VerwaltungVermietungVerkaufImmobilienangeboteUnternehmenKarriereImmobilienbewertung NewsKontakt Kontakt Kundenlogin

Fragen und Antworten

Häufige Fragen an Cornelia Hopf Immobilien

Antworten auf die Fragen, die uns Mieter, Eigentümer und Kaufinteressenten am häufigsten stellen.

Für Mieter

Wen erreiche ich bei einem Wasserschaden oder Heizungsausfall?

Im Notfall rufen Sie bitte sofort unseren Havarie-Notruf an, er ist rund um die Uhr erreichbar: 0151 11 44 70 06.

Schäden, die nicht sofort behoben werden müssen, melden Sie am einfachsten online über den Servicekontakt, gern mit Fotos.

Wie melde ich einen Mangel in meiner Wohnung?

Über den Servicekontakt mit dem Anliegen „Schaden, Mangel oder Hinweis an die Verwaltung“. Geben Sie Anschrift, Lage der Wohnung und eine kurze Beschreibung an, Fotos helfen unseren Facility Managern bei der Einschätzung.

Lieber per Post? Nutzen Sie die Mängelanzeige als PDF.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig?

Die Kündigung muss schriftlich mit Ihrer Unterschrift bei uns eingehen, per Post oder persönlich. Eine E-Mail oder ein Online-Formular reicht dafür nicht aus.

Damit ein Monat für die Frist mitzählt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag dieses Monats vorliegen. Welche Frist für Sie gilt, steht in Ihrem Mietvertrag. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Kündigung.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Sie dürfen die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen.

Bis wann muss meine Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie später, können in der Regel keine Nachzahlungen mehr verlangt werden. Einwände gegen die Abrechnung können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.

Fragen zu Ihrer Abrechnung stellen Sie am einfachsten über den Servicekontakt.

Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was nun?

Bestellen Sie Ersatz über den Servicekontakt mit dem Anliegen „Schlüsselbestellung oder Zylindertausch“. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Gehört der Schlüssel zu einer Schließanlage, fragen wir aus Sicherheitsgründen nach den Umständen des Verlusts.

Muss ich als Mieter eine Maklerprovision zahlen?

Nein. Wir vermieten im Auftrag der Eigentümer. Nach dem Bestellerprinzip zahlt der Auftraggeber die Provision, für Sie als Mieter ist die Vermittlung kostenfrei. Alle aktuellen Wohnungen finden Sie in unseren Mietangeboten.

Wie läuft die Wohnungsübergabe beim Auszug ab?

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Übergabetermin über den Servicekontakt. Bei der Übergabe gehen wir gemeinsam durch die Wohnung, halten Zustand und Zählerstände im Protokoll fest und nehmen alle Schlüssel entgegen. Denken Sie daran, sich bei Ihren Versorgern abzumelden.

Für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften

Was ist der Unterschied zwischen WEG-, Miet- und SEV-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft im Auftrag aller Eigentümer. Die Mietverwaltung betreut ein Haus für einen Eigentümer mit allen Mietverhältnissen. Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) betreut eine einzelne vermietete Eigentumswohnung für ihren Eigentümer. Mehr auf unserer Seite Hausverwaltung.

Was kostet eine Hausverwaltung?

Die Vergütung hängt von Art, Größe und Zustand des Objekts ab und wird pro Einheit und Monat vereinbart. Sie erhalten von uns ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, damit Sie wissen, was enthalten ist und was gesondert abgerechnet wird. Angebot anfragen.

Wie läuft ein Verwalterwechsel ab?

Bei einer WEG beschließt die Eigentümerversammlung die Abberufung des bisherigen und die Bestellung des neuen Verwalters, die Beschlussvorlage bereiten wir vor. Bei Miet- und Gewerbeobjekten gilt die Kündigungsfrist des bestehenden Verwaltervertrags. Danach übernehmen wir Unterlagen, Konten und Schlüssel und informieren Mieter, Versorger und Dienstleister.

Braucht unsere WEG einen zertifizierten Verwalter?

Seit der WEG-Reform hat jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Unsere WEG-Verwalter sind zertifiziert, das Unternehmen trägt das Siegel des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

Ich verkaufe meine Eigentumswohnung. Was muss ich der Verwaltung melden?

