Eine Immobilienverwaltung ist für Eigentümer ein unverzichtbarer Partner. Sie übernimmt vielfältige Aufgaben, die weit über die reine Betreuung der Immobilie hinausgehen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und regionalen Expertise sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienmanagement reibungslos funktioniert und Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Ein zentraler Bestandteil der Immobilienverwaltung ist das Kostenmanagement. Wir überwachen sämtliche Ausgaben rund um Ihre Immobilie und stellen sicher, dass alle Rechnungen korrekt und fristgerecht beglichen werden. Durch transparente Abrechnungen behalten Sie stets den Überblick über Ihre Finanzen. Zudem prüfen wir laufend Einsparpotenziale und optimieren die Kostenstruktur, um den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu sichern.
Unser Facilitymanagement umfasst die technische und infrastrukturelle Betreuung Ihrer Immobilie. Wir koordinieren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten und organisieren Reparaturen. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und die regelmäßige Überprüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen wie Brandschutzanlagen und Heizsysteme. Durch präventive Maßnahmen minimieren wir Ausfallzeiten und schützen Sie vor teuren Folgeschäden. So gewährleisten wir, dass sich Ihre Immobilie jederzeit in einem einwandfreien Zustand befindet und die Funktionalität aller Anlagen sichergestellt ist.
Die Verwaltung von Mietverträgen und die Betreuung der Mietverhältnisse gehören ebenfalls zu den Kernaufgaben einer Immobilienverwaltung. Wir übernehmen die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, kümmern uns um die fristgerechte Mietzahlung und stehen Ihnen bei Fragen zum Mietrecht kompetent zur Seite. Auch bei Themen wie Mieterhöhung oder der Beendigung von Mietverhältnissen können Sie sich auf uns verlassen.
Neben den fachlichen Aufgaben ist eine offene und transparente Kommunikation mit Eigentümern und Mietern essenziell. Wir informieren regelmäßig über alle relevanten Vorgänge und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Durch individuelle Betreuung und persönliche Ansprechpartner gewährleisten wir, dass Ihre Anliegen schnell und effizient bearbeitet werden. So schaffen wir Vertrauen und sorgen für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit.
Wir von Cornelia Hopf Immobilien stehen Ihnen als zuverlässiger Immobilienverwalter zur Seite. Profitieren Sie von unserer Expertise in Erfurt, Weimar und der Umgebung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung – wir freuen uns auf Sie!
Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.
Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!
BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:
Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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