Cornelia Hopf Immobilien

21.05.2025Diese Immobilien eignen sich als Kapitalanlage

Die Investition in Immobilien gilt als eine der stabilsten und nachhaltigsten Möglichkeiten der Vermögensbildung. In Erfurt und der umliegenden Region gibt es zahlreiche Immobilien, die als Kapitalanlage dienen können. In diesem Newsbeitrag möchten wir drei Immobilientypen näher beleuchten, die sich besonders gut als Kapitalanlage eignen: Mehrfamilienhäuser, Mikroapartments und Gewerbeimmobilien.

Mehrfamilienhäuser: Sichere Erträge auf mehreren Standbeinen

Ein Mehrfamilienhaus bietet durch die Vielzahl der Mieter eine Reihe attraktiver Vorteile. Durch die verschiedenen Wohneinheiten können Mietausfälle in einer Einheit durch Einnahmen aus anderen Einheiten kompensiert werden. Darüber hinaus ergeben sich weitere Renditemöglichkeiten durch gemeinschaftlich genutzte Flächen. Jeder Mieter zahlt beispielsweise für Flure, Keller oder Gartenflächen, was Ihren Verwaltungsaufwand und Ihre Kosten reduziert. Außerdem steigt der Wert des Mehrfamilienhauses meist im Laufe der Jahre, insbesondere wenn Sie in Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen investieren. Solche Verbesserungen erhöhen den Wohnkomfort und rechtfertigen höhere Mieten, was sich positiv auf Ihre Rendite auswirkt

Mikroapartments: Ideal für junge Zielgruppen

Eine weitere interessante Option für Kapitalanleger sind Mikroapartments, vor allem in Ballungsgebieten wie Erfurt. Diese kleinen, meist voll möblierten Wohneinheiten sprechen in erster Linie Studierende und junge Berufstätige an, die in zentraler Lage wohnen möchten. Der Trend zum urbanen Leben und der Wunsch nach flexiblem Wohnraum sprechen für eine hohe Nachfrage. Investitionen in Mikroapartments bieten oft eine attraktive Rendite, da die Mieten oft höher, die Betriebskosten aber niedriger sind als bei herkömmlichen Wohnungen.

Bedenken Sie allerdings, dass bei Mikroapartments die Fluktuation oft höher ist als bei anderen Immobilienarten. Planen Sie deshalb einen größeren Verwaltungsaufwand und zusätzliche Renovierungskosten ein.

Gewerbeimmobilien: Von stabilen Mietverhältnissen profitieren

Eine weitere lukrative Anlagemöglichkeit sind Gewerbeimmobilien. Dazu zählen zum Beispiel Bürogebäude, Einzelhandelsflächen und Lagerhallen, die häufig mit langfristigen Mietverträgen ausgestattet sind. In Erfurt profitieren Eigentümer von Gewerbeimmobilien besonders von der wachsenden Wirtschaft und der Ansiedlung neuer Unternehmen. Die Renditen von Gewerbeimmobilien können beachtlich sein, erfordern aber eine fundierte Analyse des Marktsegments und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wir unterstützen Sie gerne!

Der Standort – ein entscheidender Erfolgsfaktor

Bei der Auswahl einer Immobilie als Kapitalanlage spielt der Standort eine essenzielle Rolle. Faktoren wie Erreichbarkeit, Infrastruktur und Entwicklungsperspektiven eines Stadtteils beeinflussen maßgeblich die Mietpreisentwicklung und die Wertsteigerung Ihrer Investition. Eine Immobilie an einem aufstrebenden Standort hat das Potenzial, sowohl stabile Mieteinnahmen als auch eine positive Wertentwicklung zu erzielen. Bevor Sie investieren, sollten Sie daher Standortanalysen durchführen und mögliche zukünftige Entwicklungen berücksichtigen.

Professionelle Beratung für Ihre Investition

Die Investition in Immobilien kann komplex sein, daher ist eine individuelle Beratung durch einen Experten unerlässlich. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Auswahl geeigneter Immobilien, sondern bieten Ihnen auch umfassende Dienstleistungen im Bereich der Immobilienverwaltung an. So können Sie sicher sein, dass Ihre Investition optimal betreut, die Mietverhältnisse professionell verwaltet und der Wert Ihrer Immobilie langfristig gesichert wird.

Wenn Sie mehr über die besten Anlagemöglichkeiten für Ihre individuelle Situation erfahren möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung!

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11.04.2025Wohnflächenberechnung: Das müssen Sie beachten

Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist ein zentraler Bestandteil bei Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien. Sie beeinflusst nicht nur den Preis, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge und andere Vereinbarungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Wohnflächenberechnung ankommt.

Was gehört zur Wohnfläche?

