotha, Sömmerda oder Umgebung und möchten wissen, welchen Einfluss bestehende Grundbucheinträge auf den möglichen Verkaufspreis haben? Das Team von Cornelia Hopf Immobilien unterstützt Sie bei der Einordnung Ihrer Immobilie und einer marktgerechten Wertermittlung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich persönlich beraten.

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