Cornelia Hopf Immobilien

27.04.2021Tiny-Houses in Deutschland: Welche Hürden gibt es und wie weit verbreitet ist der Trend?

Eine genaue Definition des Tiny-Houses gibt es nicht. Es sind meist frei stehende Häuser, die wichtigsten Räume (Küche, Bad) sind vorhanden und wichtige Ausstattungsmerkmale wie ein Bett dürfen auch nicht fehlen. Die Häuser sind i.d.R. maximal 45 qm groß, auf Rädern gebaut und selbst eine Luxusausführung kostet selten mehr als 200.000 Euro.

Der Trend erfreut sich auch in Deutschland wachsender Beliebtheit, doch die Behörden könnten der Entwicklung im Weg stehen.

Doch warum entscheidet man sich für ein Tiny-House? Oft stehen ideologische Gründe hinter der Entscheidung für ein solches Projekt. Wer sich für ein Tiny-House entscheidet, entscheidet sich für Minimalismus, effizientes Wohnen und weniger Luxus. Es darf kein Platz verschwendet werden, Effizienz wird zum Wettbewerb: Unter Treppenabsätzen werden Schubladen gelagert, und jedes zweite Möbelstück lässt sich entweder klappen oder falten. Oft gestaltet sich die Planung eines Tiny-Houses als langwierig und schwierig, da kein Zentimeter an Platz verschwendet werden darf. Dafür geht der Bau sehr schnell. Meist dauert dieser nicht länger als 8 bis 12 Wochen. Aber Tiny-Houses sind erschwinglicher als herkömmliche Häuser. Sie kosten meistens zwischen 30.000 und 190.000 Euro. Aber der Aspekt Geld ist meistens nicht die treibende Kraft hinter der Entscheidung für das alternative Hausprojekt, oft ist es der Wunsch nach Nachhaltigkeit und Minimalismus, der die Eigentümer antreibt. So werden Regenwasser-Systeme und Photovoltaikanlagen sehr häufig mit eingebaut.  

Manche betrachten die alternative Wohnform als eine Art des Dauercampens. Wer entschiedet sich für den Schritt in Richtung Verzicht? Meistens sind es junge Singles oder Pärchen, die gerne eng zusammen wohnen.

Am größten ist der Trend in den USA: Dort stehen ca. 10.000 Tiny-Houses, pro Jahr werden an die 700 neue gebaut. Die größte Tiny-House-Siedlung in Deutschland befindet sich in Oberfranken. Dort leben in einem Mini-Dörfchen 30 Bewohner in 20 Tiny-Houses.

Doch das deutsche Baurecht steht dem Traum vom schnell gebauten und vergleichsweise günstigen Eigenheim manchmal im Weg: Besteht eine Verbindung zum Boden, gilt das deutsche Baurecht. Demnach dürfen nur dort Häuser gebaut werden, wo kommunale Baupläne es erlauben. Das Grundstück, auf dem das Haus stehen soll, muss entweder besessen oder zumindest gepachtet sein. Wer in Deutschland ein Tiny-House auf Rädern bauen will, muss sich neben dem Baurecht auch mit der Straßenverkehrsordnung auseinandersetzen, das Haus darf maximal 2,55 m breit, 4,00 m hoch und 3,5 t schwer sein. Die Fenster müssen aus Sicherheitsglas sein und das Haus muss -natürlich- regelmäßig zum TÜV.

In Deutschland gibt es rund 80 Anbieter von Tiny-Houses, viele der Anbieter sind seit 2018 in einem Verband organisiert (Tiny-House-Verband). Laut dem Verband werden in Deutschland 500 Tiny-Houses pro Jahr gebaut. 58.000 Deutsche könnten sich ein Leben in einem solchen Haus vorstellen.

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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