Cornelia Hopf Immobilien

03.02.2021Zahlt die Haftpflichtversicherung den Schlüsselverlust?

Entgegen der weitverbreiteten Meinung zahlt die Haftpflichtversicherung des Mieters bei Schlüsselverlust nicht in jedem Fall den daraus resultierenden Schaden. Hundertprozentige Sicherheit für den Versicherten kann nur eine Zusatzvereinbarung bringen.

Richtig teuer wird der Schlüsselverlust dann, wenn nicht nur Wohnungs-, sondern gleichzeitig der Haustürschlüssel verloren geht oder diese beiden Schließsysteme zusammenhängen. In diesem Fall müssen neben dem Zylinder des entsprechenden Wohnungstürschlosses auch alle Schließzylinder der Gemeinschaftsräume getauscht werden. Zusätzlich müssen sämtliche Dienstleister und Verwalter mit den neuen Schlüsseln versorgt werden.

Entgegen der weitverbreiteten Meinung muss die Haftpflichtversicherung nicht grundsätzlich die Kosten des Schlüsselverlustes tragen. Fehlt der Versicherungsschutz, können die entstehenden Kosten häufig nicht sofort durch den Mieter beglichen werden – dieser stellt die Pflicht zur Kostenübernahme dann infrage.

Eine gewöhnliche private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus, um den finanziellen Schaden des Schlüsselverlustes zu begleichen. Deswegen empfiehlt es sich von Grund auf oder im Zuge einer umfassenden Modernisierungsmaßnahme auf ein elektronisches Schließsystem zu setzen. Diese Mechanik erlaubt das digitale Sperren des verlorenen Schließmediums.

Für Mieter lässt sich die private Haftpflichtversicherung meist unkompliziert auf eine Abdeckung des durch Schlüsselverlust entstandenen Schadens erweitern. Der Mieter muss dies nur wissen. Wir empfehlen unseren Kunden, einen Blick in den bestehenden Versicherungsvertrag zu werfen und diesen ggf. um die entsprechende Versicherungsleistung zu erweitern. Allerdings muss dabei zwischen verschiedenen Arten von Schlüsseln unterschieden werden.

In der Regel handelt es sich beim Schlüsselverlust durch den Mieter um den Verlust eines fremden und privaten Schlüssels. Das bedeutet, dass bei Schlüsselübergabe durch den Vermieter die jeweiligen Schlüssel in den Besitz des Mieters übergehen. Eigentümer bleibt trotzdem der Vermieter. Der Mieter ist nur während der Mietdauer zur Nutzung des Schlüssels berechtigt. Es handelt sich letztendlich um den Schlüssel einer fremden Person zu einem privat genutzten Raum. Der Mieter muss den Schlüsselverlust umgehend beim Vermieter oder der Hausverwaltung angeben, denn es geht um die Sicherheit der Immobilie. Der Vermieter hat dann die Pflicht, zur Sicherung des Gebäudes sämtliche betroffenen Schlösser austauschen zu lassen, wenn Missbrauchsgefahr besteht. Bei einem Haus mit zehn Wohnungen kann dies schnell zu Kosten in Höhe von 3.000 Euro führen. Die angesprochene Schlüsselversicherung kommt in diesem Fall für den entstandenen Schaden auf. Anspruch auf Kostenerstattung bestehet erst, wenn der Austausch tatsächlich stattfand.

Trägt der Mieter (beispielsweise, wenn er beklaut wurde) nicht die Schuld für den Schlüsselverlust, muss er auch nicht für den Schaden aufkommen. Er trägt lediglich die Kosten für den herzustellenden Ersatzschlüssel. Die Polizei muss rechtzeitig über den Diebstahl informiert werden. Geschieht dies nicht und ein Einbruch findet statt, wird der Mieter dafür haftbar gemacht und muss entsprechende Folgekosten tragen. Falls der Mieter grob fahrlässig handelte und den gestohlenen Schlüssel mit der dazugehörigen Adresse beschriftete, muss er die Kosten des Austauschs der Schließanlage selber tragen. Kurzum: Der Vermieter hat bei Diebstahl die Kosten des Schlüsselverlustes zu tragen, es sei denn, der Mieter handelte grob fahrlässig.

 

Quelle: https://kiwi.ki/blog/alles-zum-schluessel/schluessel-verloren-haftpflicht/?utm_campaign=KIWI%20Newsletter&utm_medium=email&_hsmi=107484570&_hsenc=p2ANqtz-_tfY7UwAIBGWri_Mdicw5P3hDVhnj3ZCpaiYWQQA_gDbvpCJLd1A4iBBqvrXNz7xUMZdgWF28dSYyrMLYDYJzIh14ImbM2zkxF9p5gV8y9HZmOcRI&utm_content=107484570&utm_source=hs_email

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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