Cornelia Hopf Immobilien

08.07.2024Smart Home: Mehr Komfort durch innovative Technologien

Sie wünschen sich mehr Komfort in Ihrem Zuhause? Von Lampen über Jalousien bis hin zur Heizung: Mit einem Smart Home automatisieren Sie die unterschiedlichsten Systeme in Ihrem Eigenheim und erleichtern sich so den Alltag. Welche Möglichkeiten Sie haben und von welchen Vorteilen Sie im Einzelnen profitieren, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist ein Smart Home?

Ein Smart Home ist ein Wohnkonzept, bei dem verschiedene technische Anwendungen miteinander vernetzt sind und über eine zentrale Steuereinheit bedient werden. Die Funktionsweise eines Smart Home basiert auf der Kommunikation der Geräte untereinander über ein drahtloses Netzwerk, das heißt über WLAN oder Bluetooth. So lassen sich Licht, Heizung, Sicherheitssysteme und andere Geräte ganz einfach per Smartphone, Tablet oder Sprachassistenzsystem steuern.

Maximale Wohnqualität

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf dem Weg zur Arbeit und auf halber Strecke fällt Ihnen ein, dass Sie das Licht angelassen haben. Mit einem Smart Home ist das kein Problem, da Sie Ihre elektrischen Geräte von überall aus steuern können. Die unkomplizierte Bedienung macht das Leben nicht nur komfortabler, sondern erhöht auch die Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden. Darüber hinaus gibt es altersgerechte Assistenzsysteme wie etwa intelligente Hausnotrufsysteme und Sensor-Fußböden, die automatisch Alarm schlagen, wenn jemand stürzt.

Energieeffizienz steigern

Ein weiterer Vorteil von Smart Home: die Steigerung der Energieeffizienz. Mithilfe von Smart-Home-Systemen können Sie Ihren Energieverbrauch überwachen und optimieren, um Ressourcen zu schonen und gleichzeitig Ihre Energiekosten zu senken. Ein wichtiger Bestandteil dabei sind Smart Meter, intelligente Gas-, Wasser- oder Stromzähler, die Ihnen in Echtzeit Einblicke in Ihren Energieverbrauch geben und es Ihnen ermöglichen, diesen gezielt zu steuern.

Einbruchschutz erhöhen

Mit Smart Home können Sie Ihr Zuhause auf eine effektive und innovative Weise schützen. Durch die Integration von intelligenten Sicherheitssystemen wie Überwachungskameras, Bewegungsmeldern und smarten Türschlössern minimieren Sie potenzielle Einbruchsrisiken. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, auch aus der Ferne auf Ihr Zuhause zuzugreifen und Einstellungen zu steuern, was ein zusätzliches Maß an Sicherheit bietet.

 

Insgesamt profitieren Sie mit Smart-Home-Anwendungen von zahlreichen Vorteilen, die das tägliche Leben einfacher, bequemer und auch sicherer machen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Optionen!

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19.06.2024Immobilie geerbt: Das sollten Sie beachten

Erben Sie eine Immobilie, stehen Sie vor zahlreichen Fragen, die Sie in der ohnehin schweren Zeit zusätzlich belasten: Bis wann müssen Sie das Erbe annehmen? Lohnt sich ein Verkauf oder eine Vermietung? Was hat es mit der Erbschaftssteuer auf sich? Wir geben Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Informationen.

Die ersten Schritte

Informieren Sie sich zunächst darüber, ob Sie Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind. Haben Sie Miterben, müssen Sie alle Entscheidungen gemeinsam treffen. Als Alleinerbe steht es Ihnen frei, wie Sie mit der Immobilie umgehen. Eine professionelle Immobilienbewertung hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung, da Sie erfahren, welchen Erlös Sie voraussichtlich bei einem Verkauf oder bei einer Vermietung erzielen. Darüber hinaus können Sie planen, welche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Kürze anstehen und ob sich diese finanziell lohnen.

Nach der Verkündung des Testaments haben Sie sechs Wochen Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Dazu müssen Sie beim Nachlassgericht eine schriftliche Erklärung abgeben. Schlagen Sie das Erbe aus, wird die Immobilie an die nächste Person in der Erbfolge weitergegeben.

Erbschaftssteuer beachten

Nehmen Sie das Erbe an, wird eine Erbschaftssteuer fällig. Die Höhe hängt vom Wert der Immobilie, Ihrer Steuerklasse und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Ihnen und dem Erblasser ab. Es gilt: Je enger Sie verwandt sind, desto höher fallen die Freibeträge aus. Ehepartner können so eine Immobilie im Wert von bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Da es bei der Erbschaftsteuer einige Ausnahmen gibt, sollten Sie sich frühzeitig von einem Experten im Bereich Steuerrecht beraten lassen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Geerbte Immobilie selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten?

