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Fragen und Antworten

Häufige Fragen an Cornelia Hopf Immobilien

Antworten auf die Fragen, die uns Mieter, Eigentümer und Kaufinteressenten am häufigsten stellen.

Für Mieter

Wen erreiche ich bei einem Wasserschaden oder Heizungsausfall?

Im Notfall rufen Sie bitte sofort unseren Havarie-Notruf an, er ist rund um die Uhr erreichbar: 0151 11 44 70 06.

Schäden, die nicht sofort behoben werden müssen, melden Sie am einfachsten online über den Servicekontakt, gern mit Fotos.

Wie melde ich einen Mangel in meiner Wohnung?

Über den Servicekontakt mit dem Anliegen „Schaden, Mangel oder Hinweis an die Verwaltung“. Geben Sie Anschrift, Lage der Wohnung und eine kurze Beschreibung an, Fotos helfen unseren Facility Managern bei der Einschätzung.

Lieber per Post? Nutzen Sie die Mängelanzeige als PDF.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig?

Die Kündigung muss schriftlich mit Ihrer Unterschrift bei uns eingehen, per Post oder persönlich. Eine E-Mail oder ein Online-Formular reicht dafür nicht aus.

Damit ein Monat für die Frist mitzählt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag dieses Monats vorliegen. Welche Frist für Sie gilt, steht in Ihrem Mietvertrag. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Kündigung.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Sie dürfen die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen.

Bis wann muss meine Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie später, können in der Regel keine Nachzahlungen mehr verlangt werden. Einwände gegen die Abrechnung können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.

Fragen zu Ihrer Abrechnung stellen Sie am einfachsten über den Servicekontakt.

Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was nun?

Bestellen Sie Ersatz über den Servicekontakt mit dem Anliegen „Schlüsselbestellung oder Zylindertausch“. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Gehört der Schlüssel zu einer Schließanlage, fragen wir aus Sicherheitsgründen nach den Umständen des Verlusts.

Muss ich als Mieter eine Maklerprovision zahlen?

Nein. Wir vermieten im Auftrag der Eigentümer. Nach dem Bestellerprinzip zahlt der Auftraggeber die Provision, für Sie als Mieter ist die Vermittlung kostenfrei. Alle aktuellen Wohnungen finden Sie in unseren Mietangeboten.

Wie läuft die Wohnungsübergabe beim Auszug ab?

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Übergabetermin über den Servicekontakt. Bei der Übergabe gehen wir gemeinsam durch die Wohnung, halten Zustand und Zählerstände im Protokoll fest und nehmen alle Schlüssel entgegen. Denken Sie daran, sich bei Ihren Versorgern abzumelden.

Für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften

Was ist der Unterschied zwischen WEG-, Miet- und SEV-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft im Auftrag aller Eigentümer. Die Mietverwaltung betreut ein Haus für einen Eigentümer mit allen Mietverhältnissen. Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) betreut eine einzelne vermietete Eigentumswohnung für ihren Eigentümer. Mehr auf unserer Seite Hausverwaltung.

Was kostet eine Hausverwaltung?

Die Vergütung hängt von Art, Größe und Zustand des Objekts ab und wird pro Einheit und Monat vereinbart. Sie erhalten von uns ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, damit Sie wissen, was enthalten ist und was gesondert abgerechnet wird. Angebot anfragen.

Wie läuft ein Verwalterwechsel ab?

Bei einer WEG beschließt die Eigentümerversammlung die Abberufung des bisherigen und die Bestellung des neuen Verwalters, die Beschlussvorlage bereiten wir vor. Bei Miet- und Gewerbeobjekten gilt die Kündigungsfrist des bestehenden Verwaltervertrags. Danach übernehmen wir Unterlagen, Konten und Schlüssel und informieren Mieter, Versorger und Dienstleister.

Braucht unsere WEG einen zertifizierten Verwalter?

