Cornelia Hopf Immobilien

03.11.2021Materialmangel war gestern, neues Wohnkonzept setzt auf aufblasbare Räume

In Zeiten von Fachkräfte- und Rohstoffmangel muss Bauen neu gedacht werden. Im vergangenen Newsletter informierten wir über ein Haus, welches durch den 3D-Drucker entstanden ist.

Diese avantgardistische Technologie könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein. Neben diesem Lösungsansatz gibt es noch weitere spannende Technologie rund ums Thema wohnen. Man kann sich neben der Frage, wie ein Haus gebaut wird, auch damit beschäftigen, wie ein Haus genutzt wird.

Das Konzept „Smart PHome“ des Architekturstudenten Zhengyang Ke beschäftigt sich mit aufblasbaren Shared Units On-Demand aus. Das Konzept sieht vor, dass es wenig permanente Räume gibt, die mit temporären mobilen Räumen – aus aufblasbaren Modulen – bedarfsorientiert verknüpft werden können.

Eine Art durchsichtiger, aufblasbarer Ballon kann – je nach Bedarf – aufgeblasen werden und somit innerhalb von Sekunden einen neuen Raum erschaffen. Denkbar ist dieses Konzept beispielsweise bei Wohnungen mit einer Terrasse. So kann ein Fitnessraum, ein Gästezimmer oder ein Esszimmer entstehen. Dazu ist es nur nötig, die entsprechenden Geräte bzw. Möbel, die benötigt werden, in den neu geschaffenen Raum zu stellen.

Das revolutionäre Konzept ist im Zuge des Schindler/ANCB Studienwettbewerbes entstanden. Es wurde von der Schindler Group in Kooperation mit der ANCB The Aedes Metropolitan Laboratory, einem Netzwer und Vermittler zwischen Industrie, Academia und Experten uns Leben gerufen. Dabei waren Seminare verschiedener Hochschulen eingebunden.

 

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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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