Teilen Sie uns den Eigentumswechsel mit der gemeinsamen Erklärung von Verkäufer und Käufer mit. Damit können wir Hausgeld, Abrechnung und Zugänge zum richtigen Stichtag umstellen. Einen Käufer für Ihre Wohnung finden wir auf Wunsch gleich mit: Immobilie verkaufen.

Wo finde ich Formulare, etwa für das SEPA-Lastschriftmandat?

Kaufen und Verkaufen

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Nichts. Die Bewertung ist unverbindlich und Bestandteil unserer Tätigkeit als Makler. Sie erhalten eine fundierte Marktpreiseinschätzung und entscheiden danach frei, ob Sie mit uns verkaufen möchten. Jetzt Immobilie bewerten.

Wer zahlt beim Kauf die Maklerprovision?

Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit Ende 2020 in der Regel zu gleichen Teilen (§§ 656a ff. BGB). Die genaue Höhe steht im jeweiligen Exposé.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Wichtig sind vor allem Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung. Was fehlt, beschaffen wir gemeinsam mit Ihnen.

Wie erfahre ich als Erster von neuen Angeboten?

Mit unserem Newsletter erhalten Sie neue Objekte vor der öffentlichen Vermarktung. Außerdem können Sie sich in den Mietangeboten als Suchkunde hinterlegen, dann melden wir uns, sobald etwas Passendes frei wird.

Service und Kontakt

Wann und wo sind Sie erreichbar?

Montag bis Donnerstag 8–12 und 13–17 Uhr, Freitag 8–12 Uhr. Hausverwaltung: 0361 74973-0, Vermietung und Verkauf: 0361 74973-200. Unsere Büros sind in Erfurt, Weimar, Gotha, Sömmerda und Apolda, alle Adressen finden Sie auf der Kontaktseite.

Wo finde ich als Mieter oder Eigentümer meine Unterlagen?

Im Kundenlogin haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf Abrechnungen, Protokolle und Dokumente. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie von uns, bei Fragen dazu hilft Ihnen unser Office-Team unter 0361 74973-0.

Wie bewerbe ich mich bei Ihnen?

Alle offenen Stellen und unsere Ausbildungsplätze finden Sie auf der Seite Karriere. Bewerben können Sie sich direkt online oder per E-Mail an office@hopf-immobilien.de.

Ausführlich erklärt

Ratgeber zu Miete, Betriebskosten und Eigentum

Die kurzen Antworten oben reichen nicht? In den folgenden Beiträgen erklären unsere Fachleute die wichtigsten Themen Schritt für Schritt. Weitere Artikel finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ

Die Betriebskostenabrechnung

3 Min. LesezeitCornelia Hopf Immobilien
Die Betriebskostenabrechnung

Was sind Betriebskosten und Betriebskostenabrechnungen?

Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) definieren sich als Kosten, die dem Eigentümer durch das
Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der
Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. (§ 1 Abs. 1 BetrKV)
Die Pflicht zur Kostenübernahme kann mietvertraglich vom Vermieter auf den Mieter übertragen
werden. (§ 556 Abs. 1 BGB)

Eine Betriebskostenabrechnung ist eine jährlich wiederkehrende Abrechnung der über das jeweilige
Abrechnungsjahr vorausgezahlten Betriebskosten. Sie muss rechtsverbindlich, klar, schlüssig und für
einen juristisch und wirtschaftlich nicht geschulten Mieter nachvollziehbar sein.
Die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung pro Haushalt wird bei Mietvertragsbeginn durch
Schätzungen oder bei langjährigen Mietern gemäß den tatsächlich angefallenen Kosten aus den
Vorjahresabrechnungen bestimmt. Die Vorauszahlung wird bei Mietvertragsabschluss festgelegt und
darf nur in angemessener Höhe verlangt werden. (§ 556 Abs. 2 BGB)

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, eine etwas höhere Betriebskostenvorauszahlung zu vereinbaren,
als eine zu niedrige.

Die 4 wichtigsten Fristen rund um die Betriebskostenabrechnung

1) Die Abrechnung muss spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach dem Ende des
Abrechnungszeitraums an den Mieter übermittelt werden. (§ 556 Abs. 3 BGB) Geschieht dies
nicht, hat der Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch auf etwaige Nachzahlungen des
Mieters.

2) Die Frist für einen Widerspruch durch den Mieter beträgt 12 Monate ab Zugang der
Abrechnung. (§ 556 Abs. 3 BGB)

3) Ansprüche aus einer Betriebskostenabrechnung verjähren für Mieter und Vermieter
gleichermaßen durch die regelmäßige Verjährungsfrist lt. § 195 BGB (nach 3 Jahren ab dem
Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist)

4) Empfehlenswert ist ein Blick in den Mietvertrag, in dem Vereinbarungen zur Fälligkeit eines
Guthabens oder einer Nachzahlung getroffen werden können.
Für den Fall, dass der Mietvertrag keine Vereinbarungen diesbezüglich enthält, begründet das
Gesetz für Guthaben oder Nachzahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der
Betriebskostenabrechnung einen Zahlungsverzug für Mieter oder Vermieter. (§ 286 III BGB)
Eine Fristsetzung zur Bezahlung der geforderten Summe durch Mieter oder Vermieter ist
ebenfalls möglich. Eine Frist von 14 Tagen gilt als angemessen.

Quelle: www.betriebskostenabrechnung.com/blog/guthaben (aufgerufen am 02.02.2022)

Achtung! Diese Betriebskosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden

- Kosten der Verwaltungsaufwendungen des Gebäudes (§ 1 Abs. (2) I BetrKV)

- Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses

- Kosten für die Erstellung der Jahresabrechnung

- Bankgebühren des Vermieters

- Portokosten für die Zustellung von Briefen

- Kosten für Erhaltungsmaßnahmen wie z. B. Renovierungen (§ 1 Abs. (2) II BetrKV)

Inhalte und Aufbau einer Betriebskostenabrechnung

- Anschrift des Mieters mit genauer Wohnlagenbeschreibung und Angabe der Mieteinheit

- Angabe des Abrechnungszeitraums

- Aufzählung der Betriebskostenarten

- Angabe der gesamten Kosten

- Angabe des Mieteranteils

- Angabe Verteilerschlüssels und eventuelle Erläuterungen dazu

- Summe der Ausgaben und Vorauszahlungen insgesamt

- Abrechnungsergebnis als Guthaben oder Nachzahlung

- gegebenenfalls eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung

Die Betriebskosten werden immer höher?

Die Kosten für Strom, Gas, Wasser & Co. steigen immer weiter in die Höhe. Hier erhalten Sie ein paar
Tipps, um Kosten einzusparen.
Das Sparen von Betriebskosten lässt sich bereits durch kleine Umstellungen im täglichen
Verbrauchsverhalten realisieren.

Zur Einsparung von Heizkosten sollte das Abschalten der Heizung bei kurzzeitiger Abwesenheit vermieden werden, da ein ständiges Wiederauskühlen und Wiederaufheizen mehr Heizkosten verursacht als das Durchheizen auf einer konstanten Durchschnittstemperatur. Auch in Sachen Wasser und Abwasser besteht Einsparungspotenzial. In manchen Haushalten dauert es beispielsweise etwas länger, bis das Leitungswasser warm aus dem Hahn kommt. Hier wäre es empfehlenswert, das kalte, ungenutzte Wasser aufzufangen und anderweitig zu verwenden, anstatt es ungenutzt in den Abfluss laufen zu lassen.

Natürlich gilt es auch auf den Stromverbrauch zu achten. Wir empfehlen Ihnen, beim nächsten Leuchtmittelkauf auf Energiesparlampen zu setzten. Diese sind, wie der Name bereits sagt, deutlich sparsamer als herkömmliche Leuchtmittel. Des Weiteren ist es zu empfehlen, Elektrogeräte auszuschalten, anstatt sie während Abwesenheit im Stand-by-Betrieb laufen zu lassen. Hierfür sind abschaltbare Steckdosenleisten empfehlenswert.

Quelle: www.auxmoney.com/de/spartipps/betriebskosten (aufgerufen am 02.02.2022)

Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

← Alle Beiträge

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wir antworten persönlich. Im Notfall erreichen Sie den Havarie-Notruf rund um die Uhr unter 0151 11 44 70 06.