Seit der WEG-Reform hat jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Unsere WEG-Verwalter sind zertifiziert, das Unternehmen trägt das Siegel des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

Ich verkaufe meine Eigentumswohnung. Was muss ich der Verwaltung melden?

Teilen Sie uns den Eigentumswechsel mit der gemeinsamen Erklärung von Verkäufer und Käufer mit. Damit können wir Hausgeld, Abrechnung und Zugänge zum richtigen Stichtag umstellen. Einen Käufer für Ihre Wohnung finden wir auf Wunsch gleich mit: Immobilie verkaufen.

Wo finde ich Formulare, etwa für das SEPA-Lastschriftmandat?

Kaufen und Verkaufen

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Nichts. Die Bewertung ist unverbindlich und Bestandteil unserer Tätigkeit als Makler. Sie erhalten eine fundierte Marktpreiseinschätzung und entscheiden danach frei, ob Sie mit uns verkaufen möchten. Jetzt Immobilie bewerten.

Wer zahlt beim Kauf die Maklerprovision?

Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit Ende 2020 in der Regel zu gleichen Teilen (§§ 656a ff. BGB). Die genaue Höhe steht im jeweiligen Exposé.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Wichtig sind vor allem Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung. Was fehlt, beschaffen wir gemeinsam mit Ihnen.

Wie erfahre ich als Erster von neuen Angeboten?

Mit unserem Newsletter erhalten Sie neue Objekte vor der öffentlichen Vermarktung. Außerdem können Sie sich in den Mietangeboten als Suchkunde hinterlegen, dann melden wir uns, sobald etwas Passendes frei wird.

Service und Kontakt

Wann und wo sind Sie erreichbar?

Montag bis Donnerstag 8–12 und 13–17 Uhr, Freitag 8–12 Uhr. Hausverwaltung: 0361 74973-0, Vermietung und Verkauf: 0361 74973-200. Unsere Büros sind in Erfurt, Weimar, Gotha, Sömmerda und Apolda, alle Adressen finden Sie auf der Kontaktseite.

Wo finde ich als Mieter oder Eigentümer meine Unterlagen?

Im Kundenlogin haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf Abrechnungen, Protokolle und Dokumente. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie von uns, bei Fragen dazu hilft Ihnen unser Office-Team unter 0361 74973-0.

Wie bewerbe ich mich bei Ihnen?

Alle offenen Stellen und unsere Ausbildungsplätze finden Sie auf der Seite Karriere. Bewerben können Sie sich direkt online oder per E-Mail an office@hopf-immobilien.de.

Ausführlich erklärt

Ratgeber zu Miete, Betriebskosten und Eigentum

Die kurzen Antworten oben reichen nicht? In den folgenden Beiträgen erklären unsere Fachleute die wichtigsten Themen Schritt für Schritt. Weitere Artikel finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ

Wie viel „Miete“ zahlen Wohnungseigentümer?

3 Min. LesezeitCornelia Hopf Immobilien
Wie viel „Miete“ zahlen Wohnungseigentümer?

Wohnungseigentümer genießen gegenüber Mietern viele Vorteile. Zwar wohnen beide im Regelfall in einem Mehrfamilienhaus, manchmal sogar als Nachbarn. Doch sind Wohnungseigentümer freier in der Gestaltung ihrer Wohnräume und finanziell abgesicherter als Mieter. Allerdings will auch eine abbezahlte Eigentumswohnung unterhalten und instandgehalten werden. Analog der Miete entstehen dem Eigentümer monatlich fällige Kosten, in Form des Hausgeldes (auch Wohngeld genannt). Über die Höhe dieser laufenden Kosten sollten sich Erwerber vor der Kaufentscheidung informieren. Im Folgenden erläutert der Immobilienverband Deutschland IVD einige Kostenpunkte, die auf Wohnungseigentümer zukommen, und wie sich diese einschätzen und berechnen lassen.

