Viele Mehrfamilienhäuser verfügen über eine Schließanlage. Eine Schließanlage ist ein aus mehreren Schließzylindern bestehendes Schließsystem, wobei die einzelnen Schließzylinder in funktionalem Bezug zueinander stehen. Das bedeutet, dass neben der betreffenden Wohnung mit einem Schlüssel des Anwohners/ Nutzers auch diverse Zentraltüren geschlossen werden. Dies kann neben den Außenzugängen auch Kellerräume, Tiefgaragenzugänge, Wasch- oder Fahrradräume betreffen.
Geht ein Schlüssel verloren oder wird er entwendet, besteht ein erhöhtes Risiko für Diebstähle. Bei Schlüsselverlusten und Schlüsseldiebstählen ist daher ein Tausch der Schließanlage ratsam, allerdings stellt sich hierbei immer die Frage, wer die Kosten dafür trägt.
Es gibt zur Thematik eine Vielzahl von Urteilen. Zu beachten ist unter anderem, dass nicht alle Haftpflichtversicherungen, die Schlüsselverluste beinhalten, auch alle Eventualitäten absichern. In der Regel übernehmen Versicherer nur unter bestimmten Umständen anteilige Kosten für den Zylinder-/ Schließanlagentausch in Höhe des Zeitwertes der bisherigen Schließanlage. Ausgeschlossen sind jedoch häufig in den Versicherungspolicen Diebstähle, da diese seitens der Versicherung nicht als Verschulden ihrer Versicherten und Verletzung der Sorgfaltspflicht gem. BGB gewertet werden.
Führt jedoch mangelnde Sorgfaltspflicht zu einem Schlüsselverlust, hat das Oberlandesgericht Brandenburg unlängst entschieden, dass gegenüber der Eigentümergemeinschaft im Streitfall der einzelne Wohnungseigentümer auch für die Fahrlässigkeit seiner Mieter gegenüber der Gemeinschaft der Eigentümer haftbar gemacht werden kann (Urteil v. 27.04.23, AZ. 10 U 100/22). Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin den Kellerschlüssel im Schloss stecken lassen. Der Schlüssel wurde entwendet und in der Folge fanden Diebstähle statt. Die Schließanlage musste getauscht werden. Der Eigentümer der Wohnung, in der die Mieterin lebt, war der Meinung, dass die Gemeinschaft die Kosten tragen muss. Das Gericht aber entschied, dass der Eigentümer der Wohnung die Kosten übernehmen muss. Er haftet gegenüber der Gemeinschaft auch für die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch seine Mieter. Der Eigentümer muss sich im Nachgang mit seinen Mietern zur Erstattung der Kosten an ihn einigen.
Auch für den Fall sonstiger Schlüsselverluste durch Eigentümer, Mieter oder Dritte gibt es eine Reihe von Urteilen, wobei ggf. bestehende Haftpflichtversicherungen nicht immer greifen. Beispielsweise zweifeln mitunter Versicherungen die Gefährdungslage an und nicht immer sind die genauen Umstände des Verbleibes fehlender Schlüsseln aufzuklären.
Fazit: Der/ die Eigentümer/ die Eigentümergemeinschaft haben zwar meist einen Anspruch auf Ersatz der anfallenden Kosten durch den Verursacher, müssen aber im Streitfall zunächst in Vorleistung gehen und nach Einbau der Schließanlage die Kosten gegenüber dem Verursacher auf dem Rechtsweg geltend machen. Hierbei ist nicht wesentlich, ob der Verursacher über eine Versicherung verfügt, die für ihn die Regulierung ganz oder teilweise übernimmt.
Mittlerweile gibt es alternative digitale Möglichkeiten, um den Wechsel einer Schließanlage zu vermeiden. Der Einbau bzw. die Anschaffung ist zwar häufig kostspieliger als eine herkömmliche Schließanlage, jedoch können auch Kosten gespart werden, da es keine Schlüssel für die Gemeinschaftsanlage gibt, welche verloren werden können. Es gibt es verschiedene schlüssellose Systeme, die mit Gesichtserkennung, Fingerabdrücken, Transpondern oder Apps arbeitet. Der Vorteil an einem appbasierten Schließsystem ist, dass auch externe Dienstleister schnell per App die Berechtigung für das Betreten bestimmter Bereiche erhalten können.
Dass die deutsche Gesellschaft altert, ist keine neue Erkenntnis. Schon jetzt bleiben viele Stellen unbesetzt, da mehr Menschen in Rente gehen, als neue auf den Arbeitsmarkt stoßen.
Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, wenn die Baby-Boomer-Generation in den Ruhestand geht. Schon jetzt gibt es dreimal mehr Bedarf an altersgerechten bzw. barrierearmen Wohnungen, als solche tatsächlich existieren. Dieser Bedarf wird voraussichtlich weiter steigen, da viele Kinder aufgrund beruflicher Verpflichtungen in andere Städte ziehen und die Eltern in ihrer eigenen Immobilie im Alltag kaum unterstützen können.
