Cornelia Hopf Immobilien

26.08.2020Welche Fördermaßnahmen gibt es für die energetische Gebäudesanierung seit 2020?

Im Zuge des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung haben Eigentümerinnen und Eigentümer ab dem 01.01.2020 die Möglichkeit, Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung steuerlich abzusetzen. Bürgerinnen und Bürger, die Einzelmaßnahmen an ihrem selbstgenutzten Wohneigentum durchführen, können 20% der Aufwendungen (max. 40 Tsd. €), verteilt über 3 Jahre, steuermindernd geltend machen. Bei energetischer Baubegleitung und Fachplanung sind sogar bis zu 50% der anfallenden Kosten abzugsfähig.  Das Wohngebäude muss ein Mindestalter von 10 Jahren überschritten haben.

Zu den Einzelmaßnahmen zählen:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Die genauen Anforderungen richten sich nach der „Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“. Genaue Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/2020-02-07-steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html

weiterlesen

18.09.2019Ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umwandeln: Vorgehen und Fallstricke

Nur wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird, können die einzelnen Wohnungen separat verkauft werden. Eine solche Aufteilung kann Vorteile für den Eigentümer haben. Diese müssen aber bedenken, dass Mieter in diesem Fall besondere Rechte haben.

Hier geht es zum Artikel und zum aktuellen Newsletter

weiterlesen

20.08.2019Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?

Sie haben erfahren, dass jemand aus ihrem Bekannten- oder Familienkreis seine Immobilie verkaufen möchte? Dann infomieren Sie uns gerne und kontaktieren uns unter: vertrieb@hopf-immobilien.de oder telefonisch unter der 0361 74 973 200.

weiterlesen
Seite 13
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21

GRUNDSTÜCKS-RECHTSSCHUTZ

Kennen Sie unseren Rahmenvertrag KSH-Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz? Lesen Sie in der Leistungsübersicht mehr zum Inhalt der Versicherung. Wenn Sie an einem Angebot interessiert sind, senden Sie uns eine Mail an office@hopf-immobilien.de.

Beirat aktuell

Sind Sie Verwaltungsbeirat und möchten gern hilfreiche Informationen für Ihre tagtägliche Arbeit als Beirat? Dann abonnieren Sie die Fachzeitschrift BEIRATAKTUELL.

Erfahrungen & Bewertungen zu Cornelia Hopf Immobilien Cornelia Hopf Immobilien Immobilienmakler und Hausverwaltung Erfurt hat 3,92 von 5 Sternen 141 Bewertungen auf ProvenExpert.com