Cornelia Hopf Immobilien

10.10.2025Energetische Sanierung: Welche Maßnahmen lohnen sich?

Die energetische Sanierung von Immobilien ist ein zentrales Thema – sowohl im Hinblick auf den Klimaschutz als auch aufgrund der langfristigen Einsparungen bei den Energiekosten. Als erfahrene Makler und Immobilienverwalter wissen wir, wie wichtig gezielte Modernisierungen sind, um den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten und zu steigern. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die wichtigsten Maßnahmen der energetischen Sanierung.

Dämmung: Der Schlüssel zur Energieeffizienz

Eine der effektivsten Maßnahmen zur energetischen Sanierung ist die Optimierung der Dämmung. Dabei stehen vor allem die Außenwände, das Dach und die Kellerdecke im Fokus. Durch eine hochwertige Wärmedämmung dieser Bereiche reduzieren Sie den Wärmeverlust und senken somit Ihre Heizkosten erheblich. Besonders bei älteren Gebäuden lohnt sich die Investition in eine fachgerechte Dämmung.

Fenster und Türen: Austausch für mehr Komfort und Einsparungen

Alte oder undichte Fenster und Türen stellen häufig eine Schwachstelle in der Gebäudehülle dar. Moderne, energieeffiziente Fenster mit Mehrfachverglasung sowie gut isolierende Türen tragen maßgeblich zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei. Neben der Energieersparnis profitieren Sie auch von einem verbesserten Wohnkomfort, da es weniger Zugluft und Lärm gibt.

Heizungssysteme: Effizient und umweltfreundlich

Die Erneuerung der Heizungsanlage lohnt sich ebenfalls. Moderne Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen arbeiten effizienter und umweltfreundlicher als ältere Modelle. Durch eine intelligente Steuerung und regelmäßige Wartung kann der Energieverbrauch zusätzlich gesenkt werden. In Kombination mit einer guten Dämmung entfalten neue Heizungssysteme ihr volles Einsparpotenzial.

Nutzung erneuerbarer Energien

Die Integration von erneuerbaren Energien ist ein zukunftsweisender Schritt. Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung reduzieren Ihre Energiekosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Zusätzlich erleichtern Sie Förderprogramme wie staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bei der Finanzierung. Wir beraten Sie gerne zu aktuellen Förderprogrammen und helfen Ihnen dabei, die Wirtschaftlichkeit Ihrer Sanierungsvorhaben realistisch einzuschätzen.

Gasetagenheizung & WEG: Was passiert bei irreparablen Schäden?

Sie fragen sich, wie Sie in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit defekten Gasetagenheizungen umgehen? Sobald die erste Heizung ausfällt und ersetzt werden muss, ist die Immobilienverwaltung verpflichtet, unverzüglich eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. 

Es gilt: 

  • Ist eine Gasetagenheizung vor Mitte 2026 bzw. 2028 defekt, können Sie diese durch eine neue oder gebrauchte Heizung ersetzen.
  • Ab 2029 muss Ihre Heizung schrittweise Anteile von erneuerbaren Energien nutzen und spätestens ab 2045 auf 100 % erneuerbare Energien umgestellt werden.
  • Weist Ihre Gasetagenheizung nach Mitte 2026 bzw. 2026 irreparable Schäden auf, müssen Sie als WEG innerhalb von fünf Jahren ein Konzept für die zukünftige Wärmeversorgung beschließen. Jede neue Heizung muss dann mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Alternativ können Sie sich nach der fünfjährigen Frist für eine Zentralheizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien entscheiden – hierfür haben Sie acht Jahre Zeit.

Nachhaltigkeit zahlt sich aus

Eine energetische Sanierung leistet nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern erhöht auch den Wert Ihrer Immobilie und senkt die Betriebskosten langfristig. Durch gezielte Maßnahmen wie Dämmung, der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau moderner Heizsysteme und die Nutzung erneuerbarer Energien schaffen Sie ein nachhaltiges und zukunftssicheres Wohnumfeld.

Als Immobilienverwaltung unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer energetischen Sanierung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – gemeinsam finden wir die passenden Lösungen für Ihre Immobilie in Erfurt und der Umgebung.

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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