Cornelia Hopf Immobilien

19.03.2019Wohnungsmarkt: Massiver Preisschub auch auf dem Land

Die Quadratmeterpreise für Wohneigentum sind im vergangenen Jahr in 365 von 401 Kreisen und Städten gestiegen, um 7,2 Prozent im Bundesdurchschnitt. Auch der ländliche Raum verzeichnete teils kräftige Preisschübe. Das sind Ergebnisse der Studie "Postbank Wohnatlas 2019".

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21.02.2019ThüMobilien Immobilienbörse - Wir sind als Aussteller vertreten

Besuchen Sie uns auf der "ThüMobilien" Messe 2019 in Erfurt. Dort sind wir vom 09.03.2019 bis 10.03.2019 jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr mit einem eigenen Stand vertreten.

Ort der Veranstaltung: Messehalle Erfurt, Gothaer Straße 34, 99094 Erfurt

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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21.02.2019 Das bringt die neue Energieeffizienzrichtlinie

Fernauslesbare Zähler und mehr Transparenz über den Energieverbrauch für die Nutzer: Das sind zwei zentrale Punkte der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie (EED) der Europäischen Union (EU). Was die Novellierung für Sie als Vermieter oder Eigentümer konkret bedeutet und ab wann Sie mit Änderungen rechnen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst:

Was ist das Ziel der neuen Richtlinie?

Die Energieeffizienz in Europa muss steigen, damit die EU ihre Klimaziele erreicht. Die neue Richtlinie der EU legt daher Maßnahmen fest, mit denen Nutzer Heizenergie und damit CO2 einsparen können. In einem Satz: Das Ablesen der Verbrauchsdaten soll digitaler und die Abrechnungen noch transparenter werden, zudem sollen Verbraucher häufiger informiert werden. Denn nur wer seinen Verbrauch kennt, kann ihn gezielt senken.
Die Wirksamkeit unterjähriger Verbrauchsinformationen belegt auch eine Studie, die wir gemeinsam mit der Deutschen Energie-Agentur (Dena) durchgeführt haben. Die neue Richtlinie der EU muss in Deutschland durch Gesetz oder Verordnung bis spätestens zum 25. Oktober 2020 umgesetzt werden.

Was wird sich konkret für Vermieter und Eigentümer ändern?

Einsatz fernauslesbarer Zähler

Laut Richtlinie dürfen nach der Umsetzung in nationale Gesetzgebung nur noch fernauslesbare Zähler (neu-)installiert werden. Dabei gilt jedes Verfahren, bei dem kein Ableser mehr in die Wohnung muss, als fernauslesbar. Ob die deutsche Gesetzgebung dieser Definition folgt, ist noch nicht klar. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Bestandsgeräte fernauslesbar sein: Bis dahin sind nicht fernauslesbare Mess- und Verteilgeräte auszutauschen.

Regelmäßige, unterjährige Verbrauchsinformation

Sobald die Richtlinie in Deutschland umgesetzt ist, können Mieter, bei denen fernauslesbare Geräte verbaut sind, eine vierteljährliche Verbrauchsinformation anfordern. Wird die vierteljährliche Verbrauchsinformation vom Mieter mit fernauslesbaren Zählern nicht ausdrücklich gewünscht, muss er zumindest zwei Mal im Jahr proaktiv informiert werden.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Mieter mit fernauslesbaren Geräten monatlich eine Verbrauchsinformation erhalten (zum Beispiel durch eine Push-Notification oder E-Mail). Der Wärmeverbrauch kann außerhalb der Heizperiode davon ausgenommen werden.

Mehr Details und Vergleichswerte

Neben dem regelmäßigen Versand der unterjährigen Verbrauchsinformation hat die EU beschlossen, dass Verbrauchsabrechnungen mehr Informationen sowie grafische Übersichtselemente enthalten müssen. Dazu sollen die tatsächlichen Energiepreise, die Gesamtenergiekosten, CO2-Emissionsdaten, der im Haus genutzte Energiemix, ein klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr sowie ein Vergleich zu einem – bisher noch nicht definierten – durchschnittlichen Nutzer angefügt werden. Auch hier kann es durch den deutschen Gesetzgeber noch zu Änderungen kommen.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt müssen die Regierungen die neue EU-Richtlinie in nationales Recht umwandeln – in Deutschland wohl durch eine Novelle der Heizkostenverordnung. Das muss bis zum 25. Oktober 2020 erfolgen. Wie die Umsetzung in Deutschland aussieht, bleibt also noch abzuwarten. Gerne informieren wir Sie darüber, sobald es weitere Informationen gibt.
ista ist der bewährte Partner, der seit Jahren auf die Themen fernauslesbare Zähler und Energietransparenz im Gebäude spezialisiert ist und Sie bei der Umsetzung der EED-Richtlinie unterstützt.

Quelle: INSIDEista - https://inside.ista.com/de/perspektiven/das-bringt-die-neue-energieeffizienzrichtlinie/

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