Die Wohnfläche einer Immobilie umfasst alle Flächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Dazu zählen in der Regel Wohn- und Schlafräume, Küchen sowie Bäder. Auch Flächen wie Flure und Abstellräume werden in der Regel einbezogen. Keller und Garagen gehören dagegen zur Nutzfläche. Die Grundfläche hingegen bezieht sich auf die gesamte Flächenabmessung des Gebäudes und ist insbesondere für die Berechnung der Grundsteuer von Bedeutung.

Wohnflächenberechnung nach WoFIV

In Deutschland wird die Wohnfläche meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Dabei werden die Flächen innerhalb der Wohnräume berücksichtigt – je nach Deckenhöhe jedoch eingeschränkt. Räume mit einer Höhe von weniger als einem Meter werden gar nicht, Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte angerechnet.

Balkone und Terrassen werden in der Regel nur zu 25 % einbezogen. In besonderen Fällen, beispielsweise bei außergewöhnlicher Gestaltung oder Lage, kann diese Anrechnung auf bis zu 50 % erhöht werden. Entscheidend ist, dass die Fläche ausschließlich von den jeweiligen Eigentümern genutzt wird. Bei Gemeinschaftsflächen ist eine Anrechnung nicht zulässig.

Bei einem Wintergarten oder einem Schwimmbad zählt der Raum, sofern er allseitig geschlossen ist, zu 50 % zur Wohnfläche und bei zusätzlicher Beheizung sogar zu 100 %.

Gesetzliche Vorgaben und Abweichungen

Die genaue Berechnung der Wohnfläche ist für Vermieter und Mieter von entscheidender Bedeutung, da sie rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann. Gemäß der Wohnflächenverordnung müssen alle relevanten Flächen korrekt ausgewiesen werden. Abweichungen zwischen der im Mietvertrag angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche können zu Ansprüchen auf Mietminderung oder zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Holen Sie sich Expertenrat ein

Die Wohnflächenberechnung ist ein komplexes Thema, das viele Aspekte umfasst. Wenn Sie eine transparente und faire Berechnung wünschen, kann es sich lohnen, einen Experten zurate zu ziehen. Als erfahrene Immobilienmakler und -verwalter stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne!

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11.04.202524-Stunden-Lieferantenwechsel: Ein Überblick über die neuen Vorgaben

In Zeiten stark schwankender Energiepreise ist es für Verbraucher besonders wichtig, flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Eine wesentliche Verbesserung in diesem Bereich ist der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Dieses Thema steht bereits seit 2018 auf der politischen Agenda, wird aber erst am 6. Juni 2025 offiziell in Kraft treten.

Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist eine gesetzliche Regelung, die es Verbrauchern ermöglicht, ihren Stromlieferanten innerhalb eines Werktages zu wechseln. Ab Juni 2025 ist jeder Lieferant und Netzbetreiber dazu verpflichtet, den schnellen Wechsel durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Verbraucher die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) angeben. Diese Nummer, die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden, dient der eindeutigen Zuordnung Ihrer Verbrauchsstelle. Bei einem Lieferantenwechsel ist die Angabe der MaLo-ID essenziell, um Verzögerungen zu vermeiden.

Durch die Beschleunigung des Lieferantenwechsels haben Sie die Möglichkeit, schnell auf Marktveränderungen zu reagieren. Wenn Ihr bisheriger Versorger die Preise erhöht, können Sie innerhalb eines Tages zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Die neue Regelung bietet Ihnen somit mehr Flexibilität bei der Wahl Ihres Energieversorgers und eine bessere Kontrolle über Ihre Energiekosten.

Darauf müssen Sie bei Umzügen achten

Beachten Sie allerdings, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Energieverträge nicht mehr rückwirkend gekündigt oder abgeschlossen werden können. Schließen Sie den neuen Energievertrag daher mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzug ab. Wird der Einzug nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Anmeldung beim gewünschten Lieferanten unter Umständen nicht rechtzeitig erfolgen – in diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den allgemeinen Preisen beliefert. Wenn Sie sich zu spät abmelden, wird Ihnen möglicherweise der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt.

Sie sind Vermieter? Dann sollten Sie Ihre Mieter rechtzeitig über die neue Regelung informieren, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Ein Schritt in die Zukunft der Energieversorgung

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist ein Fortschritt in der Energiewirtschaft, der Ihnen mehr Kontrolle und Flexibilität bietet. Durch die gesetzlichen Vorgaben wird der Prozess nicht nur beschleunigt, sondern auch transparenter. Da eine rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldung jedoch nicht mehr möglich sein wird, sollten Sie die Fristen stets im Auge behalten. Wenn Sie mehr über den 24-Stunden-Lieferantenwechsel oder die Wahl des passenden Stromanbieters erfahren möchten, beraten wir Sie gerne.

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