Cornelia Hopf Immobilien

21.05.2025Woran erkenne ich einen guten Makler?

Die Entscheidung, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, ist oft eine der größten finanziellen Entscheidungen, die Sie in Ihrem Leben treffen. Deshalb ist es wichtig, einen kompetenten und vertrauenswürdigen Immobilienmakler an seiner Seite zu haben. In diesem Newsbeitrag möchten wir Ihnen zeigen, woran Sie einen guten Immobilienmakler erkennen können, damit Sie bei Ihrem Immobiliengeschäft auf Nummer sicher gehen.

Fachkompetenz und Marktkenntnis

Ein guter Immobilienmakler verfügt über tiefgreifendes Fachwissen in der Immobilienbranche und fundierte Marktkenntnisse in der Region, in der Sie kaufen oder verkaufen möchten. Fragen Sie den Makler gezielt nach aktuellen Markttrends, Durchschnittspreisen und Entwicklungen in der Umgebung. Ein erfahrener Makler kann Ihnen konkrete Daten nennen und eine realistische Einschätzung der Immobilie geben.

Transparente Kommunikation und persönliche Beratung

Ein weiteres wichtiges Merkmal eines guten Maklers ist seine Fähigkeit, transparent und offen zu kommunizieren. Sie sollten sich wohl dabei fühlen, Fragen zu stellen und alle Informationen erhalten, die für Ihre Entscheidung wichtig sind. Ein kompetenter Makler wird proaktiv kommunizieren, Termine pünktlich wahrnehmen und Sie regelmäßig über den Stand der Dinge informieren. Er nimmt sich Zeit, um Ihre Wünsche und Anforderungen zu verstehen und Ihnen dementsprechend Immobilien oder Verkaufsstrategien vorzuschlagen. Ein seriöser Makler denkt nicht bloß an den schnellen Abschluss – bei ihm steht Ihre Zufriedenheit an erster Stelle.

Seriosität und Professionalität

Achten Sie auch auf den Unternehmensauftritt. Verfügt der Makler über eine ansprechende Website mit ausführlichen Informationen zu seinen Leistungen? Darüber hinaus sollte er Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem Immobilienverband Deutschland (IVD) sein. Dies spricht für seine Professionalität und Qualitätsstandards.

Gut zu wissen: Wir von Cornelia Hopf Immobilien sind nicht nur Mitglied im IVD, sondern auch im Vermieterbund Erfurt der Haus- und Grundstücksbesitzer e.V. Außerdem sind wir Vorstandsmitglied im Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. sowie Teil des Prüfungsausschusses für Immobilienkaufleute bei der Industrie- und Handelskammer zu Erfurt. Zusätzlich ist unsere Inhaberin Cornelia Hopf-Lonzen im Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. (BVI) als Landesvorsitzende für die Region "Mitte" tätig. Bei uns können Sie also auf fundiertes Fachwissen zählen.

Starkes Partnernetzwerk

Achten Sie darüber hinaus auf sein Netzwerk: Ein zuverlässiger Makler verfügt über unterschiedlichste Kontakte in der Immobilienbranche. Dazu gehören beispielsweise Handwerker, Notare, Finanzierungsberater und andere Fachleute, die Ihnen bei Ihrem Vorhaben behilflich sind. Somit verschafft der Makler Ihnen nicht nur Zugang zu erstklassigen Immobilien, sondern bietet Ihnen wertvolle Unterstützung bei der Abwicklung des gesamten Prozesses.

Vertrauen ist das A und O

Die Wahl des richtigen Maklers ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Immobilientransaktion. Nehmen Sie sich die Zeit, verschiedene Makler zu vergleichen, führen Sie persönliche Gespräche und achten Sie auf die oben genannten Merkmale. Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl und wählen Sie einen Makler, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen.

Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Immobilienmakler in Erfurt und der Region sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie umfassend bei Ihrem Anliegen!



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21.05.2019Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Sie die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

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29.08.2018Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

Schönheitsreparaturklausel auch bei Renovierungsvereinbarung mit Vormieter unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16:

Der BGH hat entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Quelle: Rechtsanwalt Stephan Scharlach
https://www.facebook.com/Immobilien.Recht.Inkasso.Erfurt/

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