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Fragen und Antworten

Häufige Fragen an Cornelia Hopf Immobilien

Antworten auf die Fragen, die uns Mieter, Eigentümer und Kaufinteressenten am häufigsten stellen.

Für Mieter

Wen erreiche ich bei einem Wasserschaden oder Heizungsausfall?

Im Notfall rufen Sie bitte sofort unseren Havarie-Notruf an, er ist rund um die Uhr erreichbar: 0151 11 44 70 06.

Schäden, die nicht sofort behoben werden müssen, melden Sie am einfachsten online über den Servicekontakt, gern mit Fotos.

Wie melde ich einen Mangel in meiner Wohnung?

Über den Servicekontakt mit dem Anliegen „Schaden, Mangel oder Hinweis an die Verwaltung“. Geben Sie Anschrift, Lage der Wohnung und eine kurze Beschreibung an, Fotos helfen unseren Facility Managern bei der Einschätzung.

Lieber per Post? Nutzen Sie die Mängelanzeige als PDF.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag richtig?

Die Kündigung muss schriftlich mit Ihrer Unterschrift bei uns eingehen, per Post oder persönlich. Eine E-Mail oder ein Online-Formular reicht dafür nicht aus.

Damit ein Monat für die Frist mitzählt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag dieses Monats vorliegen. Welche Frist für Sie gilt, steht in Ihrem Mietvertrag. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Kündigung.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Sie dürfen die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen.

Bis wann muss meine Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie später, können in der Regel keine Nachzahlungen mehr verlangt werden. Einwände gegen die Abrechnung können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.

Fragen zu Ihrer Abrechnung stellen Sie am einfachsten über den Servicekontakt.

Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was nun?

Bestellen Sie Ersatz über den Servicekontakt mit dem Anliegen „Schlüsselbestellung oder Zylindertausch“. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Gehört der Schlüssel zu einer Schließanlage, fragen wir aus Sicherheitsgründen nach den Umständen des Verlusts.

Muss ich als Mieter eine Maklerprovision zahlen?

Nein. Wir vermieten im Auftrag der Eigentümer. Nach dem Bestellerprinzip zahlt der Auftraggeber die Provision, für Sie als Mieter ist die Vermittlung kostenfrei. Alle aktuellen Wohnungen finden Sie in unseren Mietangeboten.

Wie läuft die Wohnungsübergabe beim Auszug ab?

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Übergabetermin über den Servicekontakt. Bei der Übergabe gehen wir gemeinsam durch die Wohnung, halten Zustand und Zählerstände im Protokoll fest und nehmen alle Schlüssel entgegen. Denken Sie daran, sich bei Ihren Versorgern abzumelden.

Für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften

Was ist der Unterschied zwischen WEG-, Miet- und SEV-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft im Auftrag aller Eigentümer. Die Mietverwaltung betreut ein Haus für einen Eigentümer mit allen Mietverhältnissen. Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) betreut eine einzelne vermietete Eigentumswohnung für ihren Eigentümer. Mehr auf unserer Seite Hausverwaltung.

Was kostet eine Hausverwaltung?

Die Vergütung hängt von Art, Größe und Zustand des Objekts ab und wird pro Einheit und Monat vereinbart. Sie erhalten von uns ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, damit Sie wissen, was enthalten ist und was gesondert abgerechnet wird. Angebot anfragen.

Wie läuft ein Verwalterwechsel ab?

Bei einer WEG beschließt die Eigentümerversammlung die Abberufung des bisherigen und die Bestellung des neuen Verwalters, die Beschlussvorlage bereiten wir vor. Bei Miet- und Gewerbeobjekten gilt die Kündigungsfrist des bestehenden Verwaltervertrags. Danach übernehmen wir Unterlagen, Konten und Schlüssel und informieren Mieter, Versorger und Dienstleister.

Braucht unsere WEG einen zertifizierten Verwalter?

Seit der WEG-Reform hat jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Unsere WEG-Verwalter sind zertifiziert, das Unternehmen trägt das Siegel des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

Ich verkaufe meine Eigentumswohnung. Was muss ich der Verwaltung melden?

Teilen Sie uns den Eigentumswechsel mit der gemeinsamen Erklärung von Verkäufer und Käufer mit. Damit können wir Hausgeld, Abrechnung und Zugänge zum richtigen Stichtag umstellen. Einen Käufer für Ihre Wohnung finden wir auf Wunsch gleich mit: Immobilie verkaufen.

Wo finde ich Formulare, etwa für das SEPA-Lastschriftmandat?

Kaufen und Verkaufen

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Nichts. Die Bewertung ist unverbindlich und Bestandteil unserer Tätigkeit als Makler. Sie erhalten eine fundierte Marktpreiseinschätzung und entscheiden danach frei, ob Sie mit uns verkaufen möchten. Jetzt Immobilie bewerten.

Wer zahlt beim Kauf die Maklerprovision?

Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit Ende 2020 in der Regel zu gleichen Teilen (§§ 656a ff. BGB). Die genaue Höhe steht im jeweiligen Exposé.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Wichtig sind vor allem Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung. Was fehlt, beschaffen wir gemeinsam mit Ihnen.

Wie erfahre ich als Erster von neuen Angeboten?

Mit unserem Newsletter erhalten Sie neue Objekte vor der öffentlichen Vermarktung. Außerdem können Sie sich in den Mietangeboten als Suchkunde hinterlegen, dann melden wir uns, sobald etwas Passendes frei wird.

Service und Kontakt

Wann und wo sind Sie erreichbar?

Montag bis Donnerstag 8–12 und 13–17 Uhr, Freitag 8–12 Uhr. Hausverwaltung: 0361 74973-0, Vermietung und Verkauf: 0361 74973-200. Unsere Büros sind in Erfurt, Weimar, Gotha, Sömmerda und Apolda, alle Adressen finden Sie auf der Kontaktseite.

Wo finde ich als Mieter oder Eigentümer meine Unterlagen?

Im Kundenlogin haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf Abrechnungen, Protokolle und Dokumente. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie von uns, bei Fragen dazu hilft Ihnen unser Office-Team unter 0361 74973-0.

Wie bewerbe ich mich bei Ihnen?

Alle offenen Stellen und unsere Ausbildungsplätze finden Sie auf der Seite Karriere. Bewerben können Sie sich direkt online oder per E-Mail an office@hopf-immobilien.de.

Ausführlich erklärt

Ratgeber zu Miete, Betriebskosten und Eigentum

Die kurzen Antworten oben reichen nicht? In den folgenden Beiträgen erklären unsere Fachleute die wichtigsten Themen Schritt für Schritt. Weitere Artikel finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ

Der Notar

2 Min. LesezeitCornelia Hopf Immobilien
Der Notar

Warum wird ein Notar beim Immobilienkauf gebraucht?
Durch einen Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer, ihm das Eigentum an einer Liegenschaft zu übertragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen und die Liegenschaft zu erwerben.
Erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrags vor einem Notar kommt der Verkauf einer Liegenschaft zum rechtskräftigen Abschluss.

Was ist ein Notar?
Der Notar ist ein unabhängiger und überparteilicher Rechtsdienstleister. Er nimmt Beglaubigungen von Unterschriften und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vor.

Die Aufgaben eines Notars beim Immobilienkauf
Der Kaufvertrag über eine Liegenschaft bedarf gemäß §331b (BGB) der notariellen Beurkundung.
Haben sich Käufer und Verkäufer auf einen Immobilienwechsel geeignet, übernimmt der Notar die weiteren Vorgänge.

Der Notar
– bereitet einen Kaufvertragsentwurf vor (Der Immobilienmakler stellt die Informationen der Liegenschaft zur Verfügung)
– sendet den Kaufvertragsentwurf an den Käufer und den Verkäufer. (Ist einer der Parteien Unternehmer, muss eine 14-Tage-Frist bis zur Beurkundung eingehalten werden.)
– verliest den Kaufvertrag im Beurkundungstermin und klärt Unklarheiten bei Bedarf
– beurkundet der Kaufvertrag, nachdem alle Beteiligten unterzeichnet haben
– sorgt dafür, dass der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird
– überwacht die Kaufpreiszahlung
– erstellt ein s.g. Notaranderkonto unter bestimmten Voraussetzungen (dient zur Hinterlegung des Kaufpreises)
– steht als Ansprechpartner für Käufer und Verkäufer zur Verfügung

Was passiert nach dem Notartermin?
– Der beurkundete Kaufvertrag wird beiden Parteien zugesandt. Dies geschieht in der Regel wenige Tage nach der Unterzeichnung.
– Der Notar beantragt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. (Abteilung II Grundbuch)
Die Auflassungsvormerkung dient dem Schutz des Käufers. Sie sichert seinen Anspruch auf Eigentumsumschreibung am Grundstück.
– Der Notar holt alle für die Eigentumsumschreibung erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen ein; B. Vorkaufsverzicht der Gemeinde, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Löschungsbescheinigung eventuell eingetragener Grundschulden, etc.
– Er fordert den Käufer zur Zahlung auf, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
– Er beantragt die Umschreibung im Grundbuch, wenn ihm die Zahlung nachgewiesen wurde
– Mit Eintragung in das Grundbuch (Abteilung I) ist der Käufer offiziell neuer Eigentümer der Liegenschaft

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Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wir antworten persönlich. Im Notfall erreichen Sie den Havarie-Notruf rund um die Uhr unter 0151 11 44 70 06.