Cornelia Hopf Immobilien

03.01.2024Welche Versicherungen sollte man als Hausbesitzer haben?

Für viele Menschen ist die eigene Immobilie meistens der mit Abstand größte Teil des Vermögens. Diesen Besitz gilt es gut zu versichern. Gerade in Deutschland setzen viele auf eine gute Versicherung. Egal ob Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Haustier- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Versichern lässt sich so ziemlich alles. Deshalb stellen wir Ihnen die wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer vor. 
 
Wohngebäudeversicherung: Eine große Gefahr der Beschädigung der eigenen Immobilie geht von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel aus. Je nach Vorfall kann ein Schaden schnell einen fünf- oder sechsstelligen Betrag ausmachen, der für die Reparaturmaßnahmen bzw. Wiederherstellung des Gebäudes notwendig ist. Die Wohngebäudeversicherung ist deshalb ein Muss für jeden Eigentümer. Banken werden i. d. R. keinen Kredit vergeben, wenn diese Versicherung nicht vorliegt. 
 
Elementarschadenversicherung: Sie wird normalerweise nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Es muss eine zusätzliche Police abgeschlossen werden, welche vor Schäden durch Naturgewalten wie etwa Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Erdrutschen etc. abdeckt. Da diese Schäden schnell ein ganzes Gebäude zerstören können, ist es sehr ratsam, diese Police mit aufzunehmen. Doch wer z. B. an einem Fluss oder einem Hang wohnt, muss dementsprechend auch höhere Beiträge als eine Person zahlen, die nicht „so risikoreich“ wohnt. 
 
Die Hausratversicherung ist ratsam, wenn die Einrichtungsgegenstände in der Wohnung oder dem Haus sehr wertvoll sind und nicht ebenso mit eigenen finanziellen Mitteln ersetzt werden können. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung und reguliert den Neupreis der Einrichtungsgegenstände.
 
Eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung ist notwendig, wenn die eigene Immobilie vermietet ist. Denn wenn bspw. ein herunterfallender Ziegel einen Passanten verletzt, muss diese Versicherung den Schaden regulieren. Dies gilt auch für Schäden an bzw. auf unbebauten Grundstücken. Dies kann geschehen, wenn ein Passant auf einem nicht gestreuten Gehweg zu Schaden kommt. Eigenheimbesitzer sind in diesem Fall durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt. Wer einen Öltank besitzt, sollte darüber nachdenken, eine Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche einspringt, wenn es durch ein Leck im Tank zur Verunreinigung des Grundwassers durch Heizöl kommt. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann ratsam sein. Damit ist man als Vermieter auf der sicheren Seite, falls es zu teuren Auseinandersetzungen mit Mietern vor Gericht kommt. Allerdings können viele Probleme auch geklärt werden, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Erfahrende Hausverwaltungen können aufkommende Konflikte häufig lösen und einen Ausweg finden, der für Mieter und Eigentümer akzeptabel ist. 
 
Eine Glas- und Reparaturversicherung kann empfehlenswert sein. Jedoch sollte man kalkulieren, ob es nicht sinnvoller ist, einen monatlichen Betrag beiseite zu legen, um im Schadensfall auf diesen zurückzugreifen. Dies kann häufig die kostengünstigere Alternative sein. 
 
Eine Risikolebensversicherung kann Eigentümer davor bewahren, die noch nicht abbezahlt Immobilie zu verlieren, falls der Hauptverdiener ausfällt. Eine Restschuldversicherung zahlt den laufenden Kredit komplett ab, falls dies dem Kreditnehmer durch Berufsunfähigkeit etc. nicht möglich ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Möglichkeit, im Krankheitsfall einen festgelegten monatlichen Betrag zu erhalten, mit dem die Tilgung des Kredits ebenfalls möglich sein kann. 
 
Wer sein Haus in Eigenleistung baut, darf nicht auf eine Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichten. Damit werden evtl. auftretende Schäden versichert, die beim Bau des Hauses auftreten können. Dies kann geschehen, wenn sich ein Bauteil löst und einen Personen- oder Materialschaden verursacht.
 
Quellen:
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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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