Cornelia Hopf Immobilien

12.12.20252026: Das ändert sich in der Immobilienbranche

Nach Jahren großer Preisschwankungen erwarten wir 2026 in Erfurt, Weimar und ganz Thüringen einen ruhigeren Immobilienmarkt. Die Preise für Wohnimmobilien entwickeln sich voraussichtlich moderat, was Kauf und Verkauf wieder planbarer macht. Eigentümer können sich auf stabile Wertsteigerungen einstellen, während Käufer und Investoren von den verlässlicheren Marktbedingungen profitieren.

Förderprogramme: Chancen für Käufer und Eigentümer

2026 bieten verschiedene staatliche Förderprogramme gezielte Unterstützung für Neubau, energetische Modernisierung und den Erwerb von Wohnimmobilien in Thüringen. Sie sollen Bauherren, Investoren und Familien gleichermaßen entlasten und Anreize für nachhaltiges, energieeffizientes Bauen setzen. Besonders interessant sind die folgenden Programme:

  • „Gewerbe zu Wohnen“: Geplant ab Sommer 2026, unterstützt die Umwandlung leerstehender Büro- oder Gewerbeflächen in Wohnraum. Gefördert werden zinsverbilligte Kredite ohne Mietobergrenzen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
  • „Jung kauft Alt“: Erleichtert Familien den Kauf von Bestandsimmobilien, wenn innerhalb von 4,5 Jahren Sanierungen den Effizienzhaus-85-Standard erreichen. Niedrige Zinsen und Kreditbeträge bis zu 125.000 Euro pro Familie fördern die Modernisierung und den Erwerb von Bestandswohnungen.
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): Bieten zinsvergünstigte Kredite für energieeffiziente Neubauten, mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren. KFN richtet sich an den allgemeinen Neubau, KNN speziell an Projekte im unteren Preissegment. Der Einsatz fossiler Brennstoffe ist ausgeschlossen.

Diese Programme ermöglichen Käufern und Investoren finanzielle Entlastung, langfristige Einsparungen und eine nachhaltige Wertsteigerung. Eigentümer älterer Immobilien können Fördermittel gezielt nutzen, um energetische Modernisierungen vorzuziehen und den Marktwert ihrer Objekte zu sichern. 

Energieeffizienz und neue Heizpflichten

Ein zentrales Thema bleibt die Energieeffizienz. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Für Bestandsgebäude gelten gestaffelte Übergangsfristen, sodass Eigentümer nicht sofort handeln müssen, jedoch eine frühzeitige Planung von Modernisierungen sinnvoll ist. Auch Energieausweise müssen künftig konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzeigen. Immobilien, die energetisch stark veraltet sind, könnten auf dem Markt an Attraktivität verlieren.

Informationen im Bereich Mietrecht

Die vom Bund verlängerte Mietpreisbremse gilt weiterhin bis Ende 2029 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Das bedeutet, dass die Miete bei Neuvermietungen in diesen Gebieten im Regelfall höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausgenommen sind jedoch oft Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.

Digitalisierung und Effizienz in der Verwaltung

Die Digitalisierung in der Immobilienverwaltung wird auch 2026 voranschreiten. Das bedeutet für Verwaltungen allerdings nicht, dass „alles auf Knopfdruck“ läuft, sondern vielmehr, dass sie kontinuierlich in moderne Systeme, sichere Prozesse und gut geschulte Fachkräfte investieren müssen.

Digitale Lösungen helfen dabei, Abläufe transparenter zu gestalten und gesetzliche Anforderungen zuverlässig umzusetzen. Gleichzeitig ermöglichen sie es, mehr Zeit für die Themen zu haben, die durch neue Vorgaben und Gesetzesänderungen immer komplexer werden. Die Digitalisierung ist somit ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige und professionelle Verwaltung – und erfordert ebenso wie jede hochwertige Dienstleistung eine solide Grundlage.

Wir bei Cornelia Hopf Immobilien begleiten Sie zuverlässig beim Kauf, Verkauf und der Verwaltung von Immobilien in Erfurt, Weimar und ganz Thüringen. Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Änderungen 2026 auf Ihre Immobilie auswirken oder welche Modernisierungen und Fördermöglichkeiten sinnvoll sind, beraten wir Sie persönlich und kompetent. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

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BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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