1 - Preise steigen stetig
Das Prinzip ist einfach. Steigt die Nachfrage, verknappt sich das Angebot und der Preis steigt. Das gilt nicht nur für Güter des täglichen Bedarfs. Die Preise für Grundstücke, Ausstattungsdetails für Häuser, Handwerksleistungen und damit die Preise für das Fertigstellen eines Hauses stiegen in den letzten zehn Jahren aufgrund der erhöhten Nachfrage.
2 - Ein stärkeres Umweltbewusstsein
In den letzten zehn Jahren entwickelte sich stetig das Bewusstsein für den Klimawandel und für Maßnahmen, diesen durch persönliches Verhalten abzumildern. Dieses neue Bewusstsein macht auch vor dem Hausbau keinen Halt. 82 Prozent der deutschen Bauherren erachten Umweltschutz in ihrem Bauvorhaben als wichtig.
3 - Massive Zunahme von Fertighäusern
Deutschland stand in der Vergangenheit für ein Land des Massivbaus. 2007 Betrug der Anteil an Fertighäusern lediglich 8,4 Prozent. Doch hier findet eine Kehrtwende statt. Fertighäuser können sehr schnell errichtet werden, was Kosten spart. Massive Bauten benötigen ein Vielfaches der Errichtungszeit. Fertighäuser sind einfach aufgebaut und verringern den Aufwand der Bauherren erheblich. Die Qualität kann mittlerweile mit Massivhäusern mithalten und es kann sehr einfach auf alternative Baustoffe zurückgegriffen werden.
4 - Wer braucht noch einen Keller?
Es ist nichts Ungewöhnliches mehr, dass es in neu errichteten Häuern keinen Keller gibt. Es wird auf große Vorratskammern verzichtet und Heizsysteme wie die Wärmepumpe benötigen keinen Heizungskeller mehr. Der Verzicht auf den Keller kann wiederum die Baukosten erheblich senken.
5 - Licht! Viel Glas und große Fenster
Das Attribut „lichtdurchflutet“ lässt sich heute in fast jeder Hausanzeige finden. Der Anteil von Glas an der Gesamtfläche von Fassaden hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Damit verbinden viele ein zeitgenössisches Design mit dem praktischen Nutzen des Geldsparens. Größere Fenster senken den Bedarf an Kunstlicht und dadurch wir mit einem verringerten Stromverbrauch auch Geld gespart.
6 - Offenes Wohnen
Innenwandgeschützte Abschottung reizt Hausbauer kaum noch. Die Kommunikation der Bewohner rückt in den Vordergrund. Zeit soll zusammen verbracht werden. So kann in der offenen Wohnküche gekocht und nebenbei der Nachwuchs beim Spielen beaufsichtigt werden. Offene Häuser wirken wesentlich größer, als sie es eigentlich sind und lassen mehr Licht in den offenen Raum.
Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.
Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!
BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:
Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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