In Zeiten stark schwankender Energiepreise ist es für Verbraucher besonders wichtig, flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Eine wesentliche Verbesserung in diesem Bereich ist der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Dieses Thema steht bereits seit 2018 auf der politischen Agenda, wird aber erst am 6. Juni 2025 offiziell in Kraft treten.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist eine gesetzliche Regelung, die es Verbrauchern ermöglicht, ihren Stromlieferanten innerhalb eines Werktages zu wechseln. Ab Juni 2025 ist jeder Lieferant und Netzbetreiber dazu verpflichtet, den schnellen Wechsel durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Verbraucher die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) angeben. Diese Nummer, die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden, dient der eindeutigen Zuordnung Ihrer Verbrauchsstelle. Bei einem Lieferantenwechsel ist die Angabe der MaLo-ID essenziell, um Verzögerungen zu vermeiden.
Durch die Beschleunigung des Lieferantenwechsels haben Sie die Möglichkeit, schnell auf Marktveränderungen zu reagieren. Wenn Ihr bisheriger Versorger die Preise erhöht, können Sie innerhalb eines Tages zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Die neue Regelung bietet Ihnen somit mehr Flexibilität bei der Wahl Ihres Energieversorgers und eine bessere Kontrolle über Ihre Energiekosten.
Beachten Sie allerdings, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Energieverträge nicht mehr rückwirkend gekündigt oder abgeschlossen werden können. Schließen Sie den neuen Energievertrag daher mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzug ab. Wird der Einzug nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Anmeldung beim gewünschten Lieferanten unter Umständen nicht rechtzeitig erfolgen – in diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den allgemeinen Preisen beliefert. Wenn Sie sich zu spät abmelden, wird Ihnen möglicherweise der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt.
Sie sind Vermieter? Dann sollten Sie Ihre Mieter rechtzeitig über die neue Regelung informieren, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist ein Fortschritt in der Energiewirtschaft, der Ihnen mehr Kontrolle und Flexibilität bietet. Durch die gesetzlichen Vorgaben wird der Prozess nicht nur beschleunigt, sondern auch transparenter. Da eine rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldung jedoch nicht mehr möglich sein wird, sollten Sie die Fristen stets im Auge behalten. Wenn Sie mehr über den 24-Stunden-Lieferantenwechsel oder die Wahl des passenden Stromanbieters erfahren möchten, beraten wir Sie gerne.
Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.
Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!
BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:
Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
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