Für Menschen, die mit 30 Jahren gerne in einer Dachgeschosswohnung leben, könnten im Alter Schwierigkeiten entstehen, die Treppen bis zur Wohnung zu bewältigen. Ein Rollstuhlfahrer kann beispielsweise eine Küche mit herkömmlichem Aufbau nicht bis in den letzten Winkel erreichen und benötigt daher eine offene Küche. Zudem leben ältere Menschen in durchschnittlich 20 m² größeren Wohnungen als jüngere Personen. Diese geräumigen Wohnungen müssen auch gepflegt und instand gehalten werden.
Die meisten Menschen fühlen sich in ihren eigenen vier Wänden wohl und möchten diese nur ungern verlassen. Gerade im Alter ist ein Umzug und der damit verbundene Wechsel des Lebensmittelpunktes ein Ereignis, auf das viele gerne verzichten würden.
Für die betroffenen alten und pflegebedürftigen Menschen fehlen bereits jetzt Millionen von Wohnungen, wie eine aktuelle Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) herausgefunden hat. Derzeit besteht ein Bedarf von etwa 3 Millionen altersgerechten bzw. barrierearmen Wohnungen. Bis 2035 könnte der Bedarf auf 3,7 Millionen Wohnungen anwachsen. Allerdings gibt es derzeit nur etwa 1,2 Millionen dieser benötigten Wohnungen. Vernachlässigt man Wohnungen, die ohne Stufen und mit barrierearmer Dusche ausgestattet sind, bleiben nur noch eine Million altersgerechter Wohnungen übrig. Rund 2 Millionen Haushalte suchen also vergeblich nach einer passenden Wohnung. Bei diesem Nachfrageüberhang wird es zunehmend schwer, überhaupt eine Wohnung zu finden. Sucht man zudem nach bezahlbarem Wohnraum, gestaltet sich die Suche noch schwieriger.
Besonders heikel ist die Lage in Thüringen, wo es lediglich 15,5 barrierearme Wohnungen pro 100 Haushalte gibt, die diese benötigen würden. Spitzenreiter ist Brandenburg, hier finden durchschnittlich 75 von 100 suchenden Haushalten die passende barrierearme Immobilie.
Zusätzlich sprechen Wohnungen mit breiten Gängen, Fahrstuhl, offenen Küchen und bodentiefen Duschen nicht nur ältere Menschen an, sondern auch junge Menschen und Familien, die darauf nicht angewiesen sind. Allerdings haben diese Personen in der Regel mehr Geld zur Verfügung, um sich eine solche Wohnung leisten zu können.
Ein Problem besteht darin, dass es für Vermieter wenig Anreize gibt, entsprechende Wohnungen auf dem Markt anzubieten. Derzeit gibt es trotz KfW-Förderung kaum Gründe, eine altersgerechte Wohnung zu bauen. Eine Wohnung lässt sich auch ohne altersgerechte Merkmale (gerade in Städten) sehr gut vermieten. Wer jedoch die Möglichkeit hat, eine altersgerechte bzw. barrierearme Wohnung zu erwerben, kann sicher sein, dass er gegenüber anderen angebotenen Wohnungen eine viel größere Zielgruppe anspricht. Diese hohe Nachfrage lässt bekanntermaßen auch die möglichen Mieteinnahmen in die Höhe steigen.
Daher fordern Vertreter aus der Wohnungswirtschaft und Interessenvertretungen älterer Menschen mehr Förderung von altersgerechtem Wohnraum. Es ist ratsam, einen Umzug in Betracht zu ziehen, wenn dieser noch nicht zwingend notwendig ist. Mit zunehmendem Alter ist man häufig gut beraten, vorausschauend zu planen und frühzeitig die passende Immobilie zu finden, bevor die Not so groß ist, dass man nicht schnell genug etwas Angemessenes findet.
Was kann also ein günstiger Ansatz sein, um diesem Problem zu begegnen und nicht davon betroffen zu sein? Der barrierearme Umbau der Wohnung, vor allem des Badezimmers, könnte eine Lösung sein. Es sollte eine Pflegestufe beantragt werden. Wenn diese vorliegt, kann die Pflegekasse beispielsweise den Umbau einer Badewanne zur barrierearmen Dusche mit 4.000 Euro bezuschussen. Mit der Auswahl des richtigen Anbieters für einen solchen Umbau sind bereits große Teile der Kosten abgedeckt.
Es wird viel über die Alterung der Gesellschaft gesprochen, aber was dies für den Wohnungsmarkt bedeutet, scheint bei vielen noch nicht angekommen zu sein. Durch ein breiteres Angebot von passendem Wohnraum könnten Pflegeheimplätze eingespart, Sozialkassen entlastet und Zusatzzahlungen für Heimplätze vermieden werden.
Wir freuen uns, Ihnen regelmäßig seniorengerechte Wohnungen in der Nähe von Erfurt anbieten zu können, die im Vergleich zu anderen Angeboten noch bezahlbar sind. Falls Sie auf der Suche nach einer passenden Wohnung sind, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen und sich nach einem passenden Angebot erkundigen.
Quellen:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/4064/Immobilien-Altersgerechtes-Wohnen-als-neue-Chance
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