Cornelia Hopf Immobilien

03.11.2020Vermieter aufgepasst: Mietendeckel in Berlin könnte rechtswidrig sein

Der Berliner Mietendeckel hat seit seiner Einführung im Februar 2020 für Aufsehen gesorgt. Das durch den rot-rot-grünen Senat beschlossene Gesetz hat die Begrenzung von Wohnraummieten zum Ziel. Dies soll vor allem durch Mietenstopps, Mietobergrenzen und Mietabsenkungen erreicht werden. Das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet. Doch nun könnte das Gesetz gekippt werden, da das Bundesverfassungsgericht zurzeit einen Eilantrag gegen das Mietendeckelgesetz bearbeitet. Dieser Eilantrag stellt sich gegen den zweiten Teil des Gesetzes, welcher ab November 2020 in Kraft treten soll und die Mieten auf eine festgelegte Preisobergrenze begrenzt. Dadurch wären in Berlin ca. 340.000 Wohnungen von einer Mietensenkung betroffen. Wer beispielsweise eine Wohnung in einem Gründerzeitbau von vor 1918 besitzt, welche mittlerweile häufig gut saniert und gefragt sind, darf nur noch eine Nettokaltmiete von 6,45 €/m2 verlangen.

Es ist noch nicht bekannt, wann das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Mietensenkung in Berlin treffen wird. Da dieser Gesetzesteil aber schon Ende November 2020 wirksam werden soll, ist bis dahin mit einer Entscheidung des Gerichtes zu rechnen.

In anderen deutschen Großstädten wie Hamburg, Frankfurt oder München verfolgt man interessiert die Entwicklung des Berliner Wohnungsmarktes. Dort zeigen Umfragen, dass die hiesige Bevölkerung durchaus für ein ähnliches Modell zu begeistern wäre. Diese Tendenzen könnten auch Auswirkungen auf die jeweilige Wahlentscheidung haben. 

Große Wohnungsgesellschaften wie Vonovia oder Deutsche Wohnen müssten ihre Mieten zwar senken, allerdings liegen diese in Berlin im Schnitt nicht weit entfernt von den durch die Politik gesetzlich festgeschriebene Nettokaltmiete. Private Vermieter schränkt das Gesetz i.d.R. stärker ein. So sind in Ihren Wohnungen Nettokaltmieten von 13,00 €/m2 üblich. Durch den Mietendeckel würden ihnen dadurch 50 Prozent ihrer Einnahmen wegfallen. Allerdings können Vermieter, die durch das neue Gesetz in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, Ausnahmen beantragen.  

Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article218885996/Berliner-Mietendeckel-Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-zur-Aussetzung-ab.html

 

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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