Entgegen der weitverbreiteten Meinung zahlt die Haftpflichtversicherung des Mieters bei Schlüsselverlust nicht in jedem Fall den daraus resultierenden Schaden. Hundertprozentige Sicherheit für den Versicherten kann nur eine Zusatzvereinbarung bringen.
Richtig teuer wird der Schlüsselverlust dann, wenn nicht nur Wohnungs-, sondern gleichzeitig der Haustürschlüssel verloren geht oder diese beiden Schließsysteme zusammenhängen. In diesem Fall müssen neben dem Zylinder des entsprechenden Wohnungstürschlosses auch alle Schließzylinder der Gemeinschaftsräume getauscht werden. Zusätzlich müssen sämtliche Dienstleister und Verwalter mit den neuen Schlüsseln versorgt werden.
Entgegen der weitverbreiteten Meinung muss die Haftpflichtversicherung nicht grundsätzlich die Kosten des Schlüsselverlustes tragen. Fehlt der Versicherungsschutz, können die entstehenden Kosten häufig nicht sofort durch den Mieter beglichen werden – dieser stellt die Pflicht zur Kostenübernahme dann infrage.
Eine gewöhnliche private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus, um den finanziellen Schaden des Schlüsselverlustes zu begleichen. Deswegen empfiehlt es sich von Grund auf oder im Zuge einer umfassenden Modernisierungsmaßnahme auf ein elektronisches Schließsystem zu setzen. Diese Mechanik erlaubt das digitale Sperren des verlorenen Schließmediums.
Für Mieter lässt sich die private Haftpflichtversicherung meist unkompliziert auf eine Abdeckung des durch Schlüsselverlust entstandenen Schadens erweitern. Der Mieter muss dies nur wissen. Wir empfehlen unseren Kunden, einen Blick in den bestehenden Versicherungsvertrag zu werfen und diesen ggf. um die entsprechende Versicherungsleistung zu erweitern. Allerdings muss dabei zwischen verschiedenen Arten von Schlüsseln unterschieden werden.
In der Regel handelt es sich beim Schlüsselverlust durch den Mieter um den Verlust eines fremden und privaten Schlüssels. Das bedeutet, dass bei Schlüsselübergabe durch den Vermieter die jeweiligen Schlüssel in den Besitz des Mieters übergehen. Eigentümer bleibt trotzdem der Vermieter. Der Mieter ist nur während der Mietdauer zur Nutzung des Schlüssels berechtigt. Es handelt sich letztendlich um den Schlüssel einer fremden Person zu einem privat genutzten Raum. Der Mieter muss den Schlüsselverlust umgehend beim Vermieter oder der Hausverwaltung angeben, denn es geht um die Sicherheit der Immobilie. Der Vermieter hat dann die Pflicht, zur Sicherung des Gebäudes sämtliche betroffenen Schlösser austauschen zu lassen, wenn Missbrauchsgefahr besteht. Bei einem Haus mit zehn Wohnungen kann dies schnell zu Kosten in Höhe von 3.000 Euro führen. Die angesprochene Schlüsselversicherung kommt in diesem Fall für den entstandenen Schaden auf. Anspruch auf Kostenerstattung bestehet erst, wenn der Austausch tatsächlich stattfand.
Trägt der Mieter (beispielsweise, wenn er beklaut wurde) nicht die Schuld für den Schlüsselverlust, muss er auch nicht für den Schaden aufkommen. Er trägt lediglich die Kosten für den herzustellenden Ersatzschlüssel. Die Polizei muss rechtzeitig über den Diebstahl informiert werden. Geschieht dies nicht und ein Einbruch findet statt, wird der Mieter dafür haftbar gemacht und muss entsprechende Folgekosten tragen. Falls der Mieter grob fahrlässig handelte und den gestohlenen Schlüssel mit der dazugehörigen Adresse beschriftete, muss er die Kosten des Austauschs der Schließanlage selber tragen. Kurzum: Der Vermieter hat bei Diebstahl die Kosten des Schlüsselverlustes zu tragen, es sei denn, der Mieter handelte grob fahrlässig.
Es kommt vor, dass Eigentümer den Wert Ihrer Immobilie aus subjektiver Perspektive anders einschätzen als ein Käufer, denn Bedürfnisse und Vorstellungen können zwischen den beiden Parteien sehr divergent sein.
So stellt ein Pool beispielsweise in den Augen des Besitzers eine Möglichkeit der Entspannung und für Interessenten in erster Linie einen Kostenfaktor dar, denn dieser muss, auch wenn er nicht genutzt wird, instandgehalten werden.
Man kann nicht generell sagen, dass jede Investition in eine Immobilie auch automatisch zu deren Wertsteigerung führt.
Generell gibt es einige Wege, wie der Wert einer Immobilie auch langfristig gesteigert werden könnte: Je individueller und ausgefallener das Design, desto schwieriger ist es, einen neuen Liebhaber dafür zu finden. Häufig rechnen Interessenten schon bei der Besichtigung durch, was der Rückbau bestimmter ausgefallener Design kosten würde, was folglich dazu führt, dass ihr Budget knapper wird und der Kaufpreis gedrückt werden soll.
Ein großes Grundstück steigert in der Regel den Wert einer Immobilie. Aber auch hier gibt es Grenzen. Wenn es zu viel Zeit in Anspruch nimmt, den Rasen zu mähen, Bäume und Hecken zu schneiden und Laub zu entsorgen, muss ein Dienstleister eingestellt werden. Diese Maßnahme kann potenzielle Interessenten abschrecken.
Offene Wohnküchen erfreuen sich großer Beliebtheit. Diese führen durch ihre Größe auch zu steigenden Heizkosten. Hohe Betriebskosten können ebenfalls abschreckend auf Interessenten wirken.
Natürlich sind diese Regeln allgemein gefasst und berücksichtigen nicht, dass die Betriebskosten für einen Käufer zweitrangig sind, wenn er genau diese Immobilie kaufen will. Gerade in Großstädten dürften die genannten Faktoren eher zweitrangig sein.
Seit dem 23. Dezember 2020 gelten in Deutschland nun erstmalig bundesweit einheitliche Regeln für die Aufteilung der Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie. Immobilienexperten des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwarten dadurch mehr Wettbewerb, zukünftig sinkende Courtagesätze und eine Veränderung der Maklertätigkeit. Wer in den Zentren oder Speckgürteln deutscher Großstädte eine Immobilie kauft, kann künftig Summen im mittleren fünfstelligen Bereich sparen, denn in vielen Städten wurde die bisherige Maklerprovision alleine durch den Käufer entrichtet. In einigen Städten gab es diesbezüglich schon vor dem 23. Dezember abweichende Regelungen.
Die Branche der Immobilienmakler hofft mehrheitlich auf eine Beibehaltung der bisher üblichen Provisionen von ca. 6 Prozent des Kaufpreises.
Durch die Beteiligung des Verkäufers an der Maklerprovision hat der Verkäufer nun ein echtes Interesse, die Provision zu verhandeln und zu reduzieren. Vorher bestand dieses Interesse bei voller Provisionsbezahlung durch den Käufer nicht.
Es gab viele Stimmen, die die komplette Einführung des Bestellerprinzips gefordert hatten, bei dem der Verkäufer die gesamte Maklercourtage übernehmen muss, was zu noch härteren Verhandlungen bei der Höhe der Courtage geführt hätte. Insgesamt wird für die Branche ein verstärkter Preiswettbewerb eintreten, was dazu führt, dass Maklerunternehmen mehr Transaktionen abschließen müssen, um die Umsätze auf dem derzeitigen Niveau zu halten. Die möglicherweise sinkenden Courtagen könnten dazu führen, dass mehr Eigentümer als bisher einen Immobilienmakler beim Verkauf ihrer Immobilie beauftragten. Zurzeit wird in weniger als 60 Prozent der Immobilienverkäufe ein Makler beauftragt.
Kennen Sie unseren Rahmenvertrag KSH-Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz? Lesen Sie in der Leistungsübersicht mehr zum Inhalt der Versicherung. Wenn Sie an einem Angebot interessiert sind, senden Sie uns eine Mail an office@hopf-immobilien.de.
Sind Sie Verwaltungsbeirat und möchten gern hilfreiche Informationen für Ihre tagtägliche Arbeit als Beirat? Dann abonnieren Sie die Fachzeitschrift BEIRATAKTUELL.