Cornelia Hopf Immobilien

01.09.2020Zukünftige Eigentümer, finanzieren sie clever!

Es kommt vor, dass der sichere geplante Kaufvertrag zum gewünschten Eigentum in letzter Sekunde platzt. Das ist nicht nur ärgerlich oder enttäuschend, sondern kann auch teuer werden.

Hat der Käufer bereits ein Darlehen bei der Bank aufgenommen und seine 14-tägige Widerrufsfrist verstreichen lassen, wird eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung (NAE) seitens der Bank verlangt.

Ein aktuelles Beispiel zeigt einen potenziellen Eigentümer, der bereits vor Abschluss des Kaufvertrages ein Darlehen über 300.000 € aufgenommen hatte. Aus dem Eigentumswechsel wurde nichts, das Darlehen war daraufhin nicht mehr erwünscht und die Bank verlangte eine NAE in Höhe von 27.000 €, welche ihr durch den Kreditnehmer ausgezahlt werden musste.

Natürlich sollte die finanzielle Unterstützung beim Kauf einer Immobilie gesichert sein. Es reicht jedoch aus, sich eine verbindliche Darlehenszusage seitens der Bank zu sichern. Mit diesem Dokument kann der Käufer zum Notar gehen und problemlos seinen Kaufvertrag unterzeichnen – erst nach Vertragsabschluss sollte das Darlehen rechtswirksam unterzeichnet werden.

Oftmals drängen unseriöse Makler und Vermittler die zukünftigen Eigentümer dazu, ein vorzeitiges Darlehen aufzunehmen, um sich die Gewissheit der Zahlung ihrer Courtage zu sichern. Hier wird empfohlen sich nicht unter Druck setzen zu lassen und von vornherein gleich zwei bis drei verschiedene Finanzierungsangebote einzuholen.

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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