
Der Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung in Erfurt, Weimar und der Region kann eine äußerst stabile Kapitalanlage sein – vorausgesetzt, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden realistisch eingeschätzt. Bestehende Mietverhältnisse sind dabei kein Risiko, sondern ein zentraler Bestandteil der Investition. Worauf Kapitalanleger achten sollten, erfahren Sie hier.
Wer eine vermietete Wohnung erwirbt, übernimmt nicht nur die Immobilie, sondern auch den bestehenden Mietvertrag. Der gesetzliche Grundsatz lautet: „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB).
Für Sie als Kapitalanleger bedeutet das:
Eine fundierte Unterlagenprüfung ist entscheidend für Rendite, Risiko und spätere Handlungsspielräume. Wir empfehlen insbesondere die Prüfung folgender Punkte:
Je transparenter die Datenlage, desto realistischer können Sie Cashflow, Rücklagenbedarf und Investitionsaufwand einschätzen – und unangenehme Überraschungen nach dem Kauf vermeiden.
Viele Kapitalanleger erwerben vermietete Wohnungen mit Blick auf Entwicklungspotenziale. Dabei ist eine realistische Erwartungshaltung entscheidend. Mieterhöhungen sind ausschließlich im gesetzlichen Rahmen zulässig, etwa im Zuge einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und unter Einhaltung der geltenden Fristen und Kappungsgrenzen. Auch Modernisierungsmaßnahmen können zu Mieterhöhungen führen, müssen jedoch formell korrekt angekündigt und nachvollziehbar abgerechnet werden. Ein kurzfristiger Mietanstieg allein aufgrund eines Eigentümerwechsels ist ausgeschlossen und sollte nicht Grundlage der Kalkulation sein.
Soll die Wohnung perspektivisch selbst genutzt werden, ist eine Eigenbedarfskündigung grundsätzlich möglich, jedoch an klare Voraussetzungen und Fristen gebunden. Zusätzlich können bei umgewandelten Mietwohnungen gesetzliche Sperrfristen greifen. Für Kapitalanleger empfiehlt es sich daher, die Vermietung als langfristiges Szenario zu betrachten und die Stabilität des Mietverhältnisses als Vorteil einzuordnen, nicht als Einschränkung.
Der Kauf einer vermieteten Wohnung kann eine sehr solide Kapitalanlage sein, wenn Mietvertrag, Zahlungsstand und GdWE-Unterlagen transparent vorliegen und realistisch bewertet werden. Das Makler- und Immobilienverwalter-Team von Cornelia Hopf Immobilien begleitet Sie dabei – von der sorgfältigen Unterlagenprüfung über die fundierte Renditeeinschätzung bis hin zur sicheren Übergabe und dem professionellen Objektmanagement. So schaffen wir gemeinsam eine verlässliche Grundlage für Ihre Immobilieninvestition.

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!
BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:
Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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