Eine nachhaltig denkende Eigentümergemeinschaft hat das Mieterstrommodell im Rahmen von „Solar Invest“ erfolgreich auf dem Flachdacheines Mehrfamilienhauses in Erfurt etabliert, begleitet von Cornelia Hopf Immobilien aus Erfurt
Eigenheimbesitzer können schon seit vielen Jahren auf ihren Gebäuden Solarenergie erzeugen. Mietern oder Eigennutzern von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern war dieses bisher nicht möglich – dies sollte das 2017 beschlossene Mieterstrom-Gesetz ändern. Die Immobilienverwaltung hat das Projekt auf dieser rechtlichen Grundlage mit vielen Helfern und Ehrenamtlichen gewagt und erfolgreich im September 2018 in Betrieb genommen.Mieterstrommodelle mit Photovoltaik erzeugen elektrischen Strom auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses und speisen diesen in das hausinterne Netz des Gebäudes ein. Entweder deckt der so eingespeiste Strom den Bedarf der Bewohner oder er wird optional in einemBatteriespeicher gespeichert. Wenn die erzeugte Strommenge größer als die direkte Abnahme ist, fließt der Überschuss in das allgemeine Stromnetz. Reicht dererzeugte Strom zur Bedarfsdeckung nicht aus und ist der optionale Batteriespeicher nicht geladen, wird Strom aus dem allgemeinen Netz bezogen.
Folgende Faktoren sind in Bezug auf das Gebäude vorab zu prüfen:
Die Eigentümergemeinschaft oder der Immobilieneigentümer hat bei der Einführung eines Mieterstrommodells folgende Optionen:
Mieterstrommodelle sind komplex und erfordern in der Realisation eine hohe Schnittstellenkompetenz, energiewirtschaftliches Spezialwissen (Mess- und Abrechnungskonzept, Strombeschaffung, Gesetze) und Vertriebserfahrung. Da dieses Wissen in der Regel beim Immobilienbesitzer nicht vollumfänglich vorhanden ist, wird häufig die Option 2 oder 3 aus vorgenannter Aufzählung zum Tragen kommen.
Die Tatsache, dass ein Mix aus vor Ort selbst produziertem und verbrauchtem Photovoltaik-Strom und einem Restbezug aus dem allgemeinen Stromnetz günstiger angeboten werden kann als ein hundertprozentiger Bezug aus dem Stromnetz, liegt an den unterschiedlichen Umlagen bzw. Steuern, mit denen Netzstrom und PV-Strom belastet sind.
Leichter Preisvorteil
Der dezentrale Photovoltaik-Strom ist im Vergleich zum Netzstrom deutlich kostenintensiver (ca. 0,11 Euro zu 0,05 Euro je Kilowattstunde), wird jedoch nur mit der EEG-Umlage und anschließend mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt. Die bei Netzstrom zusätzlich zu entrichtenden Stromsteuern, Konzessionsabgaben, Netzentgelte und sonstigen Umlagen führen insgesamt zu einem Preisvorteil von ca. 5,5 Eurocent je Kilowattstunde für den Photovoltaik-Strom.
In der Realisation des Mieterstrommodells soll jeder Teilnehmer wie bisher nur einen Vertrag, einen Tarif und damit nur einen Energieversorger/Vertragspartner haben. Die Komplexität der Akteursverflechtung und des Summenzählermodells sind für den Mieterstromteilnehmer nicht sichtbar. Wie viel Strom er von der Photovoltaik-Anlage und aus dem allgemeinen Stromnetz bezogen hat, erfährt er aus seiner Stromrechnung oder bei Einsatz von Smartmetern und dazugehöriger Software/App, auf Monats-, Tages- oder sogar Minutenbasis.
Bei jedem Mieterstrommodell steht es allen Mietern und Eigennutzern eines Gebäudes frei, ob sie an dem Modell teilnehmen oder weiterhin von einem Anbieter ihrer Wahl versorgt werden wollen. Diese Entscheidung kann nicht nur zu Beginn, sondern während der gesamten Laufzeit des Mieterstrommodells getroffen bzw. geändert werden.
Die WEG in Erfurt hat sich für das Modell 3 entschieden. Über Ausschreibungen wurden die Stadtwerke Erfurt als Partner ausgewählt und somit zum Investor des Pilotprojektes. Das Thüringer Umweltministerium unterstützte über das Förderprogramm „Solar Invest“ ca. 80 Prozent der Planungs- und Beratungskosten. 100 Quadratmeter Dachfläche wurden an die Stadtwerke Erfurt vermietet, damit diese auf eigene Kosten eine Photovoltaikanlage errichten konnten. Der erzeugte Strom wird durch die Stadtwerke Erfurt an die Bewohner verkauft. Die Bewohner schützen somit das Klima und entlasten die Stromnetze.
Cornelia Hopf-Lonzen
Hauseigentümer müssen bis zum Stichtag des 31.12.2020 prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrennstoffe den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Betroffen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz. Wenn diese über eine Leistung von mindestens vier Kilowatt verfügen und in den Jahren 1985 bis 1994 errichtet wurden, deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten, muss der Eigentümer bis Ende 2020 eine Nachrüstung vornehmen. Andernfalls darf die Anlage nicht weiter betrieben werden.
Nachrüstungen sind zwar möglich, dennoch sollten Betroffene in Betracht ziehen, eine effizientere Anlage einzubauen. Meist sind die Kosten für die Nachrüstung in Kombination mit den folgenden Nachmessungen teurer als eine neue Anlage. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.
Ob Sie betroffen sind, können Sie dem Typenschild auf dem Ofen entnehmen können, hier sollten Sie das Alter finden. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, Messdaten von Ihrem Schornsteinfeger oder eine Bescheinigung des Herstellers einzuholen. Über die Datenbank des HKI (https://hki-online.de/de) lassen sich viele Werte finden. Sollte es Ihnen nicht gelingen die Daten einzuholen, muss die Anlage außer Betrieb genommen werden.
Der Abtragszeitraum für die Genehmigung des Baukindergeldes für Familien hat sich um drei Monate bis zum 31. März verlängert. Familien und Alleinerziehende mit Kindern können eine staatliche Zuschusszahlung für den Bau oder den Kauf eines Eigenheims beantragen. Beim Kauf einer Immobilie muss die Unterschrift spätestens am 31. März 2021 erfolgt sein. Im Falle eines Neubaus kann man den Antrag noch bis 2023 stellen, vorausgesetzt, Sie reichen den Antrag spätestens 6 Monate nach Einzug in die Immobilie ein.
Das Baukindergeld können nur Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind beziehen, die weniger als 90.000 Euro im Jahr zur Verfügung haben. Bei jedem weiteren Kind steigt das maximale Jahreseinkommen um 15.000 Euro. (Bsp. Familie mit 3 Kindern können ein maximales Jahreseinkommen von 120.000 Euro erzielen, um das Baukindergeld beantragen zu können).
Die Höhe des Baukindergeldes bestimmt sich nach der Anzahl der Kinder. Pro Kind werden jährlich 1.200 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren an die Familien ausgezahlt. Somit erhalten die Familien pro Kind insgesamt 12.000 Euro zur Unterstützung.
Ein Antrag lässt sich über das Zuschussportal KfW stellen: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
Quellen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/09/baukindergeld.html
https://www.sparkasse.de/themen/eigenheim-finanzieren/baukindergeld.html
Kennen Sie unseren Rahmenvertrag KSH-Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz? Lesen Sie in der Leistungsübersicht mehr zum Inhalt der Versicherung. Wenn Sie an einem Angebot interessiert sind, senden Sie uns eine Mail an office@hopf-immobilien.de.
Sind Sie Verwaltungsbeirat und möchten gern hilfreiche Informationen für Ihre tagtägliche Arbeit als Beirat? Dann abonnieren Sie die Fachzeitschrift BEIRATAKTUELL.