Die Frage, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen sollten, können nur Sie ganz allein beantworten: Fühlen Sie sich wohl? Entspricht das Haus Ihrem Platzbedarf? Passt die Wohnlage zu Ihrer Jobsituation? Stimmen alle Anforderungen, steht einem Einzug nichts mehr im Weg.

 

Entspricht die Immobilie nicht Ihren Vorstellungen, stellt sich die Frage, ob Sie das Haus verkaufen oder vermieten sollten. Bei einer Vermietung profitieren Sie langfristig von den Mieteinnahmen und sorgen ideal fürs Alter vor. Allerdings geht eine Vermietung mit einem hohen Zeitaufwand einher, schließlich kümmern Sie sich um die Instandhaltung und sind jederzeit Ansprechpartner für Ihre Mieter. Mit einem Verkauf geben Sie sämtliche Verantwortung ab. Alternativ können Sie auch uns mit der Immobilienverwaltung beauftragen – so sichern Sie sich die Mietrendite, ohne sich um die Bewirtschaftung kümmern zu müssen.

 

Die Erbschaft einer Immobilie ist eine komplexe und emotionale Aufgabe. Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie bei einem Verkauf oder einer Vermietung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Gespräch.

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19.06.2024Kauf des ersten Eigenheims: Neues Förderprogramm für Familien in Thüringen

Ein Eigenheim ist der Wunsch vieler Menschen. Kein Wunder: Die eigene Immobilie können Sie vollkommen frei gestalten, ohne Rücksprache mit einem Vermieter halten zu müssen. Außerdem wohnen Sie nach dem Ablauf der Finanzierung mietfrei und sorgen optimal fürs Alter vor. Für Familien mit Kindern rückt dieser Traum dank des neuen Fördermittels in Thüringen nun ein großes Stück näher.

Fördermittel für den Ersterwerb einer Immobilie 

Das sogenannte Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum von Familien wurde bereits Ende 2023 vom Thüringer Landtag verabschiedet. Seit dem 17. Juni können Sie nun einen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank stellen.

 

Was wird gefördert?

Erwerben Sie als Familie das erste Mal Wohneigentum, haben Sie Anspruch auf die Förderung. Zum Wohneigentum zählen Eigentumswohnungen, Wohnhäuser im Bestand oder im Neubau und Grundstücke, die bebaut werden können. Wichtig ist, dass sich die Immobilie in Thüringen befindet und der Kaufvertrag nach dem 2. Januar 2024 beurkundet wurde. 

 

Wer wird gefördert?

Zu förderberechtigten Familien zählen Ehepaare und Lebenspartner, die aktuell oder künftig in einer Hausgemeinschaft leben, sowie Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren gemeldet ist. Zudem muss für Sie als Immobilienkäufer ein eigener Kindergeldanspruch bestehen.

Wie viel wird gefördert?
Die Förderung beträgt fünf Prozent des Kaufpreises. Als maximale Bemessungsgrundlage gilt bei einer Wohneinheit oder Eigentumswohnung ein Kaufpreis von maximal 400.000 Euro und bei einem Grundstück ein Preis von bis zu 100.000 Euro. Liegt der errechnete Zuschuss dagegen unter 1.000 Euro, entfällt der Anspruch auf das Fördergeld.  

Wie reiche ich meine Förderung ein?

Ihren Antrag reichen Sie über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank (TAB-Portal) ein. Hierfür müssen Sie sich registrieren und einen Account erstellen. Anschließend drucken Sie den im Portal gestellten Antrag aus, unterschreiben ihn und senden ihn bis spätestens zum 30. November per Post an die Thüringer Aufbaubank. 

Das müssen Sie außerdem beachten

Für die Antragstellung benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Dazu zählen der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Vorlage des Grunderwerbsteuerbescheids inklusive Zahlungsbeleg und ein Nachweis zum Bezug des Kindergelds. Erwerben Sie ein Grundstück, müssen Sie außerdem belegen, dass sich dieses zur Wohnbebauung eignet. Sobald der neue Grundbuchauszug und eine amtliche Meldebescheinigung für alle genannten Familienmitglieder vorliegen, reichen Sie diese ebenfalls ein bzw. nach.

 

Für die Förderung gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Das bedeutet, dass Sie die Immobilie innerhalb dieser Zeit selbst bewohnen müssen. Ziehen Ihre Kinder vor Fristende aus, hat dies jedoch keine negativen Auswirkungen.

Mit Cornelia Hopf Immobilien zum ersten Eigenheim

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Immobilienkauf und beraten Sie zu Fördermitteln. Stöbern Sie gerne durch unsere Immobilienangebote und kontaktieren Sie uns bei Rückfragen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

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