Cornelia Hopf Immobilien

12.12.2025Darum sind Immobilien eine sichere Geldanlage

In Zeiten wirtschaftlicher Schwankungen und niedriger Zinsen suchen viele nach stabilen und verlässlichen Anlage­formen. Eine gut ausgewählte Immobilie kann gerade in unsicheren Zeiten eine solide Basis für Vermögensaufbau und Absicherung bieten. Sie verbindet die Sicherheit eines Sachwerts mit langfristigen Renditechancen und eröffnet sowohl Eigentümern als auch Investoren vielfältige Möglichkeiten.

Stabilität, auf die Sie bauen können

Eine Immobilie ist ein reales, physisches Gut und kein abstraktes Finanzprodukt. Anders als bei vielen anderen Anlageformen unterliegen Immobilien einer realen Nutzung und haben einen konkreten Wert. Der Boden, auf dem das Gebäude steht, existiert unabhängig von Börsenschwankungen. Mit dem Erwerb einer Immobilie investieren Sie in etwas Handfestes: ein Dach über dem Kopf – für Sie selbst oder für Mieter. Zusätzlich können Sie die Immobilie nach Ihren Vorstellungen gestalten oder modernisieren, was den persönlichen Nutzen und den langfristigen Wert steigert. Dies schafft eine innere Stabilität, die viele andere Anlageformen nicht bieten.

Schutz vor Inflation und Wertverlust

Gerade wenn Geld auf dem Konto oder in kurzfristigen Anlagen geparkt wird, besteht das Risiko, dass die Kaufkraft durch Inflation untergraben wird. Eine Immobilie hingegen profitiert häufig von Inflation, da Grundstücks- und Immobilienpreise sowie Mieten und Kaufpreise über die Jahre steigen. Selbst in Phasen wirtschaftlicher Unsicherheit zeigt sich der Wert von Immobilien vergleichsweise stabil, da die Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen kontinuierlich besteht. Dadurch bleibt der reale Wert Ihrer Anlage auch bei einem Geldwertverfall erhalten. Eine Immobilie schützt somit vor Geldentwertung.

Regelmäßige Einnahmen durch Vermietung

Viele Immobilien eignen sich nicht nur zur Eigennutzung, sondern auch zur Vermietung. Eine vermietete Wohnung oder ein Haus generiert kontinuierlich Mieteinnahmen und damit laufende Erträge. Diese dienen nicht nur zur Deckung der Finanzierungskosten, sondern ermöglichen auch einen zusätzlichen Vermögensaufbau. Die regelmäßigen Einnahmen können eine attraktive und verlässliche Rendite bieten und sind unsicheren Kapitalanlagen mit Zinsen oder Dividenden überlegen.

Langfristiger Vermögensaufbau und Werterhalt

Immobilien sind ideal für eine mittel‑ bis langfristige Anlage. Wer ein Objekt hält, profitiert auch von steuerlichen Vorteilen, Abschreibungen und möglichen Wertsteigerungen durch Modernisierung oder Renovierung. Genau dieser Ansatz entspricht dem Leitmotiv unseres Unternehmens: „Eigentum braucht Pflege, damit Werte erhalten bleiben.“ Wir begleiten unsere Kunden dabei mit unserer Immobilienverwaltung in Erfurt und Umgebung, damit die Investition nachhaltig und erfolgreich ist.

Wann lohnt sich der Einstieg und worauf kommt es an?

Der Einstieg lässt sich oft schon mit überschaubarem Kapital wagen. Gerade kleinere Eigentumswohnungen bieten gute Einstiegschancen. Wichtig sind Lage, Zustand, Vermietbarkeit und langfristige Perspektive. Wer auf Qualität und Substanz achtet, legt den Grundstein für eine sichere und nachhaltige Kapitalanlage.

Möchten Sie wissen, ob eine Immobilie in Erfurt und Region für Ihre individuelle Situation eine gute Anlage ist? Kontaktieren Sie uns — wir beraten Sie gerne persönlich. Gemeinsam finden wir die passende Immobilie für Ihre Ziele.

 

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
https://www.facebook.com/Immobilien.Recht.Inkasso.Erfurt/

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