Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist ein zentraler Bestandteil bei Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien. Sie beeinflusst nicht nur den Preis, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge und andere Vereinbarungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Wohnflächenberechnung ankommt.
Die Wohnfläche einer Immobilie umfasst alle Flächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Dazu zählen in der Regel Wohn- und Schlafräume, Küchen sowie Bäder. Auch Flächen wie Flure und Abstellräume werden in der Regel einbezogen. Keller und Garagen gehören dagegen zur Nutzfläche. Die Grundfläche hingegen bezieht sich auf die gesamte Flächenabmessung des Gebäudes und ist insbesondere für die Berechnung der Grundsteuer von Bedeutung.
In Deutschland wird die Wohnfläche meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Dabei werden die Flächen innerhalb der Wohnräume berücksichtigt – je nach Deckenhöhe jedoch eingeschränkt. Räume mit einer Höhe von weniger als einem Meter werden gar nicht, Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte angerechnet.
Balkone und Terrassen werden in der Regel nur zu 25 % einbezogen. In besonderen Fällen, beispielsweise bei außergewöhnlicher Gestaltung oder Lage, kann diese Anrechnung auf bis zu 50 % erhöht werden. Entscheidend ist, dass die Fläche ausschließlich von den jeweiligen Eigentümern genutzt wird. Bei Gemeinschaftsflächen ist eine Anrechnung nicht zulässig.
Bei einem Wintergarten oder einem Schwimmbad zählt der Raum, sofern er allseitig geschlossen ist, zu 50 % zur Wohnfläche und bei zusätzlicher Beheizung sogar zu 100 %.
Die genaue Berechnung der Wohnfläche ist für Vermieter und Mieter von entscheidender Bedeutung, da sie rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann. Gemäß der Wohnflächenverordnung müssen alle relevanten Flächen korrekt ausgewiesen werden. Abweichungen zwischen der im Mietvertrag angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche können zu Ansprüchen auf Mietminderung oder zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Die Wohnflächenberechnung ist ein komplexes Thema, das viele Aspekte umfasst. Wenn Sie eine transparente und faire Berechnung wünschen, kann es sich lohnen, einen Experten zurate zu ziehen. Als erfahrene Immobilienmakler und -verwalter stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne!
Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.
Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!
BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:
Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
https://www.facebook.com/Immobilien.Recht.Inkasso.Erfurt/
Kennen Sie unseren Rahmenvertrag KSH-Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz? Lesen Sie in der Leistungsübersicht mehr zum Inhalt der Versicherung. Wenn Sie an einem Angebot interessiert sind, senden Sie uns eine Mail an office@hopf-immobilien.de.
Sind Sie Verwaltungsbeirat und möchten gern hilfreiche Informationen für Ihre tagtägliche Arbeit als Beirat? Dann abonnieren Sie die Fachzeitschrift BEIRATAKTUELL.