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Was Sie bei der Kündigung Ihres Mietvertrages beachten müssen

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen. Die entsprechenden Fristen zwischen Eingang der Kündigung und Ende des Mietverhältnisses finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist, ist in jedem Fall zu beachten, dass das Kündigungsschreiben spätestens am 3. Werktag (Achtung: auch der Samstag ist ein Werktag!) eines Kalendermonats vorliegen muss. Hier kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Kündigungsschreibens an, nicht auf das Datum des Kündigungsschreibens oder der Abgabe bei der Post.

Bitte denken Sie auch in jedem Fall daran, sich bei den zuständigen Versorgern (Strom, Fernsehen, Telefon etc.) fristgerecht abzumelden.

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Übergabetermin.

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