Cornelia Hopf Immobilien

18.03.2025Maklerprovision: Das müssen Sie wissen

Entscheiden Sie sich für einen Immobilienkauf oder -verkauf mit einem Makler, fällt in der Regel eine Provision an. Was das genau ist und inwiefern sich die Maklerprovision auszahlt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision (auch Courtage genannt) ist das Entgelt, das ein Immobilienmakler für seine Tätigkeit erhält. Die Provision wird vertraglich festgelegt und wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das bedeutet, dass die Zahlung erst dann erfolgt, wenn der Kauf erfolgreich abgeschlossen ist und alle rechtlichen Schritte abgewickelt wurden.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Früher war es üblich, dass der Käufer die Maklerprovision zahlt. Mit dem neuen Gesetz, das im Dezember 2020 in Kraft getreten ist, wird die Provision für selbstgenutzte Immobilien wie Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gerechter verteilt. Käufer und Verkäufer teilen sich nun die Provision, wobei jede Partei mindestens die Hälfte übernimmt. Der Anteil des Verkäufers darf dabei nicht geringer sein als der des Käufers. Diese Regelung gilt allerdings nur für Immobilienverkäufe zwischen Privatpersonen und für privat genutzte Immobilien. Ausgenommen sind unbebaute Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien.

 

Bei Immobilien zur Miete gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Hier zahlt derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat.

Maklerprovision: Kosten, die sich auszahlen

Die Maklercourtage ist eine sinnvolle Investition für Käufer und Verkäufer. Ein Makler wie wir von Cornelia Hopf Immobilien verfügt über umfassende Marktkenntnisse und hat Zugang zu zahlreichen Kaufinteressenten. Mit unseren effektiven Marketingstrategien, unserem starken Netzwerk in der Region rund um Erfurt und unserem Verhandlungsgeschick beschleunigen wir den Verkauf und erzielen einen angemessenen Preis. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie die gesamte Organisation einschließlich der Besichtigungen und entlasten Sie damit erheblich.

 

Käufer profitieren von dem großen Immobilienangebot und dem exklusiven Zugang zu Häusern und Wohnungen, die nicht öffentlich angeboten werden. Unsere umfassende Beratung und Expertise gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit bei Ihrer Kaufentscheidung. In diesem Sinne ist die Maklerprovision ein kleiner Preis für die Sicherheit und Effizienz, die Sie durch den Service eines Experten erhalten.



Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung zum Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie in Erfurt, Weimar, Gotha oder Sömmerda? Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf, Sie kompetent zu unterstützen!

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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