Hausgeld
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, tritt automatisch einer Eigentümergemeinschaft bei. Der Gemeinschaft und dem von ihr beauftragten Verwalter obliegt die Instandhaltung und Pflege des Wohnhauses, das aus dem Gemeinschafts- und dem Sondereigentum der Eigentümer besteht. Jeder Eigentümer zahlt ein monatliches Hausgeld, mit dem die laufenden Kosten des Wohnhauses bestritten werden. Dazu gehören die Heizkosten, die Kosten der Müllentsorgung, Haus- und Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, Aufzugs- und Gartenpflege, des Hausmeisters, das Verwalterhonorar, die Kontoführungsgebühr sowie ein Anteil an der Instandhaltungsrücklage. Die Höhe des Hausgelds legt der Verwalter entsprechend einer Schätzung der voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten im Wirtschaftsplan fest. Die Eigentümer beschließen über den Wirtschaftsplan. Zur Schätzung können als Faustregel 2,70 Euro/Quadratmeter/Monat angesetzt werden. Für eine Eigentumswohnung von 80 Quadratmetern bedeutet dies ein durchschnittliches monatliches Hausgeld von 216 Euro beziehungsweise einen jährlichen Betrag von 2.592 Euro.

Bestandteile des Hausgeldes

Verbrauchsabhängige Kosten
Wie bei einer Mietwohnung fallen bei einer Eigentumswohnung Bewirtschaftungskosten an, unter anderem für Heizung, Trink- und Abwasser, Allgemein-Strom, Kabelfernsehen, etc. Die Höhe dieser Kosten ist überwiegend vom Verbrauch des Eigentümerhaushalts abhängig und in der Sache mit denen eines Mieter vergleichbar. Erwerber können sich somit an ihren eigenen Betriebskosten als Mieter orientieren.

Grundsteuer
Sowohl Mieter als auch Eigentümer müssen Grundsteuer zahlen. Beim Mieter erfolgt dies über die Nebenkostenabrechnung, der Eigentümer entrichtet die Gemeindesteuer direkt an das Finanzamt. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz. Da der Messbetrag von der bewohnten Immobilie und der Hebesatz von der Gemeinde abhängen, lässt sich keine allgemeingültige Schätzung abgeben. Man sollte sich aber auf eine dreistellige Summe pro Jahr einstellen. Die konkrete Berechnung erfolgt durch das Finanzamt, das den Eigentümer per Schreiben über die Steuerhöhe und die fälligen Abschlagszahlungen informiert.

Instandhaltungsrücklage
Schließlich müssen Wohneigentümer eine Rücklage bilden für Reparaturen sowie die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Bausubstanz und technischen Anlagen wie Heizungssystem und Haustechnik. Dazu sind sie laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) angehalten. Über Höhe und Anlageform der Rücklage kann die Wohnungseigentümerversammlung entscheiden. Potenzielle Erwerber sollten sich bei der Hausgemeinschaft, dem Makler oder dem Bauherrn darüber informieren. Die Instandsetzungsrücklage orientiert sich an der Wohnfläche und der Bezugsfertigkeit der Wohnung. Außerdem kann der Betrag bei eigenständig gewerblicher Leistung von Wärme verringert und für Wohnungen, für die ein maschinell betriebener Aufzug vorhanden ist, erhöht werden. Zur Orientierung: Für eine 80 Quadratmeter große und im Jahre 2010 bezugsfertig gewordene Wohnung ergibt sich ein jährlicher Instandhaltungsrücklagenbetrag von etwa. 568 Euro.

Jeder zweite Mieter wäre lieber Wohneigentümer, das ergab eine Umfrage des IVD (https://ivd.net/2020/01/umfrage-eigentumserwerb/) Anfang 2020. Der IVD nimmt dies zum Anlass, in seiner Serie „Der Weg ins Eigenheim“ die konkreten Vorteile des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung zu erläutern und die dabei auftretenden Herausforderungen abzuwägen. Warum ist Wohneigentum von Vorteil? Wie erwirbt man am besten Wohneigentum? Wie unterhält man Wohneigentum?
Bereits erschienen:

 Quelle: "Immobilienverband IVD Bundesverband e.V." 

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