VerwaltungVermietungVerkaufImmobilienangeboteUnternehmenKarriereImmobilienbewertung NewsKontakt Kontakt Kundenlogin

Fragen und Antworten

Häufige Fragen an Cornelia Hopf Immobilien

Antworten auf die Fragen, die uns Mieter, Eigentümer und Kaufinteressenten am häufigsten stellen.

Für Mieter

Wen erreiche ich bei einem Wasserschaden oder Heizungsausfall?

Im Notfall rufen Sie bitte sofort unseren Havarie-Notruf an, er ist rund um die Uhr erreichbar: 0151 11 44 70 06.

Schäden, die nicht sofort behoben werden müssen, melden Sie am einfachsten online über den Servicekontakt, gern mit Fotos.

Wie melde ich einen Mangel in meiner Wohnung?

Über den Servicekontakt mit dem Anliegen „Schaden, Mangel oder Hinweis an die Verwaltung“. Geben Sie Anschrift, Lage der Wohnung und eine kurze Beschreibung an, Fotos helfen unseren Facility Managern bei der Einschätzung.

Lieber per Post? Nutzen Sie die Mängelanzeige als PDF.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig?

Die Kündigung muss schriftlich mit Ihrer Unterschrift bei uns eingehen, per Post oder persönlich. Eine E-Mail oder ein Online-Formular reicht dafür nicht aus.

Damit ein Monat für die Frist mitzählt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag dieses Monats vorliegen. Welche Frist für Sie gilt, steht in Ihrem Mietvertrag. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Kündigung.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Sie dürfen die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen.

Bis wann muss meine Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie später, können in der Regel keine Nachzahlungen mehr verlangt werden. Einwände gegen die Abrechnung können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.

Fragen zu Ihrer Abrechnung stellen Sie am einfachsten über den Servicekontakt.

Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was nun?

Bestellen Sie Ersatz über den Servicekontakt mit dem Anliegen „Schlüsselbestellung oder Zylindertausch“. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Gehört der Schlüssel zu einer Schließanlage, fragen wir aus Sicherheitsgründen nach den Umständen des Verlusts.

Muss ich als Mieter eine Maklerprovision zahlen?

Nein. Wir vermieten im Auftrag der Eigentümer. Nach dem Bestellerprinzip zahlt der Auftraggeber die Provision, für Sie als Mieter ist die Vermittlung kostenfrei. Alle aktuellen Wohnungen finden Sie in unseren Mietangeboten.

Wie läuft die Wohnungsübergabe beim Auszug ab?

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Übergabetermin über den Servicekontakt. Bei der Übergabe gehen wir gemeinsam durch die Wohnung, halten Zustand und Zählerstände im Protokoll fest und nehmen alle Schlüssel entgegen. Denken Sie daran, sich bei Ihren Versorgern abzumelden.

Für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften

Was ist der Unterschied zwischen WEG-, Miet- und SEV-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft im Auftrag aller Eigentümer. Die Mietverwaltung betreut ein Haus für einen Eigentümer mit allen Mietverhältnissen. Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) betreut eine einzelne vermietete Eigentumswohnung für ihren Eigentümer. Mehr auf unserer Seite Hausverwaltung.

Was kostet eine Hausverwaltung?

Die Vergütung hängt von Art, Größe und Zustand des Objekts ab und wird pro Einheit und Monat vereinbart. Sie erhalten von uns ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, damit Sie wissen, was enthalten ist und was gesondert abgerechnet wird. Angebot anfragen.

Wie läuft ein Verwalterwechsel ab?

Bei einer WEG beschließt die Eigentümerversammlung die Abberufung des bisherigen und die Bestellung des neuen Verwalters, die Beschlussvorlage bereiten wir vor. Bei Miet- und Gewerbeobjekten gilt die Kündigungsfrist des bestehenden Verwaltervertrags. Danach übernehmen wir Unterlagen, Konten und Schlüssel und informieren Mieter, Versorger und Dienstleister.

Braucht unsere WEG einen zertifizierten Verwalter?

Seit der WEG-Reform hat jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Unsere WEG-Verwalter sind zertifiziert, das Unternehmen trägt das Siegel des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

Ich verkaufe meine Eigentumswohnung. Was muss ich der Verwaltung melden?

Teilen Sie uns den Eigentumswechsel mit der gemeinsamen Erklärung von Verkäufer und Käufer mit. Damit können wir Hausgeld, Abrechnung und Zugänge zum richtigen Stichtag umstellen. Einen Käufer für Ihre Wohnung finden wir auf Wunsch gleich mit: Immobilie verkaufen.

Wo finde ich Formulare, etwa für das SEPA-Lastschriftmandat?

Kaufen und Verkaufen

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Nichts. Die Bewertung ist unverbindlich und Bestandteil unserer Tätigkeit als Makler. Sie erhalten eine fundierte Marktpreiseinschätzung und entscheiden danach frei, ob Sie mit uns verkaufen möchten. Jetzt Immobilie bewerten.

Wer zahlt beim Kauf die Maklerprovision?

Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit Ende 2020 in der Regel zu gleichen Teilen (§§ 656a ff. BGB). Die genaue Höhe steht im jeweiligen Exposé.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Wichtig sind vor allem Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung. Was fehlt, beschaffen wir gemeinsam mit Ihnen.

Wie erfahre ich als Erster von neuen Angeboten?

Mit unserem Newsletter erhalten Sie neue Objekte vor der öffentlichen Vermarktung. Außerdem können Sie sich in den Mietangeboten als Suchkunde hinterlegen, dann melden wir uns, sobald etwas Passendes frei wird.

Service und Kontakt

Wann und wo sind Sie erreichbar?

Montag bis Donnerstag 8–12 und 13–17 Uhr, Freitag 8–12 Uhr. Hausverwaltung: 0361 74973-0, Vermietung und Verkauf: 0361 74973-200. Unsere Büros sind in Erfurt, Weimar, Gotha, Sömmerda und Apolda, alle Adressen finden Sie auf der Kontaktseite.

Wo finde ich als Mieter oder Eigentümer meine Unterlagen?

Im Kundenlogin haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf Abrechnungen, Protokolle und Dokumente. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie von uns, bei Fragen dazu hilft Ihnen unser Office-Team unter 0361 74973-0.

Wie bewerbe ich mich bei Ihnen?

Alle offenen Stellen und unsere Ausbildungsplätze finden Sie auf der Seite Karriere. Bewerben können Sie sich direkt online oder per E-Mail an office@hopf-immobilien.de.

Ausführlich erklärt

Ratgeber zu Miete, Betriebskosten und Eigentum

Die kurzen Antworten oben reichen nicht? In den folgenden Beiträgen erklären unsere Fachleute die wichtigsten Themen Schritt für Schritt. Weitere Artikel finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ

Die Mietsicherheit

2 Min. LesezeitCornelia Hopf Immobilien
Die Mietsicherheit

Stellen Sie sich vor, Sie überlassen fremden Menschen Ihren wertvollen Wohnraum.
Man weiß nie genau, wie die Mieträume behandelt werden und in welchem Zustand man sie eines
Tages wieder zurückerhält. Sie können sich nicht sicher sein, dass Sie die vereinbarten Mietzahlungen
immer pünktlich und in voller Höhe erhalten.

Wie kann man Risiken dieser Art entgegenwirken? Genau! Mit einer Mietsicherheit.

Die 3 besten Arten von Mietsicherheiten

Barkaution/Überweisung - Die Kaution wird bar zum Mietbeginn oder als Überweisung gezahlt und
vom Vermieter bei einem Kreditinstitut angelegt.

Kautionssparbuch – Es wird bei einer Bank eröffnet, zur Anlage einer Mietkaution genutzt und
verpfändet. Dem Vermieter wird eine Verpfändungserklärung zugestellt. Der Mieter kann während
der Mietzeit nicht über den angelegten Kautionsbetrag verfügen, solange der Vermieter die
Verpfändungserklärung nicht unterschrieben an den Mieter zugestellt und somit die Rückerstattung
der Kaution und das Ende des Mietverhältnisses bestätigt hat.

Bürgschaft - Sie kann als private Bürgschaft durch Familie und Bekannte oder durch die Bank gegen
ein monatliches Entgelt vereinbart werden. Der Bürge wird bei Schulden aus dem Mietverhältnis zur
Begleichung dieser verpflichtet. Es wird zwar kein Geldbetrag hinterlegt, aber die Höhe der
Bürgschaft im Schadensfall darf die gesetzliche Regelung von max. 3 Grundmieten insgesamt
trotzdem nicht überschreiten.

Möglichkeiten und Grenzen

Grundsätzlich ist die Art und Höhe der Mietsicherheit reine Vereinbarungssache und unterliegt der
Vertragsfreiheit. Einschränkend wirkt hier nur das Gesetz, welches festlegt, dass die Höhe der
Kaution nicht mehr als 3 Grundmieten betragen darf. (§551 BGB Abs. 1)

Fälligkeit und Aufbewahrung

Die Kaution ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Mieter hat allerdings das Recht, die
Kaution in bis zu max. 3 gleichgroßen Raten zu zahlen. (§551 BGB Abs. 2) Die Teilbeträge der Kaution
werden dann gemeinsam mit den ersten 3 Monatsmieten überwiesen.
Der Kautionsbetrag muss während der Mietdauer getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem
Sparkonto zu den üblichen Konditionen angelegt werden. (§ 551 BGB Abs. 3)
Achtung! Sobald ein Kautionsrückstand in Höhe von 2 Monatsgrundmieten besteht, hat der
Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mieters! (§ 569 Abs. 2a)

Wofür darf die Mietsicherheit beansprucht werden?

Die Kaution darf für alle Schulden aus einem Mietverhältnis wie Mietrückstände, Nachzahlungen aus
Betriebskostenabrechnungen, entstandene Kosten wegen Schlüsselverlusten oder für
Reparaturkosten von durch den Mieter verursachten Schäden am Mietgegenstand verwendet
werden.

Der Sicherheitseinbehalt

Der Sicherheitseinbehalt ist eine Kostenposition, die in den meisten Kautionsabrechnungen dafür
verwendet wird, einen angemessenen Teilbetrag für eine eventuelle Nachzahlung aus der nächsten
Betriebskostenabrechnung einzubehalten.
Sobald das Abrechnungsergebnis ermittelt und eine Nachzahlung entstanden sein sollte, wird der
Nachzahlungsbetrag mit dem Sicherheitseinbehalt verrechnet und der Restbetrag an den Mieter
zurück überwiesen.

Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor: Enola Nickl - 3. Ausbildungsjahr bei Cornelia Hopf Immobilien

← Alle Beiträge

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wir antworten persönlich. Im Notfall erreichen Sie den Havarie-Notruf rund um die Uhr unter 0151 11 44 70 06.