Cornelia Hopf Immobilien

01.09.2020Zukünftige Eigentümer, finanzieren sie clever!

Es kommt vor, dass der sichere geplante Kaufvertrag zum gewünschten Eigentum in letzter Sekunde platzt. Das ist nicht nur ärgerlich oder enttäuschend, sondern kann auch teuer werden.

Hat der Käufer bereits ein Darlehen bei der Bank aufgenommen und seine 14-tägige Widerrufsfrist verstreichen lassen, wird eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung (NAE) seitens der Bank verlangt.

Ein aktuelles Beispiel zeigt einen potenziellen Eigentümer, der bereits vor Abschluss des Kaufvertrages ein Darlehen über 300.000 € aufgenommen hatte. Aus dem Eigentumswechsel wurde nichts, das Darlehen war daraufhin nicht mehr erwünscht und die Bank verlangte eine NAE in Höhe von 27.000 €, welche ihr durch den Kreditnehmer ausgezahlt werden musste.

Natürlich sollte die finanzielle Unterstützung beim Kauf einer Immobilie gesichert sein. Es reicht jedoch aus, sich eine verbindliche Darlehenszusage seitens der Bank zu sichern. Mit diesem Dokument kann der Käufer zum Notar gehen und problemlos seinen Kaufvertrag unterzeichnen – erst nach Vertragsabschluss sollte das Darlehen rechtswirksam unterzeichnet werden.

Oftmals drängen unseriöse Makler und Vermittler die zukünftigen Eigentümer dazu, ein vorzeitiges Darlehen aufzunehmen, um sich die Gewissheit der Zahlung ihrer Courtage zu sichern. Hier wird empfohlen sich nicht unter Druck setzen zu lassen und von vornherein gleich zwei bis drei verschiedene Finanzierungsangebote einzuholen.

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28.08.2020Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung - Mieterstrommodelle

Eine nachhaltig denkende Eigentümergemeinschaft hat das Mieterstrommodell im Rahmen von „Solar Invest“ erfolgreich auf dem Flachdacheines Mehrfamilienhauses in Erfurt etabliert, begleitet von Cornelia Hopf Immobilien aus Erfurt

Eigenheimbesitzer können schon seit vielen Jahren auf ihren Gebäuden Solarenergie erzeugen. Mietern oder Eigennutzern von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern war dieses bisher nicht möglich – dies sollte das 2017 beschlossene Mieterstrom-Gesetz ändern. Die Immobilienverwaltung hat das Projekt auf dieser rechtlichen Grundlage mit vielen Helfern und Ehrenamtlichen gewagt und erfolgreich im September 2018 in Betrieb genommen.Mieterstrommodelle mit Photovoltaik erzeugen elektrischen Strom auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses und speisen diesen in das hausinterne Netz des Gebäudes ein. Entweder deckt der so eingespeiste Strom den Bedarf der Bewohner oder er wird optional in einemBatteriespeicher gespeichert. Wenn die erzeugte Strommenge größer als die direkte Abnahme ist, fließt der Überschuss in das allgemeine Stromnetz. Reicht dererzeugte Strom zur Bedarfsdeckung nicht aus und ist der optionale Batteriespeicher nicht geladen, wird Strom aus dem allgemeinen Netz bezogen.

Folgende Faktoren sind in Bezug auf das Gebäude vorab zu prüfen:

  •  Stromverbrauchsprofil der Haushalte und des Allgemeinstromes
  • Lage des Gebäudes (Einstrahlung, Verschattung, ...)
  • Dachausprägung, d.h. erreichbare Größe/Leistung der Photovoltaik-Anlage
  • Zustand des vorhandenen Hausnetzes und der eingebauten Zählertechnik
  • Mögliche Kabelführung des Photovoltaik-Stroms vom Hausdach zur Haustechnik

Die Eigentümergemeinschaft oder der Immobilieneigentümer hat bei der Einführung eines Mieterstrommodells folgende Optionen:

  • Er realisiert selbst das gesamte Mieterstrommodell, das heißt, er investiert in die Photovoltaikanlage und die notwendige Zähler- und Abrechnungsinfrastruktur und betreibt diese auch. Damit wird er selbst zum Stromanbieter, übernimmt den Vertrieb und das zugehörige Zahlungs- und Mahnwesen.
  • Er investiert nur in die Photovoltaikanlage, betreibt diese und ein Dritter (Mieterstromanbieter) wird für den Stromverkauf zuständig. Das heißt der Eigentümer verkauft dann den im Gebäude eigenverbrauchten Strom an den Mieterstromanbieter und bekommt für den ins allgemeine Stromnetz eingespeisten Strom die EEG-Vergütung vom Netzbetreiber. Da die Vergütung vom Mieterstromanbieter in der Regel höher ist als die EEG-Vergütung, haben beide Parteien ein Interesse daran, möglichst viel Solarstrom zuerzeugen und im Gebäude zu verbrauchen.
  • Er stellt nur sein Dach zur Verfügung und das komplette Mieterstrommodell wird durch einen Dritten investiert und betrieben. Der Aufwand beschränkt sich hierbei auf die einmalige Vertragsgestaltung mit dem Mieterstromanbieter.

Mieterstrommodelle sind komplex und erfordern in der Realisation eine hohe Schnittstellenkompetenz, energiewirtschaftliches Spezialwissen (Mess- und Abrechnungskonzept, Strombeschaffung, Gesetze) und Vertriebserfahrung. Da dieses Wissen in der Regel beim Immobilienbesitzer nicht vollumfänglich vorhanden ist, wird häufig die Option 2 oder 3 aus vorgenannter Aufzählung zum Tragen kommen.

Die Tatsache, dass ein Mix aus vor Ort selbst produziertem und verbrauchtem Photovoltaik-Strom und einem Restbezug aus dem allgemeinen Stromnetz günstiger angeboten werden kann als ein hundertprozentiger Bezug aus dem Stromnetz, liegt an den unterschiedlichen Umlagen bzw. Steuern, mit denen Netzstrom und PV-Strom belastet sind.

Leichter Preisvorteil

Der dezentrale Photovoltaik-Strom ist im Vergleich zum Netzstrom deutlich kostenintensiver (ca. 0,11 Euro zu 0,05 Euro je Kilowattstunde), wird jedoch nur mit der EEG-Umlage und anschließend mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt. Die bei Netzstrom zusätzlich zu entrichtenden Stromsteuern, Konzessionsabgaben, Netzentgelte und sonstigen Umlagen führen insgesamt zu einem Preisvorteil von ca. 5,5 Eurocent je Kilowattstunde für den Photovoltaik-Strom.

In der Realisation des Mieterstrommodells soll jeder Teilnehmer wie bisher nur einen Vertrag, einen Tarif und damit nur einen Energieversorger/Vertragspartner haben. Die Komplexität der Akteursverflechtung und des Summenzählermodells sind für den Mieterstromteilnehmer nicht sichtbar. Wie viel Strom er von der Photovoltaik-Anlage und aus dem allgemeinen Stromnetz bezogen hat, erfährt er aus seiner Stromrechnung oder bei Einsatz von Smartmetern und dazugehöriger Software/App, auf Monats-, Tages- oder sogar Minutenbasis.

Bei jedem Mieterstrommodell steht es allen Mietern und Eigennutzern eines Gebäudes frei, ob sie an dem Modell teilnehmen oder weiterhin von einem Anbieter ihrer Wahl versorgt werden wollen. Diese Entscheidung kann nicht nur zu Beginn, sondern während der gesamten Laufzeit des Mieterstrommodells getroffen bzw. geändert werden.

Die WEG in Erfurt hat sich für das Modell 3 entschieden. Über Ausschreibungen wurden die Stadtwerke Erfurt als Partner ausgewählt und somit zum Investor des Pilotprojektes. Das Thüringer Umweltministerium unterstützte über das Förderprogramm „Solar Invest“ ca. 80 Prozent der Planungs- und Beratungskosten. 100 Quadratmeter Dachfläche wurden an die Stadtwerke Erfurt vermietet, damit diese auf eigene Kosten eine Photovoltaikanlage errichten konnten. Der erzeugte Strom wird durch die Stadtwerke Erfurt an die Bewohner verkauft. Die Bewohner schützen somit das Klima und entlasten die Stromnetze.

Cornelia Hopf-Lonzen

www.hopf-immobilien.de

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26.08.2020Sanierung von Holzöfen 2020: Was bedeutet das konkret für Eigentümer?

Hauseigentümer müssen bis zum Stichtag des 31.12.2020 prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrennstoffe den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Betroffen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz. Wenn diese über eine Leistung von mindestens vier Kilowatt verfügen und in den Jahren 1985 bis 1994 errichtet wurden, deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten, muss der Eigentümer bis Ende 2020 eine Nachrüstung vornehmen. Andernfalls darf die Anlage nicht weiter betrieben werden.

Nachrüstungen sind zwar möglich, dennoch sollten Betroffene in Betracht ziehen, eine effizientere Anlage einzubauen. Meist sind die Kosten für die Nachrüstung in Kombination mit den folgenden Nachmessungen teurer als eine neue Anlage. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.

Ob Sie betroffen sind, können Sie dem Typenschild auf dem Ofen entnehmen können, hier sollten Sie das Alter finden. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, Messdaten von Ihrem Schornsteinfeger oder eine Bescheinigung des Herstellers einzuholen. Über die Datenbank des HKI (https://hki-online.de/de) lassen sich viele Werte finden. Sollte es Ihnen nicht gelingen die Daten einzuholen, muss die Anlage außer Betrieb genommen werden.

https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/sanierung-von-holzofen-2020-was-heisst-das-fur-verbraucher-DCTWM7NBJ4TBJLZBTK3HZWNP4M.html

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