Cornelia Hopf Immobilien

26.08.2020Sanierung von Holzöfen 2020: Was bedeutet das konkret für Eigentümer?

Hauseigentümer müssen bis zum Stichtag des 31.12.2020 prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrennstoffe den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Betroffen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz. Wenn diese über eine Leistung von mindestens vier Kilowatt verfügen und in den Jahren 1985 bis 1994 errichtet wurden, deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten, muss der Eigentümer bis Ende 2020 eine Nachrüstung vornehmen. Andernfalls darf die Anlage nicht weiter betrieben werden.

Nachrüstungen sind zwar möglich, dennoch sollten Betroffene in Betracht ziehen, eine effizientere Anlage einzubauen. Meist sind die Kosten für die Nachrüstung in Kombination mit den folgenden Nachmessungen teurer als eine neue Anlage. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.

Ob Sie betroffen sind, können Sie dem Typenschild auf dem Ofen entnehmen können, hier sollten Sie das Alter finden. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, Messdaten von Ihrem Schornsteinfeger oder eine Bescheinigung des Herstellers einzuholen. Über die Datenbank des HKI (https://hki-online.de/de) lassen sich viele Werte finden. Sollte es Ihnen nicht gelingen die Daten einzuholen, muss die Anlage außer Betrieb genommen werden.

https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/sanierung-von-holzofen-2020-was-heisst-das-fur-verbraucher-DCTWM7NBJ4TBJLZBTK3HZWNP4M.html

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26.08.2020Verlängerung des Baukindergeldes bis März 2021: Welche Vorteile können Familien daraus ziehen?

Der Abtragszeitraum für die Genehmigung des Baukindergeldes für Familien hat sich um drei Monate bis zum 31. März verlängert. Familien und Alleinerziehende mit Kindern können eine staatliche Zuschusszahlung für den Bau oder den Kauf eines Eigenheims beantragen. Beim Kauf einer Immobilie muss die Unterschrift spätestens am 31. März 2021 erfolgt sein. Im Falle eines Neubaus kann man den Antrag noch bis 2023 stellen, vorausgesetzt, Sie reichen den Antrag spätestens 6 Monate nach Einzug in die Immobilie ein.

Das Baukindergeld können nur Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind beziehen, die weniger als 90.000 Euro im Jahr zur Verfügung haben. Bei jedem weiteren Kind steigt das maximale Jahreseinkommen um 15.000 Euro. (Bsp. Familie mit 3 Kindern können ein maximales Jahreseinkommen von 120.000 Euro erzielen, um das Baukindergeld beantragen zu können).

Die Höhe des Baukindergeldes bestimmt sich nach der Anzahl der Kinder. Pro Kind werden jährlich 1.200 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren an die Familien ausgezahlt. Somit erhalten die Familien pro Kind insgesamt 12.000 Euro zur Unterstützung.

Ein Antrag lässt sich über das Zuschussportal KfW stellen: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

Quellen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/09/baukindergeld.html

              https://www.sparkasse.de/themen/eigenheim-finanzieren/baukindergeld.html

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26.08.2020Welche Fördermaßnahmen gibt es für die energetische Gebäudesanierung seit 2020?

Im Zuge des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung haben Eigentümerinnen und Eigentümer ab dem 01.01.2020 die Möglichkeit, Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung steuerlich abzusetzen. Bürgerinnen und Bürger, die Einzelmaßnahmen an ihrem selbstgenutzten Wohneigentum durchführen, können 20% der Aufwendungen (max. 40 Tsd. €), verteilt über 3 Jahre, steuermindernd geltend machen. Bei energetischer Baubegleitung und Fachplanung sind sogar bis zu 50% der anfallenden Kosten abzugsfähig.  Das Wohngebäude muss ein Mindestalter von 10 Jahren überschritten haben.

Zu den Einzelmaßnahmen zählen:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Die genauen Anforderungen richten sich nach der „Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“. Genaue Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/2020-02-07